Erlaubnisvorbehalt für Lottovertrieb unbedenklich

Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) darf die von den Bundesländern kontrollierten Lottogesellschaften nicht dazu auffordern, Spielaufträge gewerblicher Spielvermittler abzulehnen, die in stationären Annahmestellen, etwa in Tankstellen oder Supermärkten (sog. terrestrischer Vertrieb), entgegengenommen wurden. Die Lottogesellschaften sind aber berechtigt, die Zusammenarbeit mit Spielvermittlern abzulehnen, wenn sie nicht über die nach Landesrecht erforderliche Erlaubnis verfügen. Von einer Ausdehnung ihrer Tätigkeit auf andere Bundesländer können die Lottogesellschaften zwar aufgrund eigener Entscheidung absehen, sie dürfen darüber aber untereinander keine Vereinbarung treffen. Dies hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs heute entschieden. Er hat damit einer Rechtsbeschwerde des DLTB und der Lottogesellschaften teilweise stattgegeben.

Die Veranstaltung von Lotterien ist in Deutschland grundsätzlich den von den Bundesländern kontrollierten Lottogesellschaften vorbehalten, die sich im DLTB zusammengeschlossen haben. Sie haben ihre Zusammenarbeit im sog. Blockvertrag geregelt. Nach dessen $ 2 dürfen die Lottogesellschaften Lotterien nur innerhalb ihres jeweiligen Landesgebiets veranstalten (Regionalitätsprinzip). $ 4 des sog. Regionalisierungsstaatsvertrags sieht vor, dass die Lottogesellschaften die über gewerbliche Spielvermittler erzielten Lotterieeinnahmen unter sich entsprechend den jeweils sonst von ihnen erzielten Spieleinsätzen aufteilen.

Nachdem gewerbliche Spielvermittler dazu übergegangen waren, Spieleinsätze auch über Annahmestellen in Filialen großer Handelsunternehmen und Tankstellen entgegenzunehmen, forderte der Rechtsausschuss des DLTB die Lottogesellschaften auf, solche Umsätze zurückzuweisen.

Das Bundeskartellamt hat dem DLTB und den Lottogesellschaften untersagt, eine solche Aufforderung auszusprechen oder ihr nachzukommen. Ferner hat es den Lottogesellschaften verboten, ihren Vertrieb in Beachtung des Regionalitätsprinzips sowie der Landesgesetze zum Glücksspielwesen auf ihr jeweiliges Bundesland zu beschränken und aus diesem Grund ihren Internetvertrieb nicht für Spielteilnehmer aus anderen Bundesländern zu öffnen. Beanstandet hat das Bundeskartellamt auch die Mitwirkung der Lottogesellschaften an der Verteilung der Einnahmen nach dem Regionalisierungsstaatsvertrag.

Das OLG Düsseldorf hat die Beschwerde gegen die Verfügung des Bundeskartellamts weit überwiegend zurückgewiesen. Die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde des DLTB und der Lottogesellschaften hatte beim Kartellsenat des Bundesgerichtshofs teilweise Erfolg.

Der Kartellsenat hat zunächst bestätigt, dass der Rechtsausschuss des DLTB mit seiner gegen den terrestrischen Vertrieb gewerblicher Spielvermittler gerichteten Aufforderung in unzulässiger Weise den Wettbewerb zwischen den Lottogesellschaften beschränkt hat. Insofern ist unerheblich, ob dieser Beschluss für die Lottogesellschaften rechtlich oder faktisch verbindlich war. Außerdem hat der Bundesgerichtshof angenommen, dass die Aufforderung des Rechtsausschusses zu einer von Art. 81 EG und $ 1 GWB verbotenen, abgestimmten Verhaltensweise der Lottogesellschaften zum Nachteil der Spielvermittler geführt hat. Dies berührt nicht die Möglichkeit der Lottogesellschaften, die Zusammenarbeit mit gewerblichen Spielvermittlern aufgrund eigener Entscheidung aus sachlichen Gründen zu verweigern. Sie sind auch berechtigt, eine Zusammenarbeit abzulehnen, wenn Spielvermittler nicht über die nach Landesrecht erforderliche Erlaubnis verfügen. Diese Erlaubnis, wie sie nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) und den zu seiner Ausführung ergangenen Landesgesetzen seit 1. Januar 2008 vorgeschrieben ist, darf nicht aus sachfremden Gründen “ etwa zur Einschränkung des Wettbewerbs oder zur Erhöhung der Einnahmen des Landes “ versagt werden, sondern nur, um die ordnungsrechtlichen Ziele der Glücksspielaufsicht “ wie Jugendschutz und Bekämpfung der Spielsucht “ durchzusetzen.

