Wenn beim Gegner keiner abnimmt, aber der Mandant seine Domain will
Genug wird in Zeitschriften und sonstigen Publikationen über große Hostingbetreiber für Webseiten und Domains gemeckert, kritisiert und gelästert. Der Vorteil dabei ist, dass diese – in der Regel – wenigstens das Telefon abnehmen und hin und wieder auf Briefe reagieren. Kleine Anbieter, die schon im Impressum eine One-Man-Show erahnen lassen, verheißen in diesem Fall oft nichts Gutes. Das musste auch ein Mandant jetzt erfahren, der von dem betreffenden Betreiber einfach nicht den Auth-Code für einen geplanten KK-Antrag erhält und dies obwohl der Betreiber seine Vertragspflichten grob mißachtet.
Auf Bitten des Mandanten rief ich auf der 0700er Nummer an, damit dieser nicht die eventuelle Vorwahl des Mandanten erkennen könnte. Half aber genauso wenig und ich durfte mir ein paar Mal schallende Klingeltöne anhören, ohne das etwas passierte. Nun bekommt der liebe Herr ein nettes Schreiben von mir mit entsprechender Fristsetzung, auf das ich aber eigentlich auch keine Reaktion erwarte. Realistisch gesehen wird der Mandant wohl die längere Klage abwarten müssen, da eine einstweilige Verfügung wohl kaum um das Problem der Vorwegnahme der Hauptsache gelangen wird, und hat bis dahin so einige Probleme seinem Geschäft nachzugehen.
Mal sehen, ob die Gerichts-, Rechtsanwalts-, und Schadensersatzkosten überhaupt jemals realisiert werden können…
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Geschrieben von: Marian Härtel
September 12th, 2008 at 13:55
Meistens hilft es übrigens, sofern es sich um einen Reseller eines Domainproviders aus Deutschland, handelt den kurzen Weg zu gehen und direkt beim Vertragspartner des Resellers (=Ein-Mann-Hostingklitsche) anzufragen.
September 12th, 2008 at 14:08
Danke für den Hinweis, noch gar nicht daran gedacht. Dumme technische Frage: Wie bekommt man den raus? Nur über den Denic-Eintrag?
September 12th, 2008 at 14:25
Wenn es eine .de Domain ist, dann bekommst du es leider gar nicht über einen regulären Whois raus. Die Nummer des jeweiligen denic-Mitglieds wird meistens nur in Reseller-Interfaces angezeigt.
Ansonsten einfach mal ein Fax an die denic schicken, die werden dir da sicherlich auch ne Antwort geben können.
Bei .com/.net/.org steht es bei Diensten wie whois.sc eigentlich immer dabei.
September 12th, 2008 at 14:33
Danke für die Tipps. Leider wirft Whoic.sc den Gegner selbst bei Zone C als Verwalter aus und niemanden anderes. Nur welchen Nameserver er verwendet lässt sich erkennen.
September 12th, 2008 at 15:10
Handelt es sich um eine cno oder eine de Domain?
September 12th, 2008 at 15:15
.com
September 12th, 2008 at 15:42
Dann stehts oben bei “ICANN Registrar”. Je nachdem bei welchem Registrar das ganze registriert ist, ist dieser dann mehr oder weniger Kooperativ und unterstützt den Besitzer der Domain.
September 17th, 2008 at 12:10
[...] Natürlich hat auf mein vorgerichtliches Schreiben keiner geantwortet und ist die Telefonnummer des …. Da auch unklar ist, ob diese 1-Mann-Domainklitsche überhaupt jemals Geld für verauslagte Gerichtskosten und dergleichen aufbringen könnte, wollte ich dem Mandanten eigentlich von einem Verfahren abraten und ermittelte für ihn den Vertragspartner. Der ist zwar ein US-Unternehmen, hat aber einen Geschäftsführer und einen Sitz in Regensburg. [...]