Die Simpsons und Quake 3

Was zunächst nicht zusammenzupassen scheint, haben ein paar findige Leveldesigner doch passend gemacht. Da ich nun ein bekennender Simpson-Fan bin und mein täglicher Alltag auch als Rechtsanwalt sehr viel mit Computerspielen zu tun hat, möchte ich dieses wirklich extrem gut gemachte Video nicht unerwähnt lassen:

Geschrieben von: Marian Härtel

Nokia übernimmt Plazes

Nokia übernimmt den ortsbezogenen “Social-Activity” Service Provider Plazes. Darauf haben sich beide Unternehmen geeinigt, wie sie heute bekannt gaben. Plazes ist ein privates Internet Start-up mit 13 Mitarbeitern, dessen Hauptstandort in Berlin ist. Das Unternehmen bietet einen kontext- und ortsbezogenen “Social-Activity” Dienst an, mit dem Menschen ihre täglichen Aktivitäten planen, speichern und untereinander austauschen können. Dabei geht es im Wesentlichen um die Frage, in welchem Zusammenhang jemand zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort ist und wie hilfreich diese Information für gute Freunde sein kann.

“Die Akquisition ist ganz im Sinne unserer Service-Strategie und hilft Nokia dabei, die Vision, Menschen und Orte näher zusammenzubringen, zu beschleunigen”, sagte Niklas Savander, Head of Nokia Services & Software. “Zudem verstärkt sich Nokia durch ein visionäres Team, das neben dem Verständnis für Social-Activity Dienste auch über die technischen Fähigkeiten verfügt, diesen Bereich noch weiter zu entwickeln.”

Durch die Übernahme von Plazes ist Nokia in der Lage, seine ortsbezogenen Dienste um Funktionen der zeitbezogenen Aktivitätsplanung zu erweitern. Plazes ergänzt Social Networking um die Elemente “Ort” und “Zeit”. Nutzer können Freunde darüber informieren, wo sie gerade sind und was sie gerade machen, frühere Aktivitäten anschauen und austauschen. Gleichzeitig haben sie die Möglichkeit, sich zu verabreden und diese Aktivitäten dann mit Kommentaren und Vorschlägen versehen zu lassen.

“Nokia teilt unsere Vision im Bereich der Social-Activity Dienste und wie wir zusammen den Service von Plazes weiter entwickeln können”, sagte Felix Petersen, Mitgründer von Plazes. “Wir sind stolz darauf, was das Team bei Plazes bislang mit seiner Pionierarbeit im Bereich der kontextbezogenen Services geleistet hat und freuen uns umso mehr auf das, was jetzt kommt.”

Die Akquisition unterliegt den üblichen Voraussetzungen und wird voraussichtlich im dritten Quartal 2008 abgeschlossen sein. Nach Abschluss der Akquisition wird Plazes Teil des Geschäftsbereiches Services & Software.

Geschrieben von: Marian Härtel

Verträge online ersteigern

Was in der Überschrift nach ziemlich versauter Grammatik klingt, will in Zukunft die Plattform Oxami.com rund um den Gründer Rainer Schmeißer ermöglichen. Über die Plattform, die laut eigenen Aussagen momentan aber nur privat genutzt werden kann, sollen beispielsweise 24monatige Handyvertäge, Fitnessverträge oder dergleichen, die man nicht mehr nutzt, an andere Personen abgegeben werden können. Laut Rainer Schmeißer sollen die betroffenen Unternehmen einer solcher Übernahme in der Regel auch zustimmen, da ihnen aktiv genutzte Verträge lieber sind, als solche, die nur die Grundgebühr bezahlen. Ob dieser Umstand auch bei den inzwischen weit verbreiteten Flatrateangeboten greift, darf allerdings bezweifelt werden.

Der Dienst soll, wie auch schon das Tochterprojekt Tankcheck.de , komplett über Werbung finanziert werden, und stellt sich damit in Konkurrenz zu dem Konkurrenten Bayanoo.de

Geschrieben von: Marian Härtel

Per Rechtsanwalt ein anderes Testergebnis in einem Onlinemagazin erzwingen?

Der bekannte Spielehersteller Atari macht in den letzten Tagen von sich reden, nachdem er dem Unternehmen und Webseitenanbieter 4players.de eine Abmahnung samt Unterlassungserklärung zukommen lies. Grund dafür war laut Atari der Umstand, dass 4players.de einen Testbericht zu dem neuen Spieletitel Alone in the Dark 5 veröffentlicht, der laut Atari  “Einzig denkbarer Erklärung auf einer illegal downgeloadeten Version basiert.” Der Streit eskalierte, nachdem 4players.de einen Angriff auf ihre Pressefreiheit witterte und mittels dieser Kolumne antwortete.Weitere Brisanz erhielt das ganze jedoch, nachdem bekannt wurde, dass zwei skandinavische Onlinepublikationen und auch das Magazin Gamer.nl ähnliche Schreiben erhielten, nachdem deren Wertungen das Spiel ebenfalls abstraften.