Der Kartellsenat hat seine schon im Eilverfahren (vgl. BGH, WuW/E DE-R 2035 Tz. 24 ff.  Lotto im Internet, dazu Pressemitteilung Nr. 85/2007) vorläufig geäußerte Auffassung bestätigt, dass das Regionalitätsprinzip des Blockvertrags gegen Art. 81 Abs. 1 EG verstößt. Die Lottogesellschaften haben autonom zu entscheiden, ob sie ihren Vertrieb auf andere Bundesländer ausdehnen und gegebenenfalls dafür erforderliche Genehmigungen einholen wollen. Das gilt derzeit insbesondere auch für den Internetvertrieb. Dieser wird allerdings nach Ablauf der Übergangsfrist ab 1. Januar 2009 gemäß $ 4 Abs. 4 GlüStV allgemein verboten sein. Die Europäische Kommission hat gegen dieses Verbot zwar gemeinschaftsrechtliche Bedenken erhoben. Bis zu einer anderslautenden Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften haben die Lottogesellschaften aber von der Wirksamkeit des $ 4 Abs. 4 GlüStV auszugehen.

Wie der Bundesgerichtshof weiter erkannt hat, konnte den Lottogesellschaften vom Bundeskartellamt untersagt werden, an der im sog. Regionalisierungsstaatsvertrag vorgesehenen Umverteilung der Einnahmen aus Spielvermittlung mitzuwirken. Diese Umverteilung beseitigt weitgehend den Anreiz für einen Wettbewerb der Lottogesellschaften um Spielinteressenten.

Geschrieben von: Marian Härtel

Anwälte und der Rechtsrat?

Vielleicht bin ich heute wegen des besseren Wetters in Berlin nur besonders entzückt, aber der aktuelle Anruf gerade erstaunte mich dann doch:

Hallo? Ich bräuchte einen verbindlichen Rechtsrat, machen sie so etwas?

Ich muss gestehen, dass ich ob der Frage gleich zu Beginn eines Telefonat mit einem Rechtsanwalt innerlich leicht verwirrt war und für einen kurzen Moment nicht wußte, was ich antworten soll. Ob ich der Anruferin helfen kann, weiß ich aufgrund des etwas unklaren Sachverhalts noch nicht. Einen Termin war ich hingegen im Stande ihr zu geben. Hat sich die Ausbildung bei mir für den Staat doch noch gelohnt.

Geschrieben von: Marian Härtel

Webview am Mittwoch

Endlich kommt heute wieder Sonne in Berlin raus. Das hebt doch gleich die Motivation wieder ein bißchen, Arbeit zu erledigen. Interessant finde ich den Umstand, dass ein großer Hersteller von Software seinem Vorstoß, mehr im Internet tätig zu sein, in allen Bereichen Vorschub leistet. Auf ein postalisches Schreiben im Auftrag meines Mandanten bekam ich am letzten Tag der Frist eine Email der angestellten Rechtsanwaltskollegin mit dem sinngemäßen Inhalt “Anspruch nicht gegeben”. Ob man da noch eine Portopauschale abrechnen kann :-)

Damit müssen wir uns wohl abfinden, denn Computer werden immer mehr in unseren Alltag eindringen, sogar bei Kindern holt der Computer nach der KidsVebraucherAnalyse 2008 mächtig auf. Über 70% benutzen demnach in ihrer Freizeit bereits den PC. Kommt da Fitness zu kurz? Wahrscheinlich ja. Ich werde aber heute trotzdem wieder Sport machen, auch wenn Übergeschwichtige nun angeblich doch nicht so gerfährlich leben.

