Sprechstunde für Internetsucht in Tübingen

Wie Handakte WebLAWg unter Berufung auf Techchannel berichtet, wurde an der Universitätsklinig Tübingen durch Prof. Dr. Anil Batra, Leiter der Sektion Suchtmedizin und Suchtforschung, eine Sprechstunde für Internetsucht eingerichtet. Die Begründung

Die exzessive Nutzung des Computers und des Internets können verschiedene Ursachen haben. In den meisten Fällen geht es um Online-Rollenspiele;

passt zu einer weiteren aktuellen Meldung.

Nach den Kollegen von GamerScoreBlog weiß der Bostoner Psychiater Dr. Jerald Block zu berichten, dass Patienten, die eine Sucht nach dem Onlinerollenspiel World of Warcraft entwickelt haben, sich für diese Sucht mehr schämen, als Patienten, die süchtig nach Pornographie sind. Dr. Block führt dies darauf zurück, dass Pornographie inzwischen gesellschaftlich akzeptiert sei, was bei Onlinerollenspielen noch nicht der Fall sei.

Seit Juni 2008 besteht an der Psychiatrischen Universitätsklinik Tübingen für Betroffene eine Ambulanz mit Diagnostik, Beratung und einem Gruppentherapieprogramm.

Geschrieben von: Marian Härtel

Bitkom sagt Wachstum des Downloadgeschäftes voraus

Ob Musik, Hörbücher, Videos, Spiele oder Software: Der Markt für Downloads aus dem Internet wächst weiterhin rasant. Im ersten Quartal 2008 haben die Deutschen 12 Millionen Downloads im Wert von 52 Millionen Euro getätigt “ ein Drittel mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Besonders stark wächst das Interesse bei den Über-50-Jährigen. Das teilte der Hightech-Verband BITKOM heute in Berlin mit. žWir rechnen damit, dass sich der Boom in gleichem Tempo fortsetztœ, sagte BITKOM-Vizepräsident Achim Berg. Auch mit der Gesamtbilanz für 2007 können die Anbieter äußerst zufrieden sein: Sie steigerten ihren Umsatz im Vergleich zu 2006 um 32 Prozent auf 173 Millionen Euro. Grundlage der Angaben ist eine Erhebung des Marktforschungsinstituts GfK für den BITKOM. žDer Markt profitiert auch davon, dass schnelle Internetzugänge zum Standard werdenœ, erklärt Berg. žDamit gelingt das Herunterladen auch großer Dateien in wenigen Sekunden.œ Heute verfügt jeder zweite Haushalt über Breitband-Internet. Zudem werden Downloads billiger: Der Durchschnittspreis sank in den vergangenen zwei Jahren insgesamt um 13 Prozent auf 4,13 Euro.

Die Nachfrage geht dabei vor allem auf Männer zurück. Sie stehen derzeit für zwei Drittel aller legalen Downloads (63 Prozent im ersten Quartal 2008). Ähnlich deutlich ist das Bild bei der Altersstruktur. 41 Prozent der Kunden sind weniger als 30 Jahre alt. Dennoch sind Downloads kein reines Jugendphänomen mehr. Mehr als ein Viertel aller Käufer (29 Prozent) ist heute 40 Jahre und älter. Wachstum gibt es insbesondere in der Gruppe der Über-50-Jährigen. Sie konnten ihren Anteil an allen Downloads auf 12 Prozent steigern. Vor einem Jahr waren es erst 8 Prozent. Das entspricht einer Steigerung von 50 Prozent in dieser Altersgruppe.

Geschrieben von: Marian Härtel

Prof. Dr. Thomas Hoeren: Kritik am IT-Grundrecht

Die Kollegen von Telemedicus verweisen auf einen interessanten Kommentar von Prof. Dr. Thomas Hoeren, seines Zeichen Direktor der Zivilrechtlichen Abteilung des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster. In dem Editorial der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift MMR beschäftigt er sich mit der Frage, was eigentlich das Grundrecht auf Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme sei, die bekannte Grundrechtsneuschöpfung des Bundesverfassungsgerichtes zu seinem Urteil betreffend der Onlinedurchsuchungen. Seine Haltung dazu ist bereits in den ersten Worten erkennbar:

Da ist schon der Titel des neuen Grundrechts selbst, der mich nachdenklich macht.

Auch im weiteren Verlauf, lässt er wenig Gutes an der Kreation aus Karlsruhe erkennen:

[...]Und so bleibt die Entscheidung auch in anderen Teilen mysteriös. Wie unterscheidet man z.B. zwischen dem Zugriff “auf das informationstechnische System insgesamt” und dem Zugriff “auf einzelne Kommunikationsvorgänge oder gespeicherte Daten” (Ziff. 201)?[...]

Und so rudert das Gericht hin und her. Das neue Grundrecht ist natürlich zu weit formuliert, was die einbezogenen Systeme angeht. [...]

Den ganzen Text findet man hier.

Geschrieben von: Marian Härtel

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