Google Analytics im Visier deutscher Datenschützer

Google Analytics ist in die Aufmerksamkeit deutscher Datenschützer gelangt.  Google analysiert mit Hilfe von Analytics Nutzungsdaten und übermittelt statistische Auswertungsergebnisse an den Webseitenbetreiber sowie natürlich an sich selbst. Mit Hilfe von Cookies kann Google dabei Nutzungsdaten verschiedener Webseiten zu einem Profil zusammenfügen. Während ein Webseitenbetreiber nur žseineœ Besucher sieht, hat Google Kenntnis aller Analytics-basierten Webseiten, die der Nutzer besucht hat. Google kann die so erlangten Nutzungsdaten für weitere eigene Auswertungen verwenden.

Eine Zusammenführung mit Nutzungsdaten mit denen anderer Google-Dienste ist möglich und wird generell von Google bestätigt. Dadurch hat das Unternehmen die Möglichkeit, über Surfer im Internet detaillierte Nutzungs- und Interessenprofile zu erstellen und diese vor allem für Werbezwecke zu verwenden. All dies erfolgt regelmäßig ohne das Wissen der Betroffenen. Nur in wenigen Fällen wird von den Webseitenbetreibern überhaupt darauf hingewiesen, dass dieses Werkzeug im Einsatz ist und eine Übermittlung der Daten zu Google in den USA oder anderswo erfolgt. Damit wird von den Webseitenbetreibern regelmäßig gegen Datenschutzrecht verstoßen. Den Nutzenden ist nicht bewusst, geschweige denn, dass sie hierin eingewilligt hätten, dass ihre personenbeziehbaren Daten zur Erstellung von Nutzungsprofilen an den internationalen Konzern übermittelt werden.

Dies hat den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein veranlasst, hierzu eine Prüfaktion durchzuführen. Gemäß einem Bericht von futurezone.at haben über 80% aller gut besuchten Webseiten in Österreich und in Deutschland Google Analytics eingebaut. Google  wurde von den beiden Landesdatenschutzbehörden aufgefordert, mitzuteilen, welche Unternehmen des jeweiligen Bundeslandes das Analysewerkzeug einsetzen. In einer ersten Stichprobe wurden Betreiber ausfindig gemacht und um Stellungnahme gebeten bzw. aufgefordert, dieses Werkzeug nicht mehr weiter zu nutzen.

Dr. Thilo Weichert, Leiter des ULD: “Wir waren verblüfft und schockiert, wie weit Google Analytics auch in Schleswig-Holstein verbreitet ist. Renommierte Medien- und Internetunternehmen gehören zu deren Nutzern ebenso wie viele  Anbieter aus der Tourismus- und der Dienstleistungsbranche; ja politische Parteien, öffentliche Stellen des Landes und Hochschulen setzen den kostenlosen, aber datenschutzwidrigen Service ein. Den meisten Betreibern dürfte nicht vollständig bewusst sein, dass sie mit dem Einsatz von Google Analytics einen Service in Anspruch nehmen, bei dem
Daten in die USA übermittelt werden, die dort umfassend ausgewertet und genutzt werden, und dass dies die Datenschutzrechte der Webseitenbesucher verletzt.” Weichert geht davon aus, dass die meisten Webseitenbetreiber des Landes, wenn sie jetzt auf die Rechtslage hingewiesen werden, die Datenübermittlung ohne ausreichende Information der Nutzer umgehend einstellen werden.

Ob ein Webseitenanbieter Google Analytics verwendet, kann ein Internet-Nutzer selbst feststellen. Was er hierzu tun muss bzw. wie er verhindern kann, dass über ihn von Google personenbeziehbare Nutzungsprofile erstellt werden, erläutert das ULD in einer ausführlichen Hilfestellung. Dies sowie die Schreiben, mit denen sich das ULD an die Webseitenbetreiber und an Google gewandt hat, findet man hier.


Ähnliche Beiträge:

  1. Google-Adwords: Risiko Markenverletzung! Google-Adwords ist aus dem Internetbusiness inzwischen nicht mehr wegzudenken, was...
  2. Bildersuche von Google verstößt gegen deutsches Urheberrecht Ein interessantes Urteil erreicht uns vom OLG Jena, wonach die...

Geschrieben von: Marian Härtel

Leave a Reply

Powered by WordPress