Abschließen möchte ich den heutigen Webview mit einer Meldung des Kollegen Dr. Bahr, der berichtet, dass der BGH bereits im April entschieden hatte, dass das Überlassen eines Ebay-Kontos an Dritte Hehlerei sein kann. Da passt es doch gut, dass es Bestrebungen des Bundesministeriums der Justiz gibt, ein in allen EU-Mitgliedstaaten einheitliches Informationsblatt (Letter of Rights) zu verfassen.

Geschrieben von: Marian Härtel

Callcenter im Besitz von unberechtigten Kontodaten; Kontoauszüge gut kontrollieren

Gestern ging es zwar durch die Abendnachrichten, aber auch hier soll noch einmal darauf hingewiesen werden, dass es anzuraten ist, in der nächsten Zeit die Kontoauszüge noch einmal genauer zu kontrollieren. Der Grund dafür ist, dass einige Callcenter in Deutschland, laut Pressemeldung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, im unberechtigten Besitz von Kontodaten sind und diese wegen angeblicher Bestellung von Glücksspiellosen zu Abbuchungszwecken nutzen.

Im Dunkeln blieb laut Vebraucherzentrale bislang, woher die Daten stammen. Viele Betroffene, die sich bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein beschwerten, gaben an, dass sie vor längerer Zeit SKL-Lose per Kontoabbuchung bezahlt haben. Die Verbraucherzentrale hat anonym eine CD mit über 17.000 Datensätzen erhalten. Neben dem Namen, der vollständigen Adresse mit Telefonnummer und dem vollständigen Geburtsdatum sind die kompletten Bankdaten von über 17.000 Verbrauchern auf dieser Diskette gespeichert. Die Namen der Exceldateien weisen auf die Süddeutsche Klassenlotterie hin.

Die Verbraucherzentrale hat nach Kenntnis dieses Vorganges das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz informiert, das weitere juristische Schritte, u.a. die Einleitung eines Strafverfahrens, vornehmen wird.

Geschrieben von: Marian Härtel

Kommentar zur ARD-Sendung “Spielen, spielen, spielen”

Gestern Abend lief auf der ARD die Reportage “Spielen, spielen, spielen … wenn der Computer süchtig macht”. Erfreulich an der mit 45 Minuten doch recht langen Sendung ist der Umstand, dass die Autoren sichtlich bemüht waren, keine allzu einseitige Kritik an Computerspielen unterzubringen, sondern vielmehr versuchten, die wirklichen Probleme bei dem Phänomen Computerspielsucht aufzuzeigen und dabei sogar verschiedene Generationen vorstellten.

Als jemand, der nunmehr seit 10 Jahren in der Spielebranche sein Geld verdient und seit 20 Jahren, stellenweise auch intensiv, ja zu intensiv, Computerspiele konsumiert bzw. konsumiert hat, möchte ich aber trotzdem einen Kommentar loswerden. Wie so viele Sendungen, die am Ende als wirkliche faire Berichterstattung einzuordnen wären, hat die Sendung gestern meiner Meinung nach vermissen lassen, Leute zu Wort zu kommen, die regelmäßig Computerspiele konsumieren und dabei nicht in eine derartige Abhängigkeitsspirale gelangen, wie es bei den drei vorgestellten Einzelschicksalen der Fall war. Dabei will ich nicht hervorheben, dass diese Personen vielleicht anderweitig psychologische Probleme haben/hatten, denn dafür bin ich zum einen nicht ausgebildet und zum anderen sind die genauen Familienumstände und dergleichen überhaupt nicht bekannt.

