Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch ($ 101 UrhG): Ein einziger Kinofilm genügt
Zur Umsetzung der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums hat der Deutsche Gesetzgeber den neuen $ 101 UrhG geschaffen.
Auf Basis dieser Bestimmung ist es nun möglich, direkt von den verschiedenen Internetzugangsprovidern auf Basis eines richterlichen Beschlusses Auskunft darüber zu erhalten, wer sich hinter einer festgestellten IP-Adresse verbirgt, wer also Urheberverletzungen im Internet und in Internettauschbörsen begeht.
Das Unternehmen Digiprotect hat nun erste einstweilige Verfügungen an den Landgerichten Köln und Düsseldorf erwirkt. Die Gerichte gingen dabei nach Angaben von Kornmeier davon aus, dass der Anspruch schon vorliegt, wenn nur en komplettes Album oder ein kompletter Spielfilm rechtswidrig angeboten wurde; bereits in diesem Fall soll ein Handeln im gewerblichen Ausmaß vorliegen. Die Gerichte gehen dabei konform mit der Gesetzesbegründung zu $ 101 UrhG, die einen gewerbliche Umfang unter anderem dann annimmt, wenn eine “besonders umfangreiche Datei, wie ein vollständiger Kinofilm, ein Musikalbum oder Hörbuch, vor oder unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet öffentlich zugänglich gemacht” wird.
Die weitere Entwicklung bleibt aber abzuwarten.
Geschrieben von: Marian Härtel