Günter Freiherr von Gravenreuth zu Haftstrafe verurteilt

Günter Freiherr von Gravenreuth dürfte jedem ein Begriff sein, der im Internet ein wenig mehr als nur nach pornographischen Inhalten sucht. Seien es Computerspieler, die von Tanja in die Abmahnfalle geraten sind oder Internetunternehmen, die es wagten “Webspace” anzubieten. Der Rechtsanwalt aus München hat sich nicht gerade viele Freunde gemacht.

Jetzt hat das Landgericht Berlin Günter Freiherr von Gravenreuth zu 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Grund für die Verurteilung ist der Vorwurf des versuchten Betruges während einer zivilrechtlichen Streitigkeit mit der Berliner Tageszeitung taz gewesen. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass er die Domain der taz zu Unrecht hatte pfänden lassen, nachdem er behauptete aus dem Rechtstreit mit der taz kein Geld von eben jener erhalten zu haben. Das Urteil schließt die durch das Landgericht München ausgeurteilte Haftstrafe von 11 Monaten wegen Veruntreuung von Mandantengeldern sowie wegen sechzigfacher Urkundenfälschung ein.

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Geschrieben von: Marian Härtel

2 Responses to “Günter Freiherr von Gravenreuth zu Haftstrafe verurteilt”

  1. Referendar Says:

    es war das Landgericht Berlin.

  2. Marian Härtel Says:

    Im aktuellen Verfahren, richtig. Danke für den Hinweis.

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