Vielmehr möchte ich diese Gelegenheit kurz nutzen, von mir zu erzählen. Ich habe schon als Jugendlicher relativ regelmäßig Computerspiele gespielt, trotzdem habe ich es immer geschafft Freunde zu haben, ich habe es geschafft ein Jahr im Ausland zu verbringen und ich habe mit relativ guten Noten mein Abitur absolviert. Auch danach habe ich nicht nur eine Affinität zu Computerspielen gehabt, sondern sogar mein Studium damit finanziert, eben diese zu testen. Das Studium habe ich trotzdem befriedigend und überdurchschnittlich zu einem Abschluss gebracht. Ich habe sogar ein Unternehmen gegründet und geleitet, das sich rein mit Computerspielen beschäftigt und es doch geschafft, meine juristische Ausbildung in allen Facetten zu beenden, um schließlich als Rechtsanwalt tätig sein zu können.

Ich spiele übrigens auch seit dem Erscheinen World of Warcraft. Und obwohl es Phasen gab, in denen ich im Rückblick vielleicht zu viel gespielt haben mag, ich denke ich wurde nie in dem Sinne abhängig, dass man behaupten kann, dass ich “krank” war oder dass ich gar mein Leben vernachlässigt habe. Das kann ich sagen, obwohl ich ohne jede Einschränkung dem Umstand zustimmen kann, dass World of Warcraft, und viele weitere Spiele, natürlich einen Faktor des menschlichen Suchtempfindens stimulieren, so funktionieren nun einmal Computerspiele; so funktionieren allerdings auch Fernsehserien mit Cliffhängern, so funktionieren Sammelkartenspiele und so funktionieren in einem gewissen Maße auch Musikbands, die große Publikumsscharen begeistern. Von Alkohol und Nikotin muss man dabei gar nicht erst anfangen.

Bin ich nun eine besonders starke Persönlichkeit? Ganz sicher nicht. Vielmehr bin ich eher eine ganz normale Persönlichkeit mit einem stabilen Familienleben und einem reichhaltigen sozialen Umfeld. Die Suchtfaktoren von Computerspielen, die in der Sendung gestern bemängelt wurden, können mich daher nicht derart stark beeinflussen, wie dies bei den drei vorgestellten Personen der Fall war, bzw. gelingt es mir und sehr vielen weiteren World of Warcraft-Spielern, ein Computerspiel in der meisten Zeit als genau das zu sehen, als was es konzipiert ist: Eine Freizeitbeschäftigung und eine Abwechslung vom Alltag.

Damit sei nicht ausgeschlossen dass bedauerliche Schicksale, wie gestern vorgestellt, geschehen können und dass Computerspiele dabei nicht ihren Teil zu beigetragen haben. Ich selbst habe Menschen kennengelernt, auch in World of Warcraft, die es ebenfalls mit der Spielzeit übertrieben haben und deren reales Leben gelitten hat. Ich habe aber auch Personen kennengelernt, die diese Sucht selbst überwunden haben, Menschen, die überhaupt nicht beeinflusst wurden und vor allem Menschen, die nach einiger Zeit zu der Erkenntnis gekommen sind, dass nicht World of Warcraft an einem Suchtsympthon, wie der Verlust einer Partnerschaft, schuld ist, sondern nur sie selbst.

Und genau diesen Umstand habe ich gestern an besagter Sendung vermisst. Zumindest indirekt wollte die Sendung klar machen, dass Computerspiele allein an den vorgestellten Schicksalen schuld sind und die unbesorgten Hersteller dieser Computerspiele an den Schicksalen noch Geld verdienen und sich sodann in schicken Clubs in Hamburg auch noch selbst feiern. In diesem Moment kehrte sich für mich der eigentlich positive Eindruck der Sendung zumindest teilweise ins Negative, denn dieses Fazit kann ich aus eigener Erfahrung und aus der Erfahrung als Redakteur eines Computerspielmagazins einfach nicht bestätigen. Computerspiele können nämlich für diese Schicksale sicher einen Anlass geben, aber am Ende kann man es mit Max Frisch und seinem Homo Faber halten und vielmehr resümieren, dass doch jeder seines eigenen Glückes Schmied ist.

