Internetkriminalität laut BITKOM ein Massenphenomän

Laut dem Branchenverband BITKOM ist Internetkriminalität ein wirkliches Massenphenomän. Fast 4 Millionen Deutsche sind schon einmal Opfer von Computer-Kriminalität geworden. Sieben Prozent aller Computernutzer ab 14 Jahre haben bereits einen finanziellen Schaden beispielsweise durch Viren, bei Online-Auktionen oder Online-Banking erlitten. Das teilte der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) in Berlin mit. Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des BITKOM. žBei gut 90 Prozent aller Computernutzer ist noch nie ein Schaden entstanden. Dennoch dürfen wir mit dieser scheinbar geringen Schadensquote nicht zufrieden sein. Die absolute Zahl der Geschädigten ist einfach viel zu hoch”, sagte Prof. Dieter Kempf, Mitglied im BITKOM-Präsidium. žWir müssen weiterhin regelmäßig die Anwender über technische Schutzmöglichkeiten und richtiges Verhalten im Netz aufklären.”

Laut der Befragung nutzen knapp 80 Prozent aller 72 Millionen Deutschen über 14 Jahre privat oder beruflich einen Computer. 2 Prozent der Befragten gaben an, Viren hätten ihren Computer beschädigt. Je 1 Prozent aller Nutzer wurden Opfer bei einer Online-Auktion oder beim Online-Banking. 3 Prozent gaben Schäden ždurch sonstige Umständeœ an, also beispielsweise durch unseriöse Internet-Dialer.

Eine gute Sicherheitsausstattung ist besonders wichtig beim Umgang mit persönlichen Daten, etwa beim Internet-Banking oder Online-Shopping.

žEin modernes Anti-Viren-Programm und eine so genannte Firewall, die den Rechner vor schädlichen Dateien aus dem Netz schützen, müssen vor der ersten Web-Sitzung installiert werden”, sagte Kempf. žAuch die Verschlüsselung wichtiger privater Daten auf der Festplatte wie auch die von E-Mails mit vertraulichen Inhalten sollten gängige Praxis sein.”

Die Befragung ergab jedoch, dass Sicherheitsprogramme noch immer nicht zum Standard gehören. Zwar gaben 83 Prozent aller User an, ein Virenschutzprogramm auf ihrem privaten Rechner installiert zu haben. Aber nur 67 Prozent nutzten eine Firewall, lediglich 28 Prozent ein Verschlüsselungsprogramm. 7 Prozent der Nutzer gaben an, keines dieser Programme zu verwenden, 4 Prozent machten keine Angaben. Auffällig: Frauen nutzen diese Programme deutlich seltener als Männer. žSurfer ohne Sicherheitsprogramme bringen sich und andere in Gefahr. Ist der eigene Rechner mit Viren infiziert, sind besonders die Computer von Freunden und Bekannten einem erhöhten Risiko ausgesetztœ, sagte Kempf, der auch Vorstandsvorsitzender des Vereins žDeutschland sicher im Netzœ ist (www.sicher-im-netz.de). Dort haben sich große Unternehmen, Vereine und Branchenverbände zusammengeschlossen, um einen messbaren und praktischen Beitrag für mehr IT-Sicherheit für Verbraucher und mittelständische Unternehmen zu leisten. Schirmherr ist Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble.

Geschrieben von: Marian Härtel

Noch Newsletter mit einfachen Opt-In im Betrieb? Selber schuld!

So oder so ähnlich muss langsam der anwaltliche Rat ausfallen. Nach diesem Urteil aus Berlin, hat sich auch das Amtsgericht Burgwedel der inzwischen wohl herrschenden Meinung angeschlossen, dass ein Newsletter, der an eine Emailadresse verschickt wurde, die lediglich mit Hilfe des Opt-In Verfahrens gesammelt wurde, abmahnfähig ist.

Interessant an dem Urteil des Amtsgerichtes Burgwedel ist eigentlich nur, dass der Streitwert auf nur 500 Euro gesetzt wurde, da laut dem Gericht nur eine geringe Beeinträchtigung vorliege und dass als Anwaltskosten nur eine 0,65 Gebühr in gerechtfertig sein, was somit 54 Euro macht – wohlgemerkt trotz des Umstandes, dass der Kläger (also der Empfänger der Email) als Rechtanwalt tätig ist und der BGH im Dezember 2006 geurteilt hat, dass in einem solchen Fall gar keine Gebühr anfällt.

Insgesamt gilt jedoch langsam: Auf Double-Opt-In umstellen!

Geschrieben von: Marian Härtel

Powered by WordPress