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	<title>Kommentare zu: GEZ und warum Gebrauchtwagen vielleicht bald teurer werden</title>
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	<description>Rechtsanwälte</description>
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		<title>Von: Marian Härtel</title>
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		<dc:creator>Marian Härtel</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Feb 2008 20:49:21 +0000</pubDate>
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		<description>Der Fernsehhändler schaut aber auch selten bei sich Fernsehen und muß eine Händlerpauschale an die GEZ entrichten ;)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der Fernsehhändler schaut aber auch selten bei sich Fernsehen und muß eine Händlerpauschale an die GEZ entrichten ;)</p>
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		<title>Von: Daniel</title>
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		<dc:creator>Daniel</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Feb 2008 20:35:52 +0000</pubDate>
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		<description>Das ist wieder typisch für diese GEZ-ler. Als wenn der Autohändler den ganzen Tag nichts anderes macht, als in den Gebrauchtwagen radio zu hören. Meine Fresse, der verkauft Autos. Und wenn dort Radios eingebaut sind, so what. Der Vorbesitzer hat sicher dafür bezahlt und der folgende Besitzer muss dies auch, wenn er kein anderes Radio hat. Es ist zum Schießen mit diesen Abzockern. Sorry, da geht mir regelmäßig der Hut hoch.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das ist wieder typisch für diese GEZ-ler. Als wenn der Autohändler den ganzen Tag nichts anderes macht, als in den Gebrauchtwagen radio zu hören. Meine Fresse, der verkauft Autos. Und wenn dort Radios eingebaut sind, so what. Der Vorbesitzer hat sicher dafür bezahlt und der folgende Besitzer muss dies auch, wenn er kein anderes Radio hat. Es ist zum Schießen mit diesen Abzockern. Sorry, da geht mir regelmäßig der Hut hoch.</p>
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		<title>Von: Michael</title>
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		<dc:creator>Michael</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Feb 2008 23:24:59 +0000</pubDate>
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		<description>&quot;Der Südwestrundfunk (SWR) erhob beim Kläger, einem Internetprovider, für alle in seinen Servern eingebauten Internetverbindungen in Anlehnung an die für Radio- und Fernsehempfänger bestehende Rechtslage eine Rundfunkgebühr (sogenannte Händlergebühr) sowie für das im Betrieb des Klägers vorgehaltene rote Kasettenradio im Admin-Büro eine weitere Gebühr. Der hiergegen gerichteten Klage gab das Verwaltungsgericht statt, weil der SWR nicht ermittelt habe, welche mit Radios ausgerüsteten Server in welchen Zeiträumen zum gewartet worden seien. Das Oberverwaltungsgericht kam zu dem Ergebnis, dass der Kläger die Händlergebühr, nicht hingegen eine Gebühr für das rote Kasettenradio im Admin-Büro zu zahlen hat.&quot; (Achtung, Satire ;) )</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Der Südwestrundfunk (SWR) erhob beim Kläger, einem Internetprovider, für alle in seinen Servern eingebauten Internetverbindungen in Anlehnung an die für Radio- und Fernsehempfänger bestehende Rechtslage eine Rundfunkgebühr (sogenannte Händlergebühr) sowie für das im Betrieb des Klägers vorgehaltene rote Kasettenradio im Admin-Büro eine weitere Gebühr. Der hiergegen gerichteten Klage gab das Verwaltungsgericht statt, weil der SWR nicht ermittelt habe, welche mit Radios ausgerüsteten Server in welchen Zeiträumen zum gewartet worden seien. Das Oberverwaltungsgericht kam zu dem Ergebnis, dass der Kläger die Händlergebühr, nicht hingegen eine Gebühr für das rote Kasettenradio im Admin-Büro zu zahlen hat.&#8221; (Achtung, Satire ;) )</p>
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