Bundesamt für Verbraucherschutz geht gegen Mobilfunkangebote im Internet vor

Im Rahmen einer europaweiten Kampagne hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Angebote von Mobilfunkanwendungen im Internet auf ihre Rechtmäßigkeit mit Verbraucherschutzgesetzen hin überprüft. Bei zwei Dritteln der kontrollierten Seiten wurden Anhaltspunkte für Rechtsverstöße gefunden. Diese müssen nun von den Unternehmen abgestellt werden. Das BVL arbeitet bei dieser Aktion eng mit deutschen Verbänden zusammen.
Das BVL hat im Rahmen einer gemeinsamen Aktion aller europäischen Behörden, welche für die Durchsetzung der wirtschaftlichen Rechte der Verbraucher zuständig sind, das Internet auf unlautere Angebote von Mobilfunkanwendungen hin durchgesehen. Gegenstand der Untersuchung bildeten so genannte Content Services für den Mobilfunkbereich, also etwa Klingeltöne, Logos oder Spiele. Angebote, die sich speziell an Kinder und Jugendliche richten, wurden besonders kritisch beäugt. Durch sie wird eine besonders stark betroffene und verwundbare Kundengruppe angesprochen.

In Deutschland hat das BVL in Zusammenarbeit mit deutschen Verbänden insgesamt 30 verschiedene Websites unterschiedlicher Anbieter von Mobilfunkanwendungen wie Klingeltönen, Logos und Spielen unter die Lupe genommen. Diese wurden mithilfe von Suchbegriffen ausfindig gemacht, die regelmäßig auch von Verbrauchern auf der Suche nach günstigen Angeboten verwendet werden. So wurden etwa die Begriffe žGratisklingeltöneœ oder žHandylogosœ in bekannte Suchmaschinen eingegeben. Seiten von 20 Anbietern wiesen Anhaltspunkte für Rechtsverstöße auf. Von diesen Anbietern haben 15 ihren Sitz in Deutschland und fünf im Ausland. Die häufigsten Verstöße betreffen irreführende Angaben zu Preis und Leistungsmerkmalen des angebotenen Dienstes oder fehlenden Angaben zur Identität des Anbieters.

Damit konnten die gängigen Erfahrungen vieler Verbraucher bestätigt werden. Nicht selten wird etwa eine Anwendung für den Verbraucher als kostenfrei beworben, obwohl versteckte Kosten für ein Abonnement anfallen. Die Vertragsbedingungen sind oft unauffindbar oder auch in einer fremden Sprache abgefasst. Möchte der Verbraucher sich schließlich beschweren, wird ihm dies vielfach unmöglich gemacht, da die Anbieter ihre Kontaktdaten verschleiern. Das BVL hat die Aktion in Zusammenarbeit mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband als der Dachorganisation der Verbraucherzentralen und -Verbände sowie mit der Wettbewerbszentrale als der größten unabhängigen Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft durchgeführt.

Die Verfolgung der gefundenen Verstöße hat bereits begonnen und wird in enger Abstimmung zwischen dem BVL und den beteiligten Verbänden fortgeführt. Im Zuge dessen haben die Verbände die Unternehmen bereits zur Einstellung ihrer unrechtmäßigen Praktiken abgemahnt und werden notfalls auch vor Gericht ziehen. Das BVL geht gegen dubiose Machenschaften grenzüberschreitend tätiger Anbieter gemeinsam mit den zuständigen Partnerbehörden im EU-Ausland vor.

Das BVL ist nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz, welches Ende 2006 in Kraft trat, Deutschlands Zentrale Verbindungsstelle für die europäische Zusammenarbeit im Verbraucherschutz und die zuständige Behörde für die grenzüberschreitende Verfolgung von unlauteren Geschäftspraktiken zu Lasten der Verbraucher.

Geschrieben von: Marian Härtel

Musikdownloads aus dem Internet nehmen ab

Die Forschungsgruppe Wahlen hat in einer aktuellen Erhebung festgestellt, dass die Menge der Musikdownloads im Internet, ob legal oder illegal, leicht abgenommen hat.

