Trotz Markenverletzung: Anwälte verzichten auf Honorar zugunsten krebskranker Kinder
Wenn sich zwei streiten “ gibt es meist wenig Gewinner. Dass es trotz verfahrener Ausgangslage auch anders gehen kann und sich am Ende auch noch sieben am Streit gar nicht beteiligte Familien über einen Urlaub freuen können, zeigte sich nun vor dem Landgericht München I.
Vor der 1. Kammer für Handelssachen hatte die in München ansässige Bayern Tourismus Marketing GmbH, nach eigener Darstellung ždas zentrale Unternehmen zur Vermarktung und Pflege der Dachmarke šBayern™ in der Tourismusbrancheœ, gegen die Reiterhof Runding GmbH geklagt, die ein Familienhotel mit Pferdehof im Bayerischen Wald betreibt. Diese hatte bis zum Jahr 2007 die Marke žKinderlandœ, ein Qualitätssiegel für kinderfreundliche Hotels, bei der Klägerin lizenziert. Nachdem die Klägerin den Vertrag auf Wunsch der Beklagten beendet hatte, versäumte diese es jedoch, die Marke rechtzeitig von ihrer Internetseite zu nehmen. Hinweise der Klägerin halfen nicht, so dass diese einen Patentanwalt einschaltete, der die Beklagte abmahnte. Dafür fielen bereits Kosten von knapp 2.500,- € an. Trotz Abmahnung gab die Beklagte keine Unterlassungserklärung ab, sondern bereinigte nur die Internetseite. Die Klägerin machte ihren Unterlassungsanspruch also vor Gericht geltend, außerdem Schadensersatz und Kostenersatz für die Abmahnung. Hierzu benötigte sie einen Rechtsanwalt. Schon waren bei den in Markensachen üblichen hohen Streitwerten für die drei beteiligten Anwälte beider Seiten und das Gericht ein Kostenberg von mehr als 15.000,- € aufgelaufen, die einer Einigung im Weg standen.
In der Verhandlung, die im Zuschauerraum von einer hochrangigen Delegation südkoreanischer Richter verfolgt wurde, appellierte der Vorsitzende Richter Dr. Peter Guntz an die Klägerin, gemäß ihrem Motto das Image des žweltweit sehr beliebten Touristenlands Bayern zu stärkenœ. Der Geschäftsführer der Klägerin zeigte sich für eine einvernehmliche Lösung aufgeschlossen, nachdem die unberechtigte Nutzung der Marke nur wenige Monate und eher aus Ungeschicklichkeit erfolgt war; er wollte seinen Gesellschaftern aber nicht zumuten, einen Teil der durch das zögerliche Verhalten der Beklagten aufgelaufenen Anwaltskosten zu tragen. Den Durchbruch brachte in dieser verfahrenen Situation der Vorschlag des Handelsrichters Peter Aicher, die Beklagte könne sich doch bereit erklären, die Durchführung von Reittherapie für krebskranke Kinder und deren Familien zu ermöglichen. Die Beklagte griff die Idee sehr wohlwollend auf. Auch die Münchner Anwälte der Klägerin, Rechtsanwalt Dr. Oliver Spuhler und Patentanwalt Dr. Peter Hoffmann, waren für die gute Sache bereit, auf einen erheblichen Anteil ihrer Gebühren zu verzichten und räumten damit das größte Hindernis für eine Einigung aus dem Weg. Schließlich ließ auch der Anwalt der Beklagten, Dr. Dominik Reithner aus Viechtach, noch Kosten nach und die Parteien schlossen einen Vergleich, der es sieben Familien mit krebskranken Kindern ermöglicht, ein kostenloses Wochenende mit den Pferden auf dem Reiterhof Runding zu verleben und sich damit als jedenfalls ideeller Gewinn für alle Seiten darstellt. Den Kontakt zum Schwabinger Krankenhaus, die ein entsprechendes Programm anbieten, stellte Handelsrichter Aicher bereits her.
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Geschrieben von: Marian Härtel
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