Wider der Widerklage

In einem aktuellen Fall dachte ich eigentlich, dass es ein glasklare Sache ist, auch wenn der Mandant mich gewarnt hat, dass die Gegnerin eine Chaotin ist und hemmungslos lügen wird. Die Klageschrift war daher simpel, ging es doch nur um zwei, eigentlich unproblematische Rechnungen, deren zugrundelegende Leistungen erbracht wurden und deren Ausgleich schon über ein Jahr verspätet ist.

Gut, dass mit dem ordnungsgemäß erbracht, sah die Beklagte anders, dass sie aber sogar so hemmungslos ist, Widerklage erhebt und behauptet, dass sie wegen persönlichen Darlehen in ihr Unternehmen große Verluste gemacht hat, weil mein Mandant schlechte Arbeit leistete, ist schon derart großer Blödsinn, dass ich und der Mandant davon tatsächlich überrascht waren.

Ok, eine Widerklage, die nur mit den Worten “Ich erhebe Widerklage.” im Schriftsatz angedeutet wird und einzig in etwa mit den Worten “Daten habe ich noch nicht, Bezifferung und Begründung der Widerklage folgt”, nehme ich eigentlich schon wegen der fehlenden Substanz nicht ganz so ernst. Nach Rücksprache mit dem Mandanten, haben wir uns dann aber doch entschlossen dem Gericht aufzuzeigen, was für eine Chaotin sie ist, dass ihr Unternehmen schon lange eigentlich insolvent ist, dass sie hemmungslos lügt und in den drei Jahren wohl drei Rechtsanwälte und 4 Steuerberater “verschlissen” hat. Die Gespräche mit dem Mandanten sind wirklich immer wieder lustig.

Die Antwort an das Gericht wurde jetzt ein wenig länger und führte zu einer 12seitigen Stellungnahme auf die eigentlich substanzlose Widerklage und zusätzlich 30 Anlagen mit noch mehr Seiten. Dabei haben wir einen Großteil noch weggelassen. Auf die Antwort der Beklagten, die übrigens dieses mal wohl keinen Anwalt gefunden hat, bin ich einmal gespannt!

Oder ob mir die Richterin vorher schriftlich einen Vogel zeigt?

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Geschrieben von: Marian Härtel

2 Responses to “Wider der Widerklage”

  1. RA JM Says:

    Letzteres würde ich nach dem obigen Informationsstand schon jetzt tun.

  2. Marian Härtel Says:

    Leider ist die Gegnerin schon gut bekannt und daher war es durchaus sinnvoll, die ganze Geschichte, die in der Klage natürlich noch nicht vorhanden war, vorzutragen, bevor sie dem Gericht mit Lügen und Märchen einen Bären aufbindet.

    Ansonsten wäre es natürlich wirklich übertrieben, nicht nur mit “substanzlos” zu antworten, auch wenn das Gericht ausdrücklich eine Stellungnahme angefordert hat.

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