Physische Distribution ein Auslaufmodell?

Geht es nach Sony, besser gesagt dessen Präsidenten David Reeves, ist die physische Distribution von Entertainmentinhalten ein Auslaufmodell, denn bereits in fünf Jahren soll demnach mit dem digitalen Vertrieb höhere Erlöse erzielt werden werden als mit physischen Datenträgern.

Reeves stützt sich dabei vor allem auf Erfahrung durch das Anbieten von Spielen via Playstation 3, bei der bereits jetzt 40 Prozent aller Besitzer Spiele über Downloads kaufen würden. Auch Microsoft agiert mit der Xbox 360 entsprechend und bietet über sein Marketplace auch in Europa ein großes Sortiment an Spielen und Videoinhalten aller großen Studios und Spielhersteller an.

Aber auch – wenn nicht sogar erst recht – die Musikindustrie ist betroffen. Erst kürzlich gab Apple bekannt, einen neuen Meilenstein erreicht zu haben und über den Itunes-Shop bereits 5 Millarden Songs verkauft zu haben.

Geschrieben von: Marian Härtel

ARD Doku zum Thema Sucht nach Onlinespiele

Morgen um 23:30 sendet die ARD eine Dokumentation von den Autoren Sonia Mayr, Anja Reschke und Henning Rütten, die einen Schüler ein Jahr lang begleiteten, der intensiv der Sucht nach World of Warcraft verfallen ist. Man darf gespannt sein, ob die Sendung sich wirklich dem Thema ernsthaft hingibt oder zu einem weiteren Verdammen von Computerspielen verkommt.

Aus dem Inhalt der Sendung:

Wenn Marc-Oliver am Nachmittag von der Schule nach Hause kommt, hat er nur ein Ziel: seinen Computer. Mindestens sechs Stunden spielt er täglich, am Wochenende auch mal Nächte durch. Marc-Oliver ist süchtig – nach Computerspielen. Wegen seiner Spielsucht hat er das Gymnasium geschmissen und nur mit Mühe einen Hauptschulabschluss geschafft. Immer war der Computer ihm wichtiger. Es ist eine Sucht, die seine Mutter nicht versteht und gegen die sie hilflos ist. “Wir haben alles versucht, um ihn vom Bildschirm wegzuholen. Wir haben mit ihm über die Spiele gesprochen, haben gedroht und den Computer schließlich abgeschaltet. Es hat alles nichts genützt.”
Die Dokumentation “Spielen, spielen, spielen … wenn der Computer süchtig macht” gibt Einblicke in den täglichen Kampf von Familien gegen die Computerspielsucht ihrer Kinder. Wie der 17-jährige Marc-Oliver verlieren sich immer mehr Jugendliche in den virtuellen Welten. Bis zu zehn Prozent aller Spieler sollen laut Studien suchtgefährdet sein. Über ein Jahr lang hat das Autorenteam Marc-Oliver und seine Familie begleitet – ein Jahr im Leben eines Spielsüchtigen. Es wird gezeigt, was an den Online-Rollenspielen begeistert und gleichzeitig so gefährlich ist. “Spielen, spielen, spielen … wenn der Computer süchtig macht” zeigt die Auswirkungen der Computerspielsucht sowie die Hilflosigkeit der Eltern und nähert sich diesem neuen Krankheitsbild auch aus Sicht von Neurologen und Psychiatern. Außerdem sprechen die Autoren mit einem jungen Mann, der gerade ein Therapie gegen Computerspielsucht macht. Er hat alles verloren, Job, Freundin und Wohnung, und sucht einen Weg zurück aus der virtuellen in die reale Welt.

Geschrieben von: Marian Härtel

Fehlende Nennung des Urhebers bei unberechtiger Bildernutzung führt zu 100% Aufschlag

Obwohl vor allem gewerblichen Händlern bei Ebay klar sein sollte, dass das unauthorisierte Übernehmen von Bildern aus fremden Auktionen in die eigene Auktion keine gute Idee ist, kommt es ständig vor.  Der Händler, dem vor Kurzem vor dem Landgericht die Rechtslage dargelegt wurde, durfte sich aber über einen weiteren 100% Aufschlag auf die übliche Vergütung nach den Honorarrichtlinien der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing freuen.

Er hatte nämlich nicht nur keine Genehmigung zur Verwendung der Bilder, er gab – oh Wunder – natürlich auch den Urheber nicht an, was das Landgericht zu dem Aufschlag mit der folgenden Begründung bewegte:

In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass im Fall der unterlassenen Urheberbezeichnung ein Zuschlag auf die übliche Lizenzgebühr von 100 % geschuldet wird. Dies ist rechtlich als Vertragsstrafe einzuordnen, so dass die Erhöhung neben die fiktive Lizenzgebühr tritt, ohne dass eine Verquickung von Schadensberechnungen gegeben wäre. Gemäß $ 13 S. 1 UrhG hat der Urheber das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft an dem Werk. Das Recht auf Anbringung der Urheberbezeichnung gehört zu den wesentlichen urheber-persönlichkeitsrechtlichen Berechtigungen, die ihren Grund in den besonderen Beziehungen des Urhebers zu seinem Werk haben (BGH GRUR 1995, 671, 672). Dem Lichtbildner im Sinne von $ 72 UrhG ist eine gleiche Rechtsposition zuzuerkennen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999 S. 196). Dies ist bei der Verwendung der fünf Fotografien, die der Beklagte in seine Online-Auktionen einstellte, nicht geschehen.

Diese weitere Summe konnte im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft geltend gemacht werden.