17 Prozent der Internet-Nutzer “ dies ist jeder elfte deutsche Erwachsene – luden Musik aus dem Netz. Im Vergleichzeitraum vor einem Jahr waren dies 20 Prozent. Gleichermaßen beliebt bei Männern wie bei Frauen, ziehen sich vor allem die jüngeren Menschen Musik aus dem Netz: 29 Prozent der 18- bis 24-Jährigen sowie 28 Prozent der 25- bis 29-Jährigen. In den Altersgruppen danach sinkt der Anteil kontinuierlich. Die Art der Internet-Nutzung zeigt im II. Quartal 2008 kaum Bewegung: Vier von fünf Internet-Nutzer stellen online Preisvergleiche an, 67 Prozent kaufen Produkte/ Dienstleistungen im Internet und 52 Prozent wickeln ihre Bankgeschäfte online ab. 38 Prozent rufen Politiknachrichten ab und 35 Prozent informieren sich im Internet über Versicherungen, 34 Prozent rufen Wirtschafts-/Börsennachrichten online ab und neun Prozent betreiben Online-Brokerage.

Geschrieben von: Marian Härtel

Activision Blizzard vs. Apple Itunes

Der zweite Boxkampf am heutigen Tage. An diesem Nachmittag im Ring:

Activision Blizzard, neu gegründeter Spieleriese

gegen

Apple Itunes, kesses Früchtchen im Musikgeschäft

Activision Blizzard steigt mit seinem starken Brands Guitar Hero in den Ring, mit denen bislang schon mehr als 1 Milliarde Dollar Umsatz erwirtschaftet wurde. Aber Itunes ist kein einfacher Gegner, 5 Milliarden verkaufte Songs weltweit und bei den Zuschauern, wegen dem Coolness-Faktor,  vermutlicher der Gewinner der Herzen.

Activision Blizzard greift aber gleich mit harten Schlägen an. Für Guitar Hero sei eine Online-Musikplattform œdie natürliche Evolution, so Activision-Blizzard-Boxpromoter Bobby Kotick gegenüber der œFinancial Timesœ.œIch glaube nicht, dass es viele ernsthafte Alternativen zu iTunes gibt, aber Guitar Hero hat bestimmt das Potenzial, so Kotick.

Während Steve “Apfelkopf” Jobs mit seinem IGadgets den Ring schon kennt, muss sich ActivisionBlizzard durch Konzernmutter Vivendi auch nicht in die Seile gepresst fühlen.

Fazit: Ein weiterer spannender Kampf, dessen Ausgang man beobachten sollte – und bevor jemand fragt: Ich habe am Sonnabend nicht zuviel RTL im Fernsehen geschaut.

Geschrieben von: Marian Härtel

Online Werbeerlöse steigen um 40%

Heute präsentiert Nielsen Media Research die Daten für das Medium Online. So spiegelt sich die wachsende Bedeutung von Online-Werbung in den Bruttowerbeumsätzen des Mediums wider: mit einem Plus von 40,2 Prozent wachsen die Bruttowerbeerlöse des Mediums auf insgesamt knapp 665 Millionen Euro. Transport Media – die sogenannte Verkehrsmittelwerbung – verzeichnete hingegen in den ersten sechs Monaten einen Rückgang der Bruttowerbeumsätze von minus 5,3 Prozent auf 22,9 Millionen Euro.

Insgesamt steigerte das Medium Internet seine Werbeerlöse um plus 190 Millionen Euro. Knapp 100 Millionen Euro dieses Wachstums stammen dabei allein von den Branchen Online-Dienstleistungen (plus 40 Millionen Euro), Unternehmens-Werbung (plus 39 Millionen Euro) und Finanzdienstleistungen (plus 20 Millionen Euro)

Geschrieben von: Marian Härtel

Hellboy II und die Völkerverständigung: Gelungener Werbeclip

Der Film Hellboy 2: The Golden Army muss nicht den Geschmack von jedem treffen, die Werbeclips des Machwerks, der aktuell in den US-amerikanischen Kinos läuft, und der am 16. Oktober auch deutsche Comicfilmliebhaber begeistern dürfte, sind jedoch vielfach sehr gelungen.

An der Topposition befindet sich für mich dieser 20 Sekunden Clip:

Und wer heute zum Mittag noch etwas Schmunzeln möchte, sollte die folgenden Clips sich gönnen:

Geschrieben von: Marian Härtel

Blizzard triumphiert gegen World of Warcraft Botentwickler

Auch wenn so mancher der Meinung sein mag, dass Blizzard nicht genug gegen Bots in World of Warcraft unternimmt, so zeigen doch große Bannwellen das Gegenteil. Auch auf juristischen Wegen ist der erfolgreiche Spielepublisher unterwegs und triumphierte vor Gericht jetzt gegen den Botentwickler MDY Industries.

