Bushido siegt vor dem LG Düsseldorf gegen Filesharer/ Haftung für offenes W-Lan!
Gangsta-Rapper Bushido hat die Justiz ausnahmsweise auf seiner Seite. Der gelernte Lackierer war gegen Computerbesitzer vorgegangen, die seine Musik aus einer illegalen Internet-Tauschbörse heruntergeladen haben sollen. Das Düsseldorfer Landgericht bestätigte am Mittwoch einstweilige Verfügungen gegen drei Beklagte. Die Prozessgegner hatten versichert, keine Musikpiraten zu sein.
Ein Rentner hatte erklärt, er wisse gar nicht, wer oder was Bushido sei und habe auch kein Programm, um Musik aus dem Internet herunterzuladen. Ein Ehepaar hatte angegeben, zur fraglichen Zeit sei nachweisbar niemand an ihrem Computer gewesen. Das Gericht befand, dass es darauf nicht ankommt und wendete den Grundsatz der «Störerhaftung» an.
Auch wenn Dritte über eine ungesicherte WLAN-Funknetzverbindung die Internet-Adresse der Beklagten möglicherweise missbraucht haben, müssten die Computerbesitzer nach Angaben des Gerichts als sogenannte «Störer» haften. Ihnen sei zumindest vorzuwerfen, ihr lokales WLAN nicht gesichert und mit einem Passwort geschützt zu haben.
Das Gericht stellt sich damit im Prinzip gegen die Meinung des OLG Frankfurt.
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Geschrieben von: Marian Härtel
August 3rd, 2008 at 21:02
[...] die Störerhaftung von WLAN-Betreibern, bei denen illegales Filesharing nachgewiesen wurde, ist sehr umstritten. Auch ist fraglich, inwiefern der Musikindustrie überhauot ein Schaden im [...]