Geschrieben von: Marian Härtel

Priormart – gewerblicher Rechtschutz über das Internet

Einen Song in Hitqualität geschrieben? Gerade dabei an einem Roman zu schreiben? Oder Erfinder und auf der Suche Feedback? Dann könnte eventuell ein neuer Service names Priormart behilflich sein, der laut eigenen Aussagen die schnellen Wege des Internets mit den bewährten Konzepten des Rechtswesens vereinen will.

Erreich werden soll dies, indem PriorMart es ermöglicht, das geistige Eigentum durch die Hinterlegung
bei einem staatlich geprüften Notar abzusichern. PriorMart ist dabei der Dienstleister zwischen dem Urheber/Erfinder und dem Notar und möchte die notarielle Hinterlegung einfacher gestalten. Der Vorteil dabei, nach Angaben von Priormart werden die Urkunden eines deutschen Notars in 69 Ländern der Welt, darunter China und die USA, anerkannt. Urkunden deutscher Notariate kommen seit Jahrzehnten weltweit zum Einsatz.

Für seine Leistungen berechnet Priormart einen Pauschalpreis von €49,- und will dadurch den Basisschutz gewährleisten. Eine richtige Marken/Patentanmeldung bleibt einem dadurch natürlich nicht erspart. Für jede hinterlegte Datei erhält man desweiteren ein Schutzsiegel, das man laut Priormart in das eigene Werk oder die Webseite einfügen und damit sein Risiko senken kann.

Geschrieben von: Marian Härtel

Die Simpsons und Quake 3

Was zunächst nicht zusammenzupassen scheint, haben ein paar findige Leveldesigner doch passend gemacht. Da ich nun ein bekennender Simpson-Fan bin und mein täglicher Alltag auch als Rechtsanwalt sehr viel mit Computerspielen zu tun hat, möchte ich dieses wirklich extrem gut gemachte Video nicht unerwähnt lassen:

Geschrieben von: Marian Härtel

Nokia übernimmt Plazes

Nokia übernimmt den ortsbezogenen “Social-Activity” Service Provider Plazes. Darauf haben sich beide Unternehmen geeinigt, wie sie heute bekannt gaben. Plazes ist ein privates Internet Start-up mit 13 Mitarbeitern, dessen Hauptstandort in Berlin ist. Das Unternehmen bietet einen kontext- und ortsbezogenen “Social-Activity” Dienst an, mit dem Menschen ihre täglichen Aktivitäten planen, speichern und untereinander austauschen können. Dabei geht es im Wesentlichen um die Frage, in welchem Zusammenhang jemand zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort ist und wie hilfreich diese Information für gute Freunde sein kann.

“Die Akquisition ist ganz im Sinne unserer Service-Strategie und hilft Nokia dabei, die Vision, Menschen und Orte näher zusammenzubringen, zu beschleunigen”, sagte Niklas Savander, Head of Nokia Services & Software. “Zudem verstärkt sich Nokia durch ein visionäres Team, das neben dem Verständnis für Social-Activity Dienste auch über die technischen Fähigkeiten verfügt, diesen Bereich noch weiter zu entwickeln.”

Durch die Übernahme von Plazes ist Nokia in der Lage, seine ortsbezogenen Dienste um Funktionen der zeitbezogenen Aktivitätsplanung zu erweitern. Plazes ergänzt Social Networking um die Elemente “Ort” und “Zeit”. Nutzer können Freunde darüber informieren, wo sie gerade sind und was sie gerade machen, frühere Aktivitäten anschauen und austauschen. Gleichzeitig haben sie die Möglichkeit, sich zu verabreden und diese Aktivitäten dann mit Kommentaren und Vorschlägen versehen zu lassen.

“Nokia teilt unsere Vision im Bereich der Social-Activity Dienste und wie wir zusammen den Service von Plazes weiter entwickeln können”, sagte Felix Petersen, Mitgründer von Plazes. “Wir sind stolz darauf, was das Team bei Plazes bislang mit seiner Pionierarbeit im Bereich der kontextbezogenen Services geleistet hat und freuen uns umso mehr auf das, was jetzt kommt.”

Die Akquisition unterliegt den üblichen Voraussetzungen und wird voraussichtlich im dritten Quartal 2008 abgeschlossen sein. Nach Abschluss der Akquisition wird Plazes Teil des Geschäftsbereiches Services & Software.

Geschrieben von: Marian Härtel

Verträge online ersteigern

Was in der Überschrift nach ziemlich versauter Grammatik klingt, will in Zukunft die Plattform Oxami.com rund um den Gründer Rainer Schmeißer ermöglichen. Über die Plattform, die laut eigenen Aussagen momentan aber nur privat genutzt werden kann, sollen beispielsweise 24monatige Handyvertäge, Fitnessverträge oder dergleichen, die man nicht mehr nutzt, an andere Personen abgegeben werden können. Laut Rainer Schmeißer sollen die betroffenen Unternehmen einer solcher Übernahme in der Regel auch zustimmen, da ihnen aktiv genutzte Verträge lieber sind, als solche, die nur die Grundgebühr bezahlen. Ob dieser Umstand auch bei den inzwischen weit verbreiteten Flatrateangeboten greift, darf allerdings bezweifelt werden.

Der Dienst soll, wie auch schon das Tochterprojekt Tankcheck.de , komplett über Werbung finanziert werden, und stellt sich damit in Konkurrenz zu dem Konkurrenten Bayanoo.de

Geschrieben von: Marian Härtel

Powered by WordPress