Geschrieben von: Marian Härtel

Sucht nach Computerspielen: Heute abend 22:45 auf ARD

Heute Abend um 22:15 schafft es die ARD hoffentlich endlich die Sendung ” œSpielen, spielen, spielen¦ wenn der Computer süchtig macht auszustrahlen, nachdem der erste Versuch kläglich scheiterte und die Sendung kurzerhand nicht gesendet wurde. Wie mir die Elterninitiative um Christoph Hirt, der selber sagt, dass er seinen “Sohn an das Internet, an World of Warcraft verloren” habe, per Email mitteilte, hat sogar der Kulturrat diese Absetzung kritisiert.

Wenn Marc-Oliver am Nachmittag von der Schule nach Hause kommt, hat er nur ein Ziel: seinen Computer. Mindestens sechs Stunden spielt er täglich, am Wochenende auch mal Nächte durch. Marc-Oliver ist süchtig – süchtig nach Computerspielen. Wegen seiner Spielsucht hat er das Gymnasium geschmissen und nur mit Mühe einen Hauptschulabschluss geschafft. Immer war der Computer ihm wichtiger.

Es ist eine Sucht, die seine Mutter nicht versteht und gegen die sie hilflos ist. “Wir haben alles versucht, um ihn vom Bildschirm wegzuholen. Wir haben mit ihm über die Spiele gesprochen, haben gedroht und den Computer schließlich abgeschaltet. Es hat alles nichts genützt.” Der Film gibt Einblicke in den täglichen Kampf von Familien gegen die Computerspielsucht ihrer Kinder. Wie der 17-jährige Marc-Oliver verlieren sich immer mehr Jugendliche in den virtuellen Welten. Bis zu zehn Prozent aller Spieler sollen laut Studien suchtgefährdet sein.

Über ein Jahr lang hat das Autorenteam Marc Oliver und seine Familie begleitet – ein Jahr im Leben eines Spielsüchtigen. Es wird gezeigt, was an den Online-Rollenspielen begeistert und gleichzeitig so gefährlich ist. Die Dokumentation zeigt die Auswirkungen der Computerspielsucht sowie die Hilflosigkeit der Eltern und nähert sich diesem neuen Krankheitsbild auch aus Sicht von Neurologen und Psychiatern. Außerdem sprechen die Autoren mit einem jungen Mann, der gerade ein Therapie gegen Computerspielsucht macht. Er hat alles verloren, Job, Freundin, Wohnung und sucht einen Weg zurück aus der virtuellen in die reale Welt.

Geschrieben von: Marian Härtel

Urban Lawyer Legend? Nein, die Wahrheit: Das Backoffice am Landgericht Berlin

Nun, weil der Kaffee für heute leer ist, möchte ich eine kleine Geschichte erzählen, die sich am Landgericht Berlin zugetragen hat.

Ein Kollege wollte einen Fall am Landgericht bei der Kammer für Handelssachen anhängig machen und schriebt am Anfang über den Kläger, dass es sich dabei unter anderem um ein BACKOFFICE handeln würde. Die neumodisch gebildeten und dem Anglizismus zugewandten Leser werden daran wohl nichts Ungewöhnliches finden. Der Kollege übrigens auch nicht.

