10tacle ist insolvent

Der Darmstädter Spielepublisher 10tace hat Insolvenz angemeldet. Das geht aus einer Ad-Hoc Meldung hervor. Der Vorstand der 10tacle Studios AG hat am heutigen Tage Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der 10tacle Studios AG gestellt.

Der Gesellschaft liegen Zeichnungserklärungen von Investoren vor, die die im Juli 2008 durchgeführte Kapitalerhöhung sowie die Wandelschuldverschreibung, soweit das Bezugsrecht nicht ausgeübt wurde, vollständig gezeichnet haben. Die Investoren sind ihren Einzahlungsverpflichtungen trotz einer Nachfristsetzung nicht nachgekommen. Daher ist die Gesellschaft zahlungsunfähig.

Wer hat das eigentlich nach dem Debakel in der letzten Zeit nicht erwartet?

Geschrieben von: Marian Härtel

Webview am Mittag

Surfen gehört nicht nur zum Job, um sich regelmäßig zu informieren, vielmehr macht es natürlich auch Spaß. Wenn man denn nur immer die Zeit dafür hätte ;-) Heute ist so einiges dabei, was besonders lesenwert ist.

Der Spiegel vermutet, dass die Deutsche Bahn bei Ebay eine Sonderbehandlung bekommt und Kollege Vetter springt auch auf den aktuellen News-Zug auf, dass sich angeblich kleinere Tauschbörsenfischchen demnächst im Haifischbecken der Abmahnanwälte sicherer fühlen können. Da darf man ja gespannt sein, denn das Schleppnetz “Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch” ist nicht mehr weit entfernt.Und wenn wir schon beim Thema Datenschutz sind, “YouTube Daten Gau – Kein Datenschutz im Web 2.0″, ist zwar schon einen Monat alt, habe ich aber gerade erst entdeckt.

Aber es gibt natürlich auch interessante Themen abseits der Juristerei. So fand kürzlich die Assembly 2008 statt, eine Veranstaltung der immer größer werdenden Demoszene (was übrigens nichts mit politischen Protestveranstaltungen, sondern vielmehr mit Computertechnik zu tun hat). Eine nette Zusammenfassung dazu gibt es hier.

Nutzt eigentlich jemand Twitter? Nein? Gut so, denn Hacker und Verbreiter von Malware haben auch diese Communityplattform für sich entdeckt. Da wird einem eher kalt ums Herzen? Berlin hat einen guten Tipp, wie wäre es mit einem Pullover?

Geschrieben von: Marian Härtel

Internet in Deutschland boomed

Der Markt für Internetzugänge boomt. Im Jahr 2008 wird der Umsatz mit privaten Internetanschlüssen in Deutschland voraussichtlich 8,5 Prozent auf 8,4 Milliarden Euro wachsen. Dies teilte der Hightech-Verband BITKOM in Berlin mit. Im vergangenen Jahr lag die Wachstumsrate noch bei 7,5 Prozent. Grundlage der Angaben ist eine Erhebung des Marktforschungsinstituts EITO für den BITKOM.

Gleichzeitig sinken die Preise für die Datenübertragung. Ein schneller DSL-Anschluss im Paket mit kostenlosen Inlandsgesprächen im Festnetz kostet derzeit rund 30 Euro pro Monat. Laut BITKOM-Prognose werden Ende des laufenden Jahres 58 Prozent aller Haushalte in Deutschland über einen Breitbandanschluss verfügen. Das sind acht Prozentpunkte mehr als im Vorjahr.

Innerhalb Europas ist Deutschland mit einem Anteil von 25 Prozent der mit Abstand größte Einzelmarkt. Nach der aktuellen Prognose des Marktforschungsinstituts EITO betragen die Umsätze mit Internetzugängen in der Europäischen Union im Jahr 2008 rund 33,7 Milliarden Euro. Das entspricht einem Plus von 10,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das stärkste Wachstum unter den einwohnerstärksten EU-Ländern verzeichnet Frankreich mit einem Plus von 22,5 Prozent auf 4,6 Milliarden Euro. Großbritannien erreicht bei ebenfalls 4,6 Milliarden Euro Umsatz einen Anstieg um 7,2 Prozent. In Spanien legt der Umsatz um 7,6 Prozent auf 3,2 Milliarden Euro zu. Laut EITO wird der Umsatz mit Internetanschlüssen in der EU mit einem Plus von voraussichtlich 9 Prozent auf 36,9 Milliarden Euro auch im Jahr 2009 dynamisch wachsen.

Geschrieben von: Marian Härtel

Webview

Heute habe ich zu einer neuen Newskategorie entschlossen, in die die ich einfach ein paar interessante Links aus dem Netz einstellen will. Ich diene somit dem Grundzweck des Internets! Ist das nicht edel?

Geschrieben von: Marian Härtel

Namenszusatz VZ steht/stand nicht für Verzeichnis und steht markenrechtlich StudiVZ zu

Manchmal gibt es Urteile, die lassen sowohl Internetnutzern als auch Markenrechtlern (zumindest soweit ich mich als solch einer bezeichne) den Kopf schütteln. Dazu gehört mit Sicherheit das jetzt bekannt gewordene Urteil des Landgerichts Köln, welches bereits aus dem Mai stammt und kurz und knapp zu dem Ergebnis kommt, dass die beiden Buchstaben VZ keine Abkürzung für das Wort Verzeichnis seien und daher markenrechtlich der StudiVZ Ltd. aus Berlin zustehen würden.

