Der Bayerntrojaner ist da…

… und damit ist nicht Edmund Stoiber gemeint, der versucht dieses mal unbemerkt in die Bundespolitik einzudringen.

Vielmehr handelt es sich um die Legalisierung der Onlinedurchsuchung in Bayern, bei der die Süddeutschen einen beachtenswerten Endspurt hingelegt haben und somit den Bund übertrumpfen. Der neue Art. 34d des Bayerischen Polizeiaufgabengesetz erlaubt jetzt den verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme, um Zugangsdaten und gespeicherte Daten des Nutzers zu erheben, wenn eine dringende Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person besteht.

Die Herren in Karlsruhe werden somit weiter beschäftigt, denn Verfassungsbeschwerden wurden seitens der Opposition im Bayerischen Landtag bereits angekündigt und die SPD schmettert daher plakativ, dass die Regierung nichts aus den bisherigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes gelernt habe.

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Geschrieben von: Marian Härtel

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