Nachgeholt: Zwei ältere Urteile zu Onlinespielen
Auch wenn die zwei besagten Urteile älteren Kalibers sind, mangels aktuellerer Urteile und allgemein juristischer Literatur zu diesem Thema, ist deren Inhalt auch großteils noch verwertbar und für Entwickler von Onlinespielen interessant. Die Urteile des Amtsgericht Regensburg und darauf folgend des Landgericht Regensburg haben das Onlinespiel Tibia zum Inhalt und beschäftigen sich mit der Frage, ob ein von einem Onlinespiel ausgeschlossener Spieler auf Zugang zu dem Spiel klagen kann, wenn er seinen Zugang zuvor verkaufen wollte und ob er Schadensersatz verlangen kann, weil er diesen Account nicht mehr verkaufen konnte.
Dabei wird sich auch mit der Frage der Premiumaccounts, virtuelles Hausrecht und der Einschränkbarkeit des Zugangs durch AGB beschäftigt.
Interessant in diesem Zusammenhang ist auch die Kommentierung (aus diesem Jahr) beider Urteile des geschätzten Kollegen Dr. Lober aus Frankfurt, der, ähnlich wie ich, auch schon sehr lange in der Spielebranche tätig ist und daher so einige interessante Punkte anzusprechen vermag.
No related posts.
Geschrieben von: Marian Härtel
Juli 17th, 2008 at 12:16
Die Urteile sind aus Regensburg!
Juli 17th, 2008 at 12:23
Sie haben Recht und irgendwie hatte es auch der Link zu ihrem Blog nicht in den Eintrag geschafft. Wurde beides nachgeholt.