LG München: PC ist gefährlicher Gegenstand, Eltern haften für Kinder

Ein spektakuläres neues Urteil erreicht uns gerade vom Landgericht München. Während der österreichische Bundesgerichtshof gerade noch entschieden hat, dass Eltern für Urheberrechtsverletzungen ihre Kinder nicht zu haften haben, ist das Landgericht München jetzt offenbar anderer Meinung. Die  7. Zivilkammer entschied am 19. Juni, dass Eltern neben ihren Kindern haftbar gemacht werden, wenn diese mittels des bereitgestellten elterlichen Internetzugangs urheberrechtlich geschützte Werke Dritter widerrechtlich und schuldhaft öffentlich zugänglich machen.

Die damals 16-jährige Tochter der beklagten Eltern stellte auf den Internetportalen www.myvideo.de und www.video.web.de Videos ein, die aus 70 Fotografien hergestellt waren, deren Urheberrechte bei der Klägerin lagen.

Die Klägerin nahm neben der Tochter auch die Eltern auf Auskunft und Schadensersatz in Anspruch. Eine Unterlassungserklärung war bereits außergerichtlich abgegeben worden. Die Klägerin ist der Auffassung, die Eltern hafteten ebenfalls nach den Grundsätzen der Störerhaftung, denn sie hätten ihre elterlichen Belehrungs- und Prüfungspflichten verletzt. Sie hätten ihrer Tochter einen Internetanschluss zur Verfügung gestellt und diese dort nach Belieben schalten und walten lassen, ohne die Nutzung des Internets im Rahmen der elterlichen Aufsichtspflicht weiter zu prüfen.

Die Beklagten stellten eine Pflichtverletzung in Abrede. Ihre Tochter sei “ was das Internet betreffe “ versierter als sie. Sie habe in der Schule einen IT-Kurs belegt. Bislang sei es zu keinen Verstößen gekommen. Der Zugang zum Internet sei für Eltern heutzutage schlechthin nicht zu kontrollieren.

Das Gericht gab jedoch der Klägerin Recht.

Die Beklagten haben nach Auffassung der Kammer ihre elterliche Aufsichtspflicht verletzt. Grundsätzlich bedürfen nach der Rechsprechung des BGH Minderjährige stets der Aufsicht. Der Aufsichtspflichtige (hier die Eltern) kann sich jedoch entlasten, wenn er nachweist, dass er entweder seine Aufsichtspflicht erfüllt hat, oder dass der Schaden auch bei gehöriger Beaufsichtigung oder wiederholter Belehrung entstanden wäre. Der Aufsichtsichtspflichtige hat seine Pflicht erfüllt, wenn er das im Hinblick auf Alter, Eigenart und Charakter des Aufsichtsbedürftigen sowie das im Hinblick auf die zur Rechtsgutverletzung führende konkrete Situation Erforderliche getan hat.

Das Maß der gebotenen Aufsicht bestimmt sich bei Minderjährigen nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes sowie nach der Voraussehbarkeit des schädigenden Verhaltens, insgesamt danach, was verständige Eltern vernünftigerweise in der konkreten Situation an erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen treffen müssen, um Schädigungen Dritter durch ihr Kind zu verhindern. Der Aufsichtspflichtige muss sich daher zur Feststellung des Umfangs seiner Pflicht auch darum kümmern, womit sich die Kinder in der Freizeit beschäftigen, sie insoweit gelegentlich beobachten, beim Aufräumen des Kinderzimmers und Säubern der Kleidung auf Gegenstände achten, mit denen sich die Kinder beschäftigen.

Nach Meinung der Kammer konnten die Beklagten jedoch nicht nachweisen, ihrer Belehrungspflicht nachgekommen zu sein.

Wörtlich heißt es dazu:

Eine einweisende Belehrung [die vorliegend nicht erteilt worden war] ist hierbei jedoch grundsätzlich zu fordern, da die Nutzung eines Computers mit einem Internetanschluss – soweit keine žFlat-Rateœ vereinbart worden ist – nicht nur erhebliche Verbindungsgebühren verursachen kann, sondern auch erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken birgt, von den Gefahren, die durch jugendgefährdende Inhalte ausgehen, ganz zu schweigen. Ein mit dem Internet verbundener Computer steht insoweit einem žgefährlichen Gegenstandœ im Sinne der oben zitierten Rechtssprechung gleich.