Einige Zeit später bekommt dieser jedoch eine Verweisungsnachricht des Gerichtes mit der Bemerkung, dass die Sache wegen Unzuständigkeit der Kammer abgegeben wurde. Zuständig sei eine andere, die angeblich richtige, Kammer am Landgericht, die das Bäckerei- und Konditoreigewerbe bearbeite. Dem Kollegen konnte man beim Erzählen der Geschichte immer noch die Fragezeichen über dem Kopf ansehen ;-)

Geschrieben von: Marian Härtel

Trotz Markenverletzung: Anwälte verzichten auf Honorar zugunsten krebskranker Kinder

Wenn sich zwei streiten “ gibt es meist wenig Gewinner. Dass es trotz verfahrener Ausgangslage auch anders gehen kann und sich am Ende auch noch sieben am Streit gar nicht beteiligte Familien über einen Urlaub freuen können, zeigte sich nun vor dem Landgericht München I.

Vor der 1. Kammer für Handelssachen hatte die in München ansässige Bayern Tourismus Marketing GmbH, nach eigener Darstellung ždas zentrale Unternehmen zur Vermarktung und Pflege der Dachmarke šBayern™ in der Tourismusbrancheœ, gegen die Reiterhof Runding GmbH geklagt, die ein Familienhotel mit Pferdehof im Bayerischen Wald betreibt. Diese hatte bis zum Jahr 2007 die Marke žKinderlandœ, ein Qualitätssiegel für kinderfreundliche Hotels, bei der Klägerin lizenziert. Nachdem die Klägerin den Vertrag auf Wunsch der Beklagten beendet hatte, versäumte diese es jedoch, die Marke rechtzeitig von ihrer Internetseite zu nehmen. Hinweise der Klägerin halfen nicht, so dass diese einen Patentanwalt einschaltete, der die Beklagte abmahnte. Dafür fielen bereits Kosten von knapp 2.500,- € an. Trotz Abmahnung gab die Beklagte keine Unterlassungserklärung ab, sondern bereinigte nur die Internetseite. Die Klägerin machte ihren Unterlassungsanspruch also vor Gericht geltend, außerdem Schadensersatz und Kostenersatz für die Abmahnung. Hierzu benötigte sie einen Rechtsanwalt. Schon waren bei den in Markensachen üblichen hohen Streitwerten für die drei beteiligten Anwälte beider Seiten und das Gericht ein Kostenberg von mehr als 15.000,- € aufgelaufen, die einer Einigung im Weg standen.
In der Verhandlung, die im Zuschauerraum von einer hochrangigen Delegation südkoreanischer Richter verfolgt wurde, appellierte der Vorsitzende Richter Dr. Peter Guntz an die Klägerin, gemäß ihrem Motto das Image des žweltweit sehr beliebten Touristenlands Bayern zu stärkenœ. Der Geschäftsführer der Klägerin zeigte sich für eine einvernehmliche Lösung aufgeschlossen, nachdem die unberechtigte Nutzung der Marke nur wenige Monate und eher aus Ungeschicklichkeit erfolgt war; er wollte seinen Gesellschaftern aber nicht zumuten, einen Teil der durch das zögerliche Verhalten der Beklagten aufgelaufenen Anwaltskosten zu tragen. Den Durchbruch brachte in dieser verfahrenen Situation der Vorschlag des Handelsrichters Peter Aicher, die Beklagte könne sich doch bereit erklären, die Durchführung von Reittherapie für krebskranke Kinder und deren Familien zu ermöglichen. Die Beklagte griff die Idee sehr wohlwollend auf. Auch die Münchner Anwälte der Klägerin, Rechtsanwalt Dr. Oliver Spuhler und Patentanwalt Dr. Peter Hoffmann, waren für die gute Sache bereit, auf einen erheblichen Anteil ihrer Gebühren zu verzichten und räumten damit das größte Hindernis für eine Einigung aus dem Weg. Schließlich ließ auch der Anwalt der Beklagten, Dr. Dominik Reithner aus Viechtach, noch Kosten nach und die Parteien schlossen einen Vergleich, der es sieben Familien mit krebskranken Kindern ermöglicht, ein kostenloses Wochenende mit den Pferden auf dem Reiterhof Runding zu verleben und sich damit als jedenfalls ideeller Gewinn für alle Seiten darstellt. Den Kontakt zum Schwabinger Krankenhaus, die ein entsprechendes Programm anbieten, stellte Handelsrichter Aicher bereits her.