Obwohl die Rechtslage nicht so einfach zu beurteilen ist, wie es auf dem ersten Blick scheint, schließlich stellt Atari den Sachverhalt anders dar als 4players.de es tut, die beispielsweise versichern, nur eine legal erworbene Version getestet zu haben, und ich persönlich der Meinung bin, dass Atari wirklich nur Tests basierend auf unfertigen Version untersagen wollte,  dürfte Atari sich einen Bärendienst in Sachen Public Relation geleistet haben, denn dem guten Namen Atari dürfte es nicht behilflich sein, dass zumindest der starke Eindruck erweckt wird, Atari wolle mittels juristischen Mitteln die Pressefreiheit beeinflussen und dulde keine schlechten Testergebnisse. Während Ersteres durchaus interessante juristische Fragen ob der Vertragsverhältnisse zwischen Publisher und Magazin aufwirft, ist letzteres natürlich eindeutig ein Tabuthema nicht nur aus PR-Sicht.

Das Thema insgesamt wurde schon des öfteren heiß diskutiert, insbesondere auch im Verhältnis von Printmagazinen zu Onlinemagazinen und besonders basierend auf der Frage ob ein Testmagazin, welches von Werbekampagnen der Publisher abhängig ist, sich überhaupt einen Verriss leisten kann. Letzteres kommt erneut auf, nachdem Printmagazine, wie üblich, ihre Muster recht früh erhalten haben und fast durchweg sehr gute Wertungen vergaben. Die Diskussion veranlasste sogar die PCGames ein eigenes Statement zu veröffentlichen.

Inzwischen äußerte sich Atari bei DerWesten.de:

ATARI Deutschland achtet und schätzt das Recht auf freie Berichterstattung und Pressefreiheit. Es ist weder im Interesse von ATARI Deutschland, noch Stil des Unternehmens, Medien welcher Gattung und Größe auch immer, anzugreifen oder unter Druck zu setzen. Dennoch ist ATARI Deutschland der Ansicht, dass Berichterstattung fair und nicht tendenziös sein sollte.

ATARI Deutschland behält sich, gerade auch im Wiederholungsfall vor, sich gegen unfaire und mutwillig geschäftsschädigende Praktiken zu wehren und notfalls juristisch vorzugehen.

Im konkreten Fall, der Berichterstattung von 4Players zu dem Spiel “Alone in the Dark”, ist ATARI um Deeskalation bemüht. Eine entsprechende Kampagne ist in Vorbereitung und startet Anfang der nächsten Woche.”

Bei 4players.de selber hat sich Atari aber, trotzdem eine Frist in der Abmahnung von weniger als 24 Stunden verstrichen ist, laut einer neuen Stellungnahme nicht gemeldet. Das Thema dürfte spannend bleiben, insbesondere, da bekannt wurde, dass der Hersteller Konami ähnliche Ansichten wie Atari zu vertreten scheint, und beispielsweise für ihren Titel Metal Gear Solid 4 bei dem Magazin EGM eine Liste einreichte, welche Punkte in einem Review zu dem Spiel nicht erscheinen dürfen, woraufhin die Redakteure den Testbericht zurückzogen.

Geschrieben von: Marian Härtel

Künstlersozialkasse: Achtung, wenn man einen Künstler anstellt!

Da es mir gerade in die Hände gefallen ist, möchte ich kurz auf ein kleines Rundschreiben, das ich letzten November für Unternehmen aus der Spielebranche verfasst habe, hinweisen und den Inhalt hier zum Besten geben. Gerade junge Unternehmen, die denken, dass ihre Zahlungspflichten erschöpft sind, wenn sie einen Künstler regelmäßig beauftragen und dann bezahlt haben, dürften durchaus überrascht sein, dass die Künstlersozialkasse sodann erneut die Hand aufhält. Der der Text etwas länger ist, findet man diesen ausnahmsweise hinter dem Seitenumbruch, damit die Startseite nicht zu unübersichtlich wird.

(weiterlesen …)

Geschrieben von: Marian Härtel

Landgericht Hamburg: Quellen-Telekommunikationsüberwachung unzulässig

Wie die Kollegen vom Beck-Blog berichten hat das Landgericht Hamburg bereits von 8 Monaten entschieden, dass die die Verwendung eines Trojaners zur Überwachnung der Telekommunikation unzulässig sei. Ein solches Verhalten greife greife in das Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG ein. Eine Annexkompetenz  zu $ 100a StPO komme nicht in Frage. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte zuvor in einem Ermittlungsverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten eine Telefüberwachung genehmigt bekommen.

