Bullyparaden-Bully vs. Bully, das Computerspiel

Der Kultregisseur und Bullyparaden-Liebling Michael “Bully” Herbig geht gegen den Computerspielpublisher und Anbieter der Schulhofsimulation Bully vor. Auf eine gütliche Einigung wollte sich “Bully” in dem Verfahren vor dem Landgericht München I nicht einlassen, obwohl die Vorsitzende Richterin bereits andeutete, dass sie Take 2, als Anbieter des Spieles, eher im  Recht sehen würde.

Tatsächlich stellt sich die Frage nach der Anspruchsgrundlage für das Begehren von Michael Herbig, denn eine Verwechslungsgefahr zwischen einem Spitznamen und einem Werktitel ist weit hergeholt. Es dürfte daher spannend bleiben, was das Gericht zur Frage des Persönlichkeitsrechtes von “Bully” sagt und wie hoch es wirklich den Bekanntheitsgrad des Komikers ansetzt.

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Geschrieben von: Marian Härtel

One Response to “Bullyparaden-Bully vs. Bully, das Computerspiel”

  1. Michael “Bully” Herbig unterliegt im Rechtsstreit gegen das Computerspiel “Bully” | Recht Medial - von Rechtsanwalt Marian Härtel Says:

    [...] bekannte Komiker Michael “Bully” Herbig hat in dem von ihm angestrengten Verfahren vor dem Landgericht München I eine Niederlage hinnehmen müssen. Die 33.  Zivilkammer hat gestern [...]

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