Filesharing: Landgericht Krefeld verbietet Staatsanwaltschaft die Weitergabe von Nutzerdaten
Das Landgericht Krefeld hat die Herausgabe von Nutzerdaten durch die Staatsanwaltschaft an Anzeigenerstatter im Falle von Urheberrechtsverletzungen für rechtswidrig erklärt (Landgericht Krefeld 21 AR 2/08).
Nach der Meinung der 1. großen Strafkammer des Landgerichts hätte eine Abwägung der Staatsanwaltschaft ein größeres Interesse des potentielles Täters als das des Verletzten/Anzeigenerstatters ergeben müssen, da der potentielle Täter sich nicht vorher entlasten konnte.
Die Gewährung der Akteneinsicht hätte damit durch die Staatsanwaltschaft nicht erfolgen dürfen.
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Geschrieben von: Marian Härtel
September 13th, 2008 at 15:07
Kennen Sie die Entscheidung im Volltext oder ist Ihr Geschreibe nur eine Zusammenfassung des bereits blassen Law-Blog-Artikels?
September 13th, 2008 at 15:16
Hallo Herr Winters,
leider stammt die Information nur von dem Kollegen Vetter und ich habe dieses mal aus Versehen die sonst übliche Ping-Verlinkung vergessen. Auch wenn ich Google bzw. auf der Landgerichtsseite selber nicht fündig wurde, hatte ich dem Kollegen da insoweit vertraut.
Gruß
Marian Härtel