Gut, um dem Landgericht Köln nicht Unrecht zu tun, sie drückten dies natürlich in der Vergangenheitsform aus

Die von der Antragstellerin für die von ihr zur Verfügung gestellten Netzwerke gewählten Bezeichnungen “T-VZ” und “T1-VZ”, die binnen kurzer Zeit bei den angesprochenen Verkehrskreisen, nämlich Studenten und Schülern, einen hohen Grad an Beliebheit und Bekanntheit gewonnen haben, sind nach dem Prinzip gebildet, dass der Buchstabengruppe VZ die angesprochene Personengruppe vorangestellt ist. Ihre Kennzeichnungskraft beruht gerade darauf, dass am Ende der Bezeichnung die Buchstabenkombination VZ steht, die in Deutschland keineswegs als Abkürzung für “Verzeichnis” bekannt und geläufig war und ist; der Duden führte jedenfalls bis in jüngere Auflagen hinein “Vz.” nicht als Abkürzung für dieses Wort auf.

Erst durch studiVZ habe diese Abkürzung Verkehrsgeltung erlangt, was dazu führe, dass studiVZ auch, zumindestens wenn die gleichen Verkehrskreise angesprochen werden, das exklusive Recht hat, Domains nach dieser Struktur zu nutzen. Das Gericht dazu:

Die Bezeichnung C-VZ” ist eben nach diesem Prinzip gebildet und richtet sich zudem an die Verkehrskreise, die von “T-VZ” und auch “T1-VZ” angesprochen werden bzw. worden sind und denen die beiden letzteren Bezeichnungen im besonderen Maße ein Begriff sind. Wenn unter der Bezeichnung C-VZ” für Studenten und Hochschulabsolventen eine Möglichkeit zur Verfügung gestellt wird, dort die persönlichen Daten zu hinterlegen, damit potentielle Arbeitgeber hierauf im Hinblick auf ein Praktikum oder eine Anstellung Zugriff nehmen können, ist die Gefahr gegeben, dass derjenige, den die Antragsgegnerin unter dieser Bezeichnung mit ihrer Dienstleistung ansprechen will, aufgrund des identischen Zeichenbildungsprinzips mit dem kennzeichnenden “VZ” am Ende dem Irrtum unterliegt, dass es sich um eine Leistung handelt, die von den Betreibern von “T-VZ” und “T1-VZ” zusätzlich angeboten wird.

Dass diese Assoziation mit den Seiten der Antragstellerin von der Antragsgegnerin durchaus beabsichtigt war und die Ähnlichkeit der von ihr gewählten Bezeichnung mit den zugunsten der Antragstellerin geschützten Marken kein Zufall war, folgert die Kammer auch daraus, dass die Antragsgegnerin sich in der Gestaltung ihrer Seite hinsichtlich Farbe und Layout an diejenige der Seiten der Antragstellerin ebenfalls angelehnt hat. Die Mitglieder der Netzwerke der Antragstellerin sollen eben durch eine ganz ähnliche Benennung angelockt werden und sich gleich auf der Seite der Antragsgegnerin heimisch fühlen.

Geschrieben von: Marian Härtel

Werbung per Email? Vorsicht ist angesagt!

Fast alle müssen wir darunter leiden, dass der Emailposteingang durch unerwünschte Werbung verstopft wird. Von Viagra bis hin zu Gartenlaternen landete schon so ziemlich alles bei mir im Spamfilter. Als deutsches Unternehmen sollte man mit dieser Art Marketing jedoch vorsichtig sein, denn gleich in zweifacher Weise könnten diese Maßnahmen Ärger bedeuten.

Die Einleitung zu diesem Artikel findet sich in der aktuellen Ausgabe 16-17/2008 der MIM aus dem Hause Mediatainment. Der Artikel in dem Fachhandelsmagazin für die Spieleindustrie kann auch online in gelayouteter Form nachgelesen werden und zwar hier durch Klick auf “aktuelle Ausgabe”. Zur Darstellung wird ein PDF-Viewer benötigt.

Geschrieben von: Marian Härtel

GEMA geht gegen Spreader Xirror.com vor

Beim Kampf gegen die Internet-Piraterie hat die GEMA ihr Vorgehen erfolgreich auf Spreader ausgeweitet. Nach der schlagkräftigen Aktion gegen Xirror.com, einen der bedeutendsten deutschen Spreader, nimmt die GEMA nun auch vergleichbare Dienste in ihr Visier.

Bei Spreadern handelt es sich um ein neues Phänomen im Bereich der illegalen Nutzung von geschützten Inhalten im Internet. Sie ermöglichen Nutzern, beliebige Dateien auf einer Vielzahl von Share-Hostern von einer zentralen Stelle aus zu verteilen. Von diesen Share-Hostern, die als Plattform für Musikinhalte fungieren, können die Dateien dann umfassend und weltweit abgerufen werden.

Nach aktuellen Studien beträgt der Anteil des durch das Sharehosting verursachten Datenverkehrs bereits knapp fünf Prozent am gesamten deutschen Internetverkehr. Spreader tragen also erheblich dazu bei, die illegale Nutzung von Musik zu beschleunigen und auszuweiten.

Gegen Xirror.com ist die GEMA auf dem Gerichtsweg vorgegangen und hat im Juni einen Sieg errungen. Der Spreader hat daraufhin seinen Dienst eingestellt. Nun nimmt die GEMA ihren Kampf gegen weitere Betreiber auf. Dazu gehören Shareonall, Hubupload, Datenschleuder und andere.

Geschrieben von: Marian Härtel

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