Aufgrund des Verstosses gegen die Nutzungsbedingungen von World of Warcraft liege bei der Verwendung des Bots, durch den Programmcode des MMORPG in den Arbeitsspeicher kopiert wird, eine Urheberrechtsverletzung vor. Eine für die WOW-Community löbliche, aber juristisch eher wacklige Entscheidung, die hierzulande juristisch auf noch schwererem Fuß unterwegs wäre, da die Einbeziehung der AGB von World of Warcraft, und somit die Beschränkung des Nutzungsrechtes der Spieler, ein große Hürde darstellen würde.

Geschrieben von: Marian Härtel

LG Hamburg: Kein Verwertungverbot für die ermittelte IP-Adresse bei Filesharing aber selbst erstellte Ermittlungsergebnisse trotzdem nicht ausreichend

Das Urteil des Landgericht Frankenthal zum Thema Verwertung von IP-Adresse bei Tauschbörsennutzern wurde vielfach gefeiert, von Juristen aber auch nicht wenig kritisiert. In einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Landgericht Hamburg, das zeitlich aber dem Urteil des Landgericht Frankenthal vorgelagert war, ist das Gericht der Auffassung, dass es kein grundsätzliches Verwertungsverbot für die ermittelte IP-Adresse gäbe.

Das Landgericht lehnte den Anspruch der Klägerin aber trotz der vorlegten staatsanwaltlichen Auskunft ab, da es die selbst gefertigten Beweismittel von Pro-Media nicht als  geeignetes Beweismittel für die ordnungsgemäße Durchführung der Ermittlungen ansah.

Das Gericht dazu:

Der von der Klägerin für den Ermittlungsvorgang als Zeuge benannte (¦), Leiter des Ermittlungsdienstes der p(¦) GmbH, konnte zu den Ermittlungen aus eigener Wahrnehmung nichts sagen. Vielmehr hat er nur ausgesagt, dass die Ermittlungen durch einen Studenten namens (¦) vorgenommen worden seien, der inzwischen wieder in Litauen lebe. Dieser habe ihm dann die Ermittlungsergebnisse vorgelegt und er habe die Ergebnisse am Bildschirm auf Plausibilität überprüft.

Bei den Ermittlungen selbst sei er nicht dabei gewesen und er habe auch nicht die Musikdateien angehört. Andere Beweismittel für die Durchführung der Ermittlungen hat die Klägerin nicht benannt.

Damit ist die Klägerin den für die Verletzungshandlung schuldig geblieben.

Geschrieben von: Marian Härtel

Bayrische Medienanstalt vs. Online Streaming Angebote

Der Boxkampf ist eröffnet. Es treten an:

Die Bayrische Landesmedienanstalt

gegen

Video Streaming Angebote

In der ersten Runde des Kampfes können die Medienhüter ihre Stärke zum Erstschlag ausnutzen. Mit einer mächtigen Rechten schlagen sie zu und deklarieren Online Streaming Angebote mit 500+ gleichzeitigen Zugriffen dem Rundfunk gleich. Die Webangebote müssen zuerst zurückweichen, die drohende Genehmigungspflichtigkeit solcher Medien bringt sie ins Taumeln. Kurzzeitig kann man die Fäust zwar wieder zur Deckung heben und noch ein beherztes “Rechtsgrundlage?” schreien, aber da auch andere Kämpfer aus dem Team der Medienanstalten dem aktueller Boxer zustimmen, wird der Kampf immer gemeiner. Und schon kommt ein Konter von den Medienanstalten. Ein mächtiger linker Hammer droht die Verteidigung der Webmedien zu durchbrechen, auf dem Handschuh sieht man mit großen Lettern “Änderung des Rundfunkstaatsvertrages” geschrieben.

Ein frühes Aus in diesem Kampf? Ein Sieg für eingerostete Medienwächter? Die Jubel für Verweigerer neuer Medien?

Aber nein, aus der Verteidigung heraus folgt der Konter der Internetmedien und die Stimmung im der Arena dreht sich, die Anfeuerungsrufe werde deutlich mehr. Wer im Kampf wohl die Oberhand behalten wird?

Geschrieben von: Marian Härtel

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