Sucht nach Computerspielen: Heute abend 22:45 auf ARD

Heute Abend um 22:15 schafft es die ARD hoffentlich endlich die Sendung ” œSpielen, spielen, spielen¦ wenn der Computer süchtig macht auszustrahlen, nachdem der erste Versuch kläglich scheiterte und die Sendung kurzerhand nicht gesendet wurde. Wie mir die Elterninitiative um Christoph Hirt, der selber sagt, dass er seinen “Sohn an das Internet, an World of Warcraft verloren” habe, per Email mitteilte, hat sogar der Kulturrat diese Absetzung kritisiert.

Wenn Marc-Oliver am Nachmittag von der Schule nach Hause kommt, hat er nur ein Ziel: seinen Computer. Mindestens sechs Stunden spielt er täglich, am Wochenende auch mal Nächte durch. Marc-Oliver ist süchtig – süchtig nach Computerspielen. Wegen seiner Spielsucht hat er das Gymnasium geschmissen und nur mit Mühe einen Hauptschulabschluss geschafft. Immer war der Computer ihm wichtiger.

Es ist eine Sucht, die seine Mutter nicht versteht und gegen die sie hilflos ist. “Wir haben alles versucht, um ihn vom Bildschirm wegzuholen. Wir haben mit ihm über die Spiele gesprochen, haben gedroht und den Computer schließlich abgeschaltet. Es hat alles nichts genützt.” Der Film gibt Einblicke in den täglichen Kampf von Familien gegen die Computerspielsucht ihrer Kinder. Wie der 17-jährige Marc-Oliver verlieren sich immer mehr Jugendliche in den virtuellen Welten. Bis zu zehn Prozent aller Spieler sollen laut Studien suchtgefährdet sein.

Über ein Jahr lang hat das Autorenteam Marc Oliver und seine Familie begleitet – ein Jahr im Leben eines Spielsüchtigen. Es wird gezeigt, was an den Online-Rollenspielen begeistert und gleichzeitig so gefährlich ist. Die Dokumentation zeigt die Auswirkungen der Computerspielsucht sowie die Hilflosigkeit der Eltern und nähert sich diesem neuen Krankheitsbild auch aus Sicht von Neurologen und Psychiatern. Außerdem sprechen die Autoren mit einem jungen Mann, der gerade ein Therapie gegen Computerspielsucht macht. Er hat alles verloren, Job, Freundin, Wohnung und sucht einen Weg zurück aus der virtuellen in die reale Welt.

Geschrieben von: Marian Härtel

Urban Lawyer Legend? Nein, die Wahrheit: Das Backoffice am Landgericht Berlin

Nun, weil der Kaffee für heute leer ist, möchte ich eine kleine Geschichte erzählen, die sich am Landgericht Berlin zugetragen hat.

Ein Kollege wollte einen Fall am Landgericht bei der Kammer für Handelssachen anhängig machen und schriebt am Anfang über den Kläger, dass es sich dabei unter anderem um ein BACKOFFICE handeln würde. Die neumodisch gebildeten und dem Anglizismus zugewandten Leser werden daran wohl nichts Ungewöhnliches finden. Der Kollege übrigens auch nicht.

Einige Zeit später bekommt dieser jedoch eine Verweisungsnachricht des Gerichtes mit der Bemerkung, dass die Sache wegen Unzuständigkeit der Kammer abgegeben wurde. Zuständig sei eine andere, die angeblich richtige, Kammer am Landgericht, die das Bäckerei- und Konditoreigewerbe bearbeite. Dem Kollegen konnte man beim Erzählen der Geschichte immer noch die Fragezeichen über dem Kopf ansehen ;-)

Geschrieben von: Marian Härtel

Trotz Markenverletzung: Anwälte verzichten auf Honorar zugunsten krebskranker Kinder

Wenn sich zwei streiten “ gibt es meist wenig Gewinner. Dass es trotz verfahrener Ausgangslage auch anders gehen kann und sich am Ende auch noch sieben am Streit gar nicht beteiligte Familien über einen Urlaub freuen können, zeigte sich nun vor dem Landgericht München I.

Vor der 1. Kammer für Handelssachen hatte die in München ansässige Bayern Tourismus Marketing GmbH, nach eigener Darstellung ždas zentrale Unternehmen zur Vermarktung und Pflege der Dachmarke šBayern™ in der Tourismusbrancheœ, gegen die Reiterhof Runding GmbH geklagt, die ein Familienhotel mit Pferdehof im Bayerischen Wald betreibt. Diese hatte bis zum Jahr 2007 die Marke žKinderlandœ, ein Qualitätssiegel für kinderfreundliche Hotels, bei der Klägerin lizenziert. Nachdem die Klägerin den Vertrag auf Wunsch der Beklagten beendet hatte, versäumte diese es jedoch, die Marke rechtzeitig von ihrer Internetseite zu nehmen. Hinweise der Klägerin halfen nicht, so dass diese einen Patentanwalt einschaltete, der die Beklagte abmahnte. Dafür fielen bereits Kosten von knapp 2.500,- € an. Trotz Abmahnung gab die Beklagte keine Unterlassungserklärung ab, sondern bereinigte nur die Internetseite. Die Klägerin machte ihren Unterlassungsanspruch also vor Gericht geltend, außerdem Schadensersatz und Kostenersatz für die Abmahnung. Hierzu benötigte sie einen Rechtsanwalt. Schon waren bei den in Markensachen üblichen hohen Streitwerten für die drei beteiligten Anwälte beider Seiten und das Gericht ein Kostenberg von mehr als 15.000,- € aufgelaufen, die einer Einigung im Weg standen.
In der Verhandlung, die im Zuschauerraum von einer hochrangigen Delegation südkoreanischer Richter verfolgt wurde, appellierte der Vorsitzende Richter Dr. Peter Guntz an die Klägerin, gemäß ihrem Motto das Image des žweltweit sehr beliebten Touristenlands Bayern zu stärkenœ. Der Geschäftsführer der Klägerin zeigte sich für eine einvernehmliche Lösung aufgeschlossen, nachdem die unberechtigte Nutzung der Marke nur wenige Monate und eher aus Ungeschicklichkeit erfolgt war; er wollte seinen Gesellschaftern aber nicht zumuten, einen Teil der durch das zögerliche Verhalten der Beklagten aufgelaufenen Anwaltskosten zu tragen. Den Durchbruch brachte in dieser verfahrenen Situation der Vorschlag des Handelsrichters Peter Aicher, die Beklagte könne sich doch bereit erklären, die Durchführung von Reittherapie für krebskranke Kinder und deren Familien zu ermöglichen. Die Beklagte griff die Idee sehr wohlwollend auf. Auch die Münchner Anwälte der Klägerin, Rechtsanwalt Dr. Oliver Spuhler und Patentanwalt Dr. Peter Hoffmann, waren für die gute Sache bereit, auf einen erheblichen Anteil ihrer Gebühren zu verzichten und räumten damit das größte Hindernis für eine Einigung aus dem Weg. Schließlich ließ auch der Anwalt der Beklagten, Dr. Dominik Reithner aus Viechtach, noch Kosten nach und die Parteien schlossen einen Vergleich, der es sieben Familien mit krebskranken Kindern ermöglicht, ein kostenloses Wochenende mit den Pferden auf dem Reiterhof Runding zu verleben und sich damit als jedenfalls ideeller Gewinn für alle Seiten darstellt. Den Kontakt zum Schwabinger Krankenhaus, die ein entsprechendes Programm anbieten, stellte Handelsrichter Aicher bereits her.

Geschrieben von: Marian Härtel

Powered by WordPress