Keine Umsatzsteuerfreiheit für den Betrieb von Fun-Games

Der Betrieb von Unterhaltungsgeräten, die dem Spieler keine Chance auf einen Geldgewinn, sondern lediglich die Möglichkeit einräumen, seinen Geldeinsatz wiederzuerlangen (sog. “Fun-Games”), ist nicht umsatzsteuerfrei. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 29. Mai 2008 V R 7/06.

Die Klägerin betrieb in Spielhallen Unterhaltungsgeräte, mit denen gegen Entgelt sog. “Tokenspiele” gespielt werden konnten. Das Tokenspiel ermöglicht dem Spieler, entweder seinen Einsatz zurückzugewinnen oder eine Weiterspielmöglichkeit zu erhalten. Der Spieler hat aber keine Möglichkeit, einen Gewinn zu erzielen, der seinen Einsatz übersteigt.

Der BFH führte u.a. aus, die Umsätze der Klägerin aus dem Tokenspiel seien nicht nach $ 4 Nr. 9 Buchst. b Umsatzsteuergesetz 1999 steuerfrei. Die Voraussetzungen dieser Vorschrift seien nicht erfüllt, da die streitigen Umsätze zum einen nicht unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fielen und die Klägerin zum anderen auch keine öffentliche Spielbank betreibe.

Die Umsätze der Klägerin aus dem Tokenspiel seien auch nicht nach Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG steuerbefreit. Denn ein “Glücksspiel mit Geldeinsatz” i.S. dieser Bestimmung erfordere die Einräumung einer Gewinnchance an den Leistungsempfänger (Spieler) und im Gegenzug die Hinnahme des Risikos durch den Leistenden (Geräteaufsteller), die Gewinne auszahlen zu müssen; die Gewinnchance müsse in der Chance auf einen Geldgewinn bestehen. Diese Voraussetzung sei hier nicht erfüllt. Denn die durch das Tokenspiel eingeräumte Möglichkeit, (lediglich) seinen Geldeinsatz wiederzuerlangen, eröffne dem Spieler nach Beendigung des Spiels maximal den Verbleib eines ungeschmälerten Vermögens und damit die Verhinderung eines Verlustes. Das Tokenspiel biete daher nicht die Chance, einen Gewinn im Sinne einer Vermögensmehrung zu erzielen.

Ähnliche Beiträge:

  1. Keine Ermittlungen mehr bei Filesharingnutzung von weniger als 100 Dateien? Bewegt sich langsam etwas bei de, Problem der Filesharing-Ermittlungen in...
  2. Grundsätzlich keine Vorabkontrolle für Kommentare in Blogs, außer… In dem Rechtstreit um den Blog stefan-niggemeier.deund Call-In Sendungen gab...
  3. AGBs für Fernabsatzverträge von Spielkonsolen und Zubehör bei Quelle auf dem Prüfstand Die Kollegen von Jur-Blog.de verweisen heute auf ein sehr interessantes...
  4. Kerosinzuschlag muss bei Preisen für Flugreisen in den Preis einberechnet werden! Die Tricks von Billigfluganbieter sind vielfältig und oftmals zahlt man...
  5. Noch Newsletter mit einfachen Opt-In im Betrieb? Selber schuld! So oder so ähnlich muss langsam der anwaltliche Rat ausfallen....

Geschrieben von: Marian Härtel

Leave a Reply

Powered by WordPress