Johann Kreidler verzichtet auf GEMA-Provokation und Abgabe von 70200 Anmeldeformularen

Johann Kreidle, seinerseits selbst Künstler, wollte bei der der GEMA, 70200 Anmeldeformulare einreichen, um damit der GEMA mitzuteilen, dass er in seinem 33 Sekunden-Stück eben genauso viele verschiedene Samples benutzt. Damit wollte er gegen die seiner Meinung nach technologisch veralteten GEMA-Strukturen und den Umstand, dass bei der Beurteilung der Schöpfungshöhe die “ästhetische Frage die gleiche wie eine juristische Frage” sei, protestieren.

Die ganze Geschichte schaut man sich am besten auf diesem Youtube-Video an, das durch die Livedarstellung des Anrufes bei der GEMA via Skype, sehr unterhaltsam ist:

Auf diese Aktion hat er gestern jedoch verzichtet, da die GEMA sich nicht provozieren ließ und mit folgenden Statements reagierte:

Komponisten, die GEMA-Mitglieder sind und neue Werke unter Benutzung fremder Werke schaffen, müssen diese unter Angabe der verwendeten Werke oder Motive bei der GEMA anmelden. Das Urhebergesetz sieht in diesem Fall folgende Einschränkung vor: Nutzt der Komponist fremde Werke oder Werkteile, die urheberrechtlich schutzfähig sind, muss er dazu die Einwilligung des Originalurhebers einholen. Eine urheberrechtlich relevante Nutzung liegt nur dann vor, wenn diese fremden Werke dem neu geschaffenen Werk erkennbar zugrunde gelegt werden. Dies ist bei einzelnen Tönen und žSound-Schnipselnœ “ so wie sie Herr Kreidler für sein Werk product placement überwiegend verwendet – wohl eher nicht der Fall.

und verteidigt auch ihre eigene Anmeldepraxis:

Insgesamt werden jährlich eine halbe Million Werke aus allen Sparten der Musik bei der GEMA angemeldet. Wie diese hohe Zahl der jährlichen Werkanmeldungen belegt, ist das bestehende Anmeldeverfahren durchaus praktikabel. žDer Beratungsservice für Werkanmeldungen wird von den GEMA-Mitgliedern gerne genutzt und von uns kontinuierlich optimiert. Seit der Überarbeitung unserer Website www.gema.de sind Werkanmeldungen auch online problemlos möglichœ, sagt Dr. Jacob de Ruiter, Direktor Dokumentation bei der GEMA Generaldirektion in Berlin.

Persönlich finde ich die ganze Sache übertrieben aber interessant, denn ob, selbst im Digitalzeitalter, bei einem 1/1000 Sekunden langem Musikstück/Ausschnitt wirklich Schöpfungshöhe, selbst entsprechend der “kleinen Münze”-Rechtsprechung,gegeben ist, finde ich in aller Regel auch sehr zweifelhaft. Wie dem auch sei. Ein nettes Youtube-Video zum entspannen am Sonnabend-Abend.

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Geschrieben von: Marian Härtel

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