Das Urteil kollidiert aber mit den Bundesverfassungsgerichtsurteil über die Onlinedurchsuchung, in dem dieses klarstelle dass Art. 10 GG alleiniger Maßstab für die Überwachung von Daten aus einem laufenden Kommunikationsvorgang sei und somit Art. 13 GG nicht eingreife. Auch hat der Emittlungsrichter des BGH sowie das Amtsgericht München bereits gegenteilig entschieden und den Einsatz von Trojanern gebilligt.

Die weitere Entwicklung bleibt also spannend.

Geschrieben von: Marian Härtel

Microsoft weiter an Yahoo interessiert

Wie es scheint, ist Microsoft weiterhin an Yahoo interessiert, nach Angaben von Microsoft selber jedoch nur, wenn es auf der Yahoo-Hauptversammlung am 1. August, auf Drängen von von Großinvestor Carl Icahn,r zu einem Managementwechsel bei Yahoo kommen sollte.

Der Kampf um den Chefposten von Jerry Yang scheint also weiter in voller Fahrt zu sein und Microsoft feuert dies an, indem sie u.a. versuchen bei Yahoo ausgeschiedene Manager einzustellen. Jüngst bot Microsoft auch 1 Millarde US Dollar für die Yahoo-Suchmachine alleine.

Geschrieben von: Marian Härtel

SCAM Post für Rechtsanwälte – was es nicht alles gibt

Bisher hätte ich gedacht, dass vorwiegend diejenigen, die Handelsregisteranmeldungen vornehmen, im Nachfeld dubiose Briefe zugesendet bekommen. Dass dies anscheinend auch Rechtsanwälten passiert, hätte ich nicht gedacht. Aber so irrt man sich, denn im Nachfeld der Veröffentlichung von Neuzulassungen der Berliner Rechtsanwaltskammer landete das folgende Schreiben bei mir im Briefkasten. Immerhin geht es dabei um Millionen…auch wenn ich mir das Honorar wohl mit dem Kollegen teilen muss, der aus Hamburg neu in unsere Bürogemeinschaft eingezogen ist und – mein Erstaunen hielt sich in Grenzen – das gleiche Schreiben erhalten hat.

HeinzMüllerScan

Google-Recherchen ergaben eine Hausverwaltung in Berlin, was die Seriosität aber nicht gerade fördert. Ob ich erst einmal einen Vorschuss von 100.000 Euro verlangen sollte?

Geschrieben von: Marian Härtel

Fehlende Angabe der Anschrift der Aufsichtsbehörde im Impressum ist nur Bagatellverstoß

Die fehlende Angabe der Anschrift der Aufsichtsbehörde nach $ 6 Nr. 5 TDG stellt nach Ansicht des Amtsgerichtes Bonn nur ein Bagetellverstoß i.S. von $ 3 UWG dar. Eine gegen einen solchen Fehler gerichtete Abmahnung ist unberechtigt und führe daher zum Ersatz der zu eigenen Rechtsverteidigung notwendigen Kosten. Durch die reine Angabe der Aufsichtsbehörde eines Dienstleistern sei der Verplfichtung genüge getan und der Sinn von $ 6 Nr. 5 TDG erfüllt. Die genaue Anschrift der Aufsichtsbehörde könne sehr schnell selber herausgefunden werden.

Auch wenn die andersweitige Literaturmeinung und Rechtsprechnung wohl noch eine Haftung ablehnen würde, geht dieses Urteil ein wenig d’acord mit dem Landgericht Düsseldorf. Im Sinne der Verhinderung von Massenabmahnung basierend auf Bagatellverstößen ist die Entscheidung aber meiner Meinung nach begrüßenswert.

Geschrieben von: Marian Härtel

Entertainmentsoftware: Umsätze im Aufwind

Wie die Marktforscher von Media Control GfK International bekannt geben, werden nach ihren Prognosen die Entertainmentsoftware-Umsätze in den Jahren  2008 bis 2010 um 17 Prozent auf 78,2 Mrd. Dollar pro Jahr wachsen. Eine beachtliche Zahl wenn man die weiter anhaltende Diskussion um Jugendschutz und Killerspiele betrachtet. Dieses Jahr werden demzufolge 67,1 Mrd. Dollar für Home-Entertainment- und Gamessoftware ausgeben werden,wofür,Branchenkenner ahnen es, zu einem Großteil Ninendos Wii mitverantwortlich sein soll. Der Gamessektion wächst dieses Jahr um 22 Prozent auf 33,3 Mrd. Dollar, 2009 um weitere 18 Prozent und 2010 um 12 Prozent.

Im Heimkinosektor soll Blu-ray den schrumpfenen DVD-Markt vor einem Totalabsturz retten, weswegen dieser bis 2010 auch nur auf 34 Mr Dollar von derzeit 32,2 Mrd Dollar wachsen soll. Interessant dabei ist, dass Deutschland bei diesem Trend laut den Marktforschern nicht mitmachen soll, sondern hierzulande in 2008 noch 10% Wachstum im DVD-Geschäft erwartet werden.

Geschrieben von: Marian Härtel

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