Amtsgericht München gibt Stefan Niggemeier bei der Frage der Störerhaftung in Foren Recht
Das Amtsgericht München hat bei der Frage der Störerhaftung in Foren bzw. Blogs dem Urteil des Landgericht Hamburg widersprochen und kam nach einer Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinen Persönlichkeitsrechten zu der Meinung, dass der Journalist Stefan Niggemeier nicht gegenüber der Callactive GmbH haftbar zu machen ist.
Die genauen Hintergründe kann man hier nachlesen.
Das Gericht teilt die Auffassung der Kläger, dass eine Prüfungspflicht auch im vorliegenden Fall zumindest hinsichtlich der den streitgegenständlichen Artikel betreffenden Kommentare bestand. Der streitgegenständliche Artikel ist bewusst provokant, gefühlsbetont und polemisierend formuliert. Aufgrund der bereits vorangegangenen gerichtlichen Auseinandersetzungen mit ähnlichem Thema war dem Kläger bekannt, dass Artikel in diesem Bereich geeignet sind, eine hitzige Diskussion auszulösen, in der auch Kommentare zu erwarten sind, die das noch zulässige Maß überschreiten. Den Beklagten traf daher die Pflicht, die Kommentare des konkreten Artikels laufend zu überwachen [...]
Nach Auffassung des Gerichts bedeutet dies jedoch nicht eine generelle Vorabprüfungspflicht.
Auch bei der Beurteilung der Weite der Prüfungspflicht sind die Grundrechte der Meinungsfreiheit der Nutzer, deren Äußerungen dem Forenbetreiber zugerechnet werden sollen, und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der von den Äußerungen Betroffenen miteinander abzuwägen, da die Frage, ob ein Kommentar erst nach einer Vorab-Zensur veröffentlicht werden darf, auch die geschützte Meinungsfreiheit betrifft. Hierbei ist zu bedenken, dass zwangsläufig auch zulässige Meinungsäußerungen erfasst würden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, man darf gespannt sein, was das Landgericht München zu der Thematik beitragen wird, ebenso wie wohl die Entscheidung des OLG Hamburg ausfallen wird.
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Geschrieben von: Marian Härtel
Juli 8th, 2008 at 16:28
NiggemEier, mit E ;)
Juli 8th, 2008 at 16:30
wo es mir gerade auffällt, unter “Vorteile der Kanzlei”…
Du bist nicht zufällig der Marian Härtel, der mal justgames.de (glaub ich wars) geleitet hat?
Juli 8th, 2008 at 16:36
Hallo Georg,
danke für den Hinweis. Wurde korrigiert, im Text war es ja sogar richtig.
Und zur zweiten Frage. Ja ich habe damals http://www.justgamers.de gegründet.
Juli 11th, 2008 at 13:31
[...] dem Thema dürfte auch dieser Beitrag bzgl. Stefan Niggemeier interessant [...]