Anglo-Amerikanisches Rechtsverständnis vs. Deutsches Rechