Don LaFontaine verstorben

Wie ich gerade gelesen habe, ist Don LaFontaine im Alter von 68 Jahren gestorben. Viele Leser werden sich vielleicht fragen, wer das überhaupt ist. Wer jedoch schon einmal in den USA war oder beispielsweise Trailer zu Kinofilmen etc. in Orginalsprache gesehen hat, wird unweigerlich seine Stimme kennen.

Don LaFontaine ist einer bekanntesten Voice-Over-Schauspieler. Was genau er gemcht hat, kann man vielleicht am besten in dem folgenden Youtube-Video verfolgen.

Geschrieben von: Marian Härtel

Künstlersozialversicherung – Bundesländer rudern zurück

Der Deutsche Kulturrat gibt Entwarnung für die durch die Bundesländer am Dienstag avisierte Abschaffung der Künstlersozialversicherung bzw. deren unternehmerfreundliche Reform. Dieser vom Land Baden-Württemberg eingebrachten Empfehlung hatten sich mehrere Länder angeschlossen. Andere wie Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen hatten im Ausschuss dagegen gestimmt. Bayern, Berlin und das Saarland hatten sich enthalten.

Nach dieser Eilmeldung erhob sich ein Sturm der Entrüstung. Künstler, aber auch Bundes- und Landespolitiker haben sich eindeutig gegen diese Forderung gewandt. Dieser Protest scheint Wirkung gezeigt zu haben, einige Länder ruderten bereits am selben Tag noch zurück und teilten mit, dass sie der Beschlussempfehlung bei der anstehenden Entscheidung im Bundesrat nicht folgen wollen. Andere Länder schlossen sich an. Den Meldungen zu Folge will nun auch der Urheber dieser Initiative, das Land Baden-Württemberg, die Zustimmung zurückziehen.

Seit 20 Jahren sind alle Unternehmen, die mit Künstlern und Publizisten auf freiberuflicher Basis zusammenarbeiten, verpflichtet, Künstlersozialabgabe zu entrichten. Über mehr als zwei Jahrzehnte waren es leider vornehmlich die Unternehmen aus dem Kulturbereich also die Galerien, die Verlage, die Kultureinrichtungen und andere, die die Künstlersozialabgabe geleistet haben.

Seit Juli letzten Jahres werden endlich flächendeckend in allen Branchen die Unternehmen geprüft, ob sie mit Künstlern und Publizisten zusammenarbeiten und Künstlersozialabgabepflicht besteht. Wenn dieses der Fall ist und sie bislang ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen sind, werden sie nun endlich zur Zahlung herangezogen und müssen die im Sozialversicherungsrecht übliche Nachzahlung für die letzten fünf Jahre leisten.

Eine kleine Zusammenfassung der Rechtslage, ursprünglich zugeschnitten auf Entwickler von Computerspielen und ähnlichen Unternehmen, gibt es von mir hier.

Geschrieben von: Marian Härtel

Johann Kreidler verzichtet auf GEMA-Provokation und Abgabe von 70200 Anmeldeformularen

Johann Kreidle, seinerseits selbst Künstler, wollte bei der der GEMA, 70200 Anmeldeformulare einreichen, um damit der GEMA mitzuteilen, dass er in seinem 33 Sekunden-Stück eben genauso viele verschiedene Samples benutzt. Damit wollte er gegen die seiner Meinung nach technologisch veralteten GEMA-Strukturen und den Umstand, dass bei der Beurteilung der Schöpfungshöhe die “ästhetische Frage die gleiche wie eine juristische Frage” sei, protestieren.

Die ganze Geschichte schaut man sich am besten auf diesem Youtube-Video an, das durch die Livedarstellung des Anrufes bei der GEMA via Skype, sehr unterhaltsam ist:

Auf diese Aktion hat er gestern jedoch verzichtet, da die GEMA sich nicht provozieren ließ und mit folgenden Statements reagierte:

Komponisten, die GEMA-Mitglieder sind und neue Werke unter Benutzung fremder Werke schaffen, müssen diese unter Angabe der verwendeten Werke oder Motive bei der GEMA anmelden. Das Urhebergesetz sieht in diesem Fall folgende Einschränkung vor: Nutzt der Komponist fremde Werke oder Werkteile, die urheberrechtlich schutzfähig sind, muss er dazu die Einwilligung des Originalurhebers einholen. Eine urheberrechtlich relevante Nutzung liegt nur dann vor, wenn diese fremden Werke dem neu geschaffenen Werk erkennbar zugrunde gelegt werden. Dies ist bei einzelnen Tönen und žSound-Schnipselnœ “ so wie sie Herr Kreidler für sein Werk product placement überwiegend verwendet – wohl eher nicht der Fall.

und verteidigt auch ihre eigene Anmeldepraxis:

Insgesamt werden jährlich eine halbe Million Werke aus allen Sparten der Musik bei der GEMA angemeldet. Wie diese hohe Zahl der jährlichen Werkanmeldungen belegt, ist das bestehende Anmeldeverfahren durchaus praktikabel. žDer Beratungsservice für Werkanmeldungen wird von den GEMA-Mitgliedern gerne genutzt und von uns kontinuierlich optimiert. Seit der Überarbeitung unserer Website www.gema.de sind Werkanmeldungen auch online problemlos möglichœ, sagt Dr. Jacob de Ruiter, Direktor Dokumentation bei der GEMA Generaldirektion in Berlin.

Persönlich finde ich die ganze Sache übertrieben aber interessant, denn ob, selbst im Digitalzeitalter, bei einem 1/1000 Sekunden langem Musikstück/Ausschnitt wirklich Schöpfungshöhe, selbst entsprechend der “kleinen Münze”-Rechtsprechung,gegeben ist, finde ich in aller Regel auch sehr zweifelhaft. Wie dem auch sei. Ein nettes Youtube-Video zum entspannen am Sonnabend-Abend.

Geschrieben von: Marian Härtel

Wider der Widerklage

In einem aktuellen Fall dachte ich eigentlich, dass es ein glasklare Sache ist, auch wenn der Mandant mich gewarnt hat, dass die Gegnerin eine Chaotin ist und hemmungslos lügen wird. Die Klageschrift war daher simpel, ging es doch nur um zwei, eigentlich unproblematische Rechnungen, deren zugrundelegende Leistungen erbracht wurden und deren Ausgleich schon über ein Jahr verspätet ist.

Gut, dass mit dem ordnungsgemäß erbracht, sah die Beklagte anders, dass sie aber sogar so hemmungslos ist, Widerklage erhebt und behauptet, dass sie wegen persönlichen Darlehen in ihr Unternehmen große Verluste gemacht hat, weil mein Mandant schlechte Arbeit leistete, ist schon derart großer Blödsinn, dass ich und der Mandant davon tatsächlich überrascht waren.

Ok, eine Widerklage, die nur mit den Worten “Ich erhebe Widerklage.” im Schriftsatz angedeutet wird und einzig in etwa mit den Worten “Daten habe ich noch nicht, Bezifferung und Begründung der Widerklage folgt”, nehme ich eigentlich schon wegen der fehlenden Substanz nicht ganz so ernst. Nach Rücksprache mit dem Mandanten, haben wir uns dann aber doch entschlossen dem Gericht aufzuzeigen, was für eine Chaotin sie ist, dass ihr Unternehmen schon lange eigentlich insolvent ist, dass sie hemmungslos lügt und in den drei Jahren wohl drei Rechtsanwälte und 4 Steuerberater “verschlissen” hat. Die Gespräche mit dem Mandanten sind wirklich immer wieder lustig.

Die Antwort an das Gericht wurde jetzt ein wenig länger und führte zu einer 12seitigen Stellungnahme auf die eigentlich substanzlose Widerklage und zusätzlich 30 Anlagen mit noch mehr Seiten. Dabei haben wir einen Großteil noch weggelassen. Auf die Antwort der Beklagten, die übrigens dieses mal wohl keinen Anwalt gefunden hat, bin ich einmal gespannt!

Oder ob mir die Richterin vorher schriftlich einen Vogel zeigt?

Geschrieben von: Marian Härtel

Angepinnt: GermanBlawgs und so weiter, wer macht mit?

Update: Zur Teilnahme an einem Projekt zur Schaffung eines juristischen Link-Verzeichnis, siehe die Kommentare.

Ich möchte gerade die Blogroll dieses Blogs auf den neuesten Stand bringen, aber so schön auch die Sammlung der Kollegen von GermanBlawgs.de ist, die Liste ist mir dann doch zu lang und vor allem sind zu viele faktisch tote Blogs vorhanden.

Ich möchte daher meine eigene, faire Blogliste zusammenstellen, mit Kollegen oder anderen Blogs, die sich nicht scheuen, auch einen Backlink zu setzen. Wer Interesse hat, schreibe dies einfach in die Kommentare oder schicke mir eine EMail an info@rechtmedial.de

Geschrieben von: Marian Härtel

T-Mobile, das iPhone und warum die Bonner Sipgate nicht mögen

T-Mobile hat vor dem Oberlandesgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Werbung für die von sipgate angebotene VoIP-Software für das iPhone erwirkt. Sipgate sieht sich damit vorläufig nicht in der Lage, die Software zum Download anzubieten, hat das Angebot von seiner Webseite entfernt und prüft weitere rechtliche und tatsächliche Schritte. Das Oberlandesgericht Hamburg hat sipgate vor der Entscheidung nicht angehört.

Praktisch zeitgleich hat das Landgericht Hamburg den Widerspruch von T-Mobile gegen das von sipgate im Juli erwirkte einstweilige Verbot der iPhone-Werbung (Az. 315 O 360/08) vollumfänglich zurückgewiesen. Sipgate behauptet sich damit erfolgreich gegen die von T-Mobile in der Gerichtsverhandlung am 20. August 2008 vorgelegten Argumente, wie aus dem nun veröffentlichten Urteil hervorgeht. T-Mobile bleibt es demzufolge vorläufig – bis zur abschließenden gerichtlichen Klärung des Streits – weiterhin untersagt, den iPhone-Tarif ‘Complete’ mit ‘Freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrateœ zu bewerben.

Mal sehen, wie das Verfahren am Ende ausgeht.

Geschrieben von: Marian Härtel

Anti-Frizz?

Es gibt immer einmal wieder Wörter, die man vorher definitiv nicht kannte. Ich habe heute wieder ein Neues gelernt. Bei uns im Badezimmer entdeckte ich auf dem Schaumfestiger die Werbebotschaft, dass es Anti-Frizz sei. Es mag die Morgenmüdigkeit gewesen sein, aber ich konnte mir selbst mit meinen Fremdsprachenkenntnissen nicht den Wortursprung erarbeiten.

Also Mama Google angeworfen und das Ergebnis ist

Haarprodukt, welches durch den Zusatz spezieller Inhaltsstoffe wie glättender Öle, krauses, widerspenstiges und fliegendes Haar bändigt.

Aha, ich enthalte mich eines Kommentares, das Wort zum Sonntag, äh, Sonnabend, war schon unjuristisch genug ;-) Wo aber kommt das Wort her? Jemand eine Idee?

Geschrieben von: Marian Härtel

[...] aus Kulanz und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage [...]

Ach ja, die lieben Damen und Herren von *zensiert*. Sie machen nicht nur diesem Eintrag alle Ehre, nein sie schreiben auch noch witzige Briefe. Nach drei unbeantworteten Briefen und eine Menge Kopfschütteln der Mandantin, folgte dann gestern doch noch eine Antwort von *zensiert*, schön eingeleitet mit

Um die Angelegenheit zum Abschluss zu bringen [..]

Also man muss es dem Bearbeiter lassen. Voll ins Schwarze getroffen, denn die Mandantin versucht schon eine ganze Weile aus dem Vertrag rauszukommen, weil der Telefonanschluss mehr schlecht als recht funktioniert.

Die folgenden Worte sind, ich weiß ja, Standard, sollen aber auch einmal hier veröffentlicht werden.

[...] werden wir aus Kulanz und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage die Vertragsauflösung [...] per sofort akzeptieren.

Ein feiner Zug, nachdem sie ihren Vertragspflichten nicht nachkommen, oder? Der Mandantin ist es zum Glück egal, wie das Schreiben nun formuliert ist.

Nach einem Passus über die Telefonnummer folgt:

Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit somit erledigt ist.

Diese Angelegenheit irgendwie schon, weil die Mandantin keine Lust mehr hat, sich weiter zu streiten. Ob ich dem guten Herren aber frage, wann er die anderen Mandanten, die offene Sachen bei seinem Arbeitgeber haben, bearbeitet?

Geschrieben von: Marian Härtel

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