Soweit die Beklagten zu 1 und 2 darauf verweisen, dass vorliegend eine Belehrung ausnahmsweise entbehrlich gewesen sei, da ihre Tochter technisch auf dem Gebiet Computer/Internet wesentlich versierter gewesen sei, ist dies mit der Frage der haftungsrechtlichen Risiken der Internetnutzung nicht gleichzusetzen.

Auch aus dem von der Beklagten zu 3 [der Tochter] besuchten IT-Kurs in der Schule kann ein Entfallen der Belehrungsbedürftigkeit nicht gefolgert werden, da dessen Lerninhalte nicht mitgeteilt wurden.

Ob aufgrund der allgemeinen Diskussion, insbesondere bezüglich der urheberrechtlichen Zulässigkeit sogenannter Tauschbörsen im Internet, der Belehrungsbedarf bei der Beklagten zu 3 entfallen ist, ist zweifelhaft. Es hätten gute Gründe dafür gesprochen, dies zum Anlass eines Belehrungsgesprächs zu nehmen. Diese Frage kann vorliegend aber offen bleiben.

Denn unabhängig von der Notwendigkeit eines einleitenden Belehrungsgespräches erfordert die elterliche Aufsichtspflicht auch eine laufende Überwachung dahingehend, ob sich die Internetnutzung durch das Kind in dem durch die einweisende Belehrung gesteckten Rahmen bewegt .

Die Beklagten zu 1 und 2 haben nichts dazu vorgetragen, dass, wann und wie eine derartige Überwachung stattgefunden hat. Sie haben auch keine stichhaltigen Anhaltspunkte dafür vorgetragen, dass eine laufende Überwachung ausnahmsweise entbehrlich war. [¦]

Geschrieben von: Marian Härtel

Hightech- Unternehmen überwiegend zuversichtlich

Die Stimmung in der Hightech-Branche ist überwiegend zuversichtlich. 62 Prozent der Unternehmen erwarten im Jahr 2008 steigende Umsätze, nur 15 Prozent rechnen mit einem Rückgang. Das hat die aktuelle Quartalsbefragung des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) in der ITK-Branche ergeben. Dabei hat die Dynamik nach einem erfreulichen Jahresauftakt in einigen Marktsegmenten leicht nachgelassen. Parallel zum Ifo-Konjunkturindex geht der BITKOM-Branchenindex im zweiten Quartal um vier Punkte auf 36 Punkte zurück. žDie Nachfrage nach Informations- und Kommunikationstechnologie ist weiterhin hochœ, sagte BITKOM-Präsident Prof. August-Wilhelm Scheer. Wirtschaft und öffentliche Hand investieren kräftig in die Modernisierung ihrer Hightech-Systeme. Stark zulegen werden im laufenden Jahr Anbieter von Software und IT-Dienstleistungen, die Unternehmen und öffentliche Verwaltungen bei der Einführung und dem Betrieb von IT-Systemen unterstützen. 72 Prozent der befragten Unternehmen erwarten in diesem Segment im Jahr 2008 ein Umsatzplus und mehr als die Hälfte wollen zusätzliche Mitarbeiter einstellen.

Etwas schwieriger ist die Lage bei den Herstellern von IT-Geräten. Zwar erwartet fast die Hälfte der Hersteller von Computern und digitaler Bürotechnik trotz des scharfen Preiswettbewerbs im laufenden Jahr ein Umsatzplus. 38 Prozent der Firmen rechnen mit stabilen Erlösen und nur 16 Prozent mit sinkenden Umsätzen. Allerdings gingen im Vorquartal noch zwei Drittel von einem Umsatzplus im Jahr 2008 aus. žVollwertige Notebooks haben die untere Preisschranke von 500 Euro durchbrochenœ, sagte Scheer. Mit den neuen Mini-Notebooks, die ab 200 Euro kosten, hat sich zudem ein neues Marktsegment etabliert. žDie Kunden können im Sommergeschäft mit vielen attraktiven Angeboten rechnenœ, sagte Scheer. Angespannt bleibt die Situation bei den Herstellern von Kommunikationstechnik, zu denen Endgerätehersteller und Produzenten von Netzwerktechnik für Telefon- und Datennetze zählen. 38 Prozent dieser Unternehmen rechnen mit einem Umsatzplus, jeder dritte mit einem Umsatzminus.

