Webview am Mittwoch
Endlich kommt heute wieder Sonne in Berlin raus. Das hebt doch gleich die Motivation wieder ein bißchen, Arbeit zu erledigen. Interessant finde ich den Umstand, dass ein großer Hersteller von Software seinem Vorstoß, mehr im Internet tätig zu sein, in allen Bereichen Vorschub leistet. Auf ein postalisches Schreiben im Auftrag meines Mandanten bekam ich am letzten Tag der Frist eine Email der angestellten Rechtsanwaltskollegin mit dem sinngemäßen Inhalt “Anspruch nicht gegeben”. Ob man da noch eine Portopauschale abrechnen kann :-)
Damit müssen wir uns wohl abfinden, denn Computer werden immer mehr in unseren Alltag eindringen, sogar bei Kindern holt der Computer nach der KidsVebraucherAnalyse 2008 mächtig auf. Über 70% benutzen demnach in ihrer Freizeit bereits den PC. Kommt da Fitness zu kurz? Wahrscheinlich ja. Ich werde aber heute trotzdem wieder Sport machen, auch wenn Übergeschwichtige nun angeblich doch nicht so gerfährlich leben.
Abschließen möchte ich den heutigen Webview mit einer Meldung des Kollegen Dr. Bahr, der berichtet, dass der BGH bereits im April entschieden hatte, dass das Überlassen eines Ebay-Kontos an Dritte Hehlerei sein kann. Da passt es doch gut, dass es Bestrebungen des Bundesministeriums der Justiz gibt, ein in allen EU-Mitgliedstaaten einheitliches Informationsblatt (Letter of Rights) zu verfassen.
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Geschrieben von: Marian Härtel
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