Geschrieben von: Marian Härtel

Der Markt für Spielekonsolen wächst stark

Der Run auf Xbox, Playstation, Wii & Co. hält an: In den ersten sechs Monaten kauften die Deutschen 1,7 Millionen Spielkonsolen. Das sind 400.000 Geräte mehr als im Vorjahr und entspricht einem Plus von gut 30 Prozent. Parallel zu den steigenden Verkaufszahlen legte der Umsatz zu. Im ersten Halbjahr 2008 kletterten die Erlöse in Deutschland auf 356 Millionen Euro. Im ersten Halbjahr 2007 lag dieser Wert erst bei 268 Millionen Euro. Das teilte der BITKOM heute mit “ wenige Tage vor Beginn der Spielemesse Games Convention in Leipzig.

Für das Gesamtjahr 2008 erwartet der BITKOM neue Rekorde. Der Umsatz klettert dieses Jahr voraussichtlich um 6,3 Prozent auf 889 Millionen Euro (2007: 836 Millionen), der Geräteverkauf um 4,5 Prozent auf 4,3 Millionen Stück (2007: 4,1 Millionen). Innerhalb weniger Jahre hat sich die Zahl der verkauften Konsolen damit praktisch verdoppelt. 2003 verkauften die Hersteller lediglich 2,2 Millionen Exemplare.

Gründe für diese positive Entwicklung: Den Herstellern ist es gelungen, mit ihren leistungsstarken Multimediageräten neue Zielgruppen jenseits der jugendlichen Computer-Spieler anzusprechen. Geholfen hat dabei sicherlich die vielfältige Einsetzbarkeit der Geräte. Die Nutzer können damit nicht nur spielen. Die Konsolen eignen sich außerdem zum Musikhören, Filme in hoch auflösender Qualität anschauen und sie bieten Zugang zum Internet. Aber auch neue erfolgreiche Spielkonzepte wie Karaoke- und Quizspiele, mit denen besonders Frauen und ältere Menschen angesprochen werden, haben zu diesem Erfolg beigetragen. Ein weiterer Anreiz ist, dass die neu auf den Markt kommenden Spiele die technischen Möglichkeiten der Konsolen besser ausschöpfen und ganz neuartige Spielerlebnisse möglich machen.

Zur Methodik: Grundlage für die Angaben ist eine Erhebung des Marktforschungsunternehmens GfK für den BITKOM.

Geschrieben von: Marian Härtel

Webview

Auch wenn die Arbeitsauslastung es mir aktuell nicht wirklich erlaubt (Games Convention in Leipzig steht an!), so aktuell zu sein wie ich es möchte, bringe ich heute einmal den Webview auf einen aktuellen Stand.

Ich muss bekennen, ich in ein Star Trek-Fan, ein Trekki und daher freue ich mich auch auf erste Bilder und Infos zu dem neuen Versuch ein Starktrek Online MMORPG zu entwickeln. Wenn es dann, so es irgendwann erscheint, nicht mehr gefällt, wird man es wohl nicht mehr verscherbeln können wir andere Spiele. Letzerer Satz ist dafür, wie ich gerade merke, eine doofe Überleitung zu der Meldung, dass der Spieleverwerter trade-a-game.de zwei neue Investoren hat.

Und da mir die Überleitung zur nächsten Meldung, nämlich dass die US-Soul-Legende Isaac Hayes mit 65 Jahren verstorben ist, lasse ich es gleich bleiben, mir eine auszudenken. Ich werden es daher heute wie die US-Army halten und mache mich wieder unsichtbar.

Geschrieben von: Marian Härtel

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