Markenrechtsverletzung und Bekleidung bei Ebay

Holzauge sei wachsam, das denkt sich wohl auch der Mandant, der gerade bei mir sein Leid geklagt hat. Vor einiger Zeit kaufte er bei einem Händler, eine tolle Ltd., 24 T-Shirts einer bekannteren Marke, die er, so dachte er, doch eigentlich gewinnbringend auf einem großen Internetmmarkt verscherbeln könnte. Da er sogar ein Echtheitszertifikat erhielt, mit samt einer Erklärung, dass der Händler den Mandanten bei Ansprüchen Dritter von eben diesen freistellen würde, überzeugte ihn dann gänzlich von der Seriösität des Händlers.

Die Frage, warum der Händler überhaupt noch solche ausdrücklichen Regelungen über die Rechtmäßigkeit der Ware mitgeschickt, wenn die Sache nicht schon faul ist, und warum der Händler nicht gleich selber Ebay benutzt, stellte er sich leider nicht.

Das Ergebnis hielt er Freitag in der Hand, nämlich eine Abmahnung des vorgeblich wirklichen Markenrechtinhabers, der behauptet, die durch den Mandanten verkauften Kleidungsstücke seien, durch ihn authorisiert, niemals im europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gelangt. So schnell kann ein Minusgeschäft entstehen. Mal sehen, was man für den Mandanten noch tun kann. Jedem anderen sei aber von dieser Art Geschäfte abzuraten, wenn man sich über seinen Großhändler nicht wirklich im Klaren ist, denn auch wenn der Mandant jetzt einen Ansprüch gegen seinen Großhändler haben mag, die Durchsetzbarkeit dieses Anspruches stelle ich einfach jetzt schon einmal in Frage ;-)

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Geschrieben von: Marian Härtel

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