DSDS ist wirklich Kunst!

Gut, ich muss aufpassen, dass ich es mit meinen Aussagen nicht übertreibe und plötzlich eine Horde Mädchen bei mir vor der Bürotür ist, weil ich indirekt anzweifele, ob DSDS Kunst sein könnte. Dabei geht es gar nicht um die Trällerlärchen, die auf der Bühne zappeln und meinen tatsächlich ein Star werden zu können, sondern um die drei Juroren, allen voran Dieter “Penisbruch” Bohlen, der bereits schon mehr als einmal für Skandaltiraden in den deutschen Boulevard-Blättern sorgte, damit aber anscheinend ein auskömmliche Leben führt.

Wie auskömmlich das sein muss, lässt sich daran erkennen, dass RTL letztes Jahr von der Künstlersozialversicherung verpflichtet wurde, an diese allein 173.000 Euro Beiträge abzuführen, eine stolze Summe bei einem Beitragssatz von knapp 5%. RTL weigerte sich, wurde jedoch vom Sozialgericht Köln letztes Jahr in seiner Auffassung nicht bestätigt, das die Sprüche von Dieter Bohlen tatsächlich als Kunst ansahen.

Das Landessozialgericht NRW in Essen bestätigte jetzt diese Auffassung, weil das Künstlersozialversicherungsgesetz  keinen besonderen Qualitätsrahmen vorgeben würde. Für Kritiker der Show mag die Entscheidung ein Gutes haben, denn die Richter widersprachen damit RTL in seiner Auffassung, dass die Juroren “Experten” und nicht “Künstler” sind.

Geschrieben von: Marian Härtel

Geiz ist geil – oder Mandanten und der kostenlose Rechtsrat

Am Wochenende hat man endlich einmal Zeit ein wenig zu surfen und trifft so auf die verschiedensten interessanten Blogeinträge. So beispielsweise diesen hier, in dem der Kollege die (steigenden?) Auswüchse der “Geiz ist geil”-Mentalität gegenüber Anwälten moniert. Dem Kollegen sei versichert dass er nicht allein ist.

Letzte Woche erhielt ich eine EMail von jemanden, der einen Antiquariat (oder etwas ähnliches) eröffnen will. In der EMail mit dem klangvollen Namen “Anhang (Urheberrecht)” waren 12! verschiedene Fragen zu urheberrechtlichen Problemen. Gut, auch wenn sich viele Irrtümer offenbahrten und die Beantwortung nicht die allzu komplizierteste Aufgabe gewesen wäre, es darf aber geraten werden, wie der weitere Verlauf der Kontaktaufnahme war.

Richtig!

Auf meine Antwort

vielen Dank für ihre Anfrage, die juristisch und vom Geschäftskonzept her sehr interessant klingt. Bitte haben sie jedoch Verständniss, dass ich derart viele Fragen ihnen nicht kostenlos beantworten kann.

kam natürlich welche Antwort zurück? Natürlich keine!

Na gut, dann eben nicht.

Geschrieben von: Marian Härtel

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