Das größte Hemmnis der Branche ist trotz der Anspannung in einigen Marktsegmenten weiterhin der Mangel an qualifiziertem Personal. 58 Prozent aller Unternehmen geben an, dass der Expertenmangel ihre Geschäfte bremst. Trotz leicht steigender Erstsemesterzahlen in den technischen Studienfächern und einem Plus bei den Anfängern in IT-Berufen hat sich das Problem nicht entschärft. žAlarmierend ist der anhaltend geringe Frauenanteil in den wichtigsten Qualifizierungswegenœ, sagte Scheer. Nur 17 Prozent der Studienanfänger in der Informatik und nur 9 Prozent der neuen IT-Auszubildenden sind Frauen. Der BITKOM unterstützt daher die Initiative der Bundesregierung, mehr junge Frauen für technische Themen zu begeistern und fordert, Informatik als Pflichtfach an den Schulen einzuführen. žDas Interesse an einem Informatikstudium steigt, wenn die Schülerinnen und Schüler das Fach in der Schule in interessanter Form kennengelernt habenœ, sagte Scheer.

Dabei müsse man sich von der Vorstellung lösen, eine Verbesserung des Bildungssystems sei ohne zusätzliche Finanzmittel zu leisten. Scheer: žBildung gibt es nicht zum Nulltarif.œ Steigende Steuereinnahmen sollten aus Sicht des BITKOM nicht nur zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen, sondern ebenso für Zukunftsinvestitionen verwendet werden. Das sind an erster Stelle Investitionen in das Bildungssystem und für Forschung und Entwicklung. žDie öffentlichen Haushalte müssen ausgeglichen werden, damit der gigantische Schuldenberg abgebaut werden kannœ, sagte Scheer. Nur so könne die Politik finanzpolitische Spielräume zurückgewinnen. žGleichzeitig aber braucht Deutschland Steuerentlastungen und Investitionen, wo sie direkt die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts stärken und damit zu mehr Wachstum und Beschäftigung führenœ, sagte Scheer. Ein anerkanntes Instrument ist die steuerliche Förderung von Investitionen in Forschung und Entwicklung. Nach den Erfahrungen in den USA, Japan oder Frankreich führt eine steuerliche Förderung zu unmittelbar steigenden F&E-Ausgaben in der Wirtschaft. Scheer: žAngesichts der unsicheren Konjunkturaussichten und des Vorsprungs anderer FuE-Standorte ist Deutschland auf diese neuen Impulse dringend angewiesen.œ

Geschrieben von: Marian Härtel

US-Kabelnetzbetreiber weigert sich den Datenverkehr der Nutzer zu überwachen

Wie die Washington Post meldet, weigert sich Charter Communications, der 4. größte Kabelnetzbetreiber der USA seine Kunden via Deep Packat Inspection “abzuhören” und den Datenverkehr somit zu überwachen. Pläne für die Installation einer personalisierten Werbevermarktung sind aufgrund der Datenschutzbedenken des Provider damit laut Unternehmensangaben vom Tisch.

Leider ist Charter Communications damit jedoch eine Ausnahme, denn zahlreiche weitere Provider haben dabei wohl weniger Skrupel und bedenkt man, dass Internet’s Liebling Google Inc. darauf fast sein ganzes Business Konzept beruhen läßt und keine Email an ein Googlemail Account unüberwacht bleibt, sollte man ob seiner persönlichen Daten im Internet besonders vorsichtig sein oder – so es einem nicht stört – die Situation hinnehmen, wie sie nun einmal ist.

Geschrieben von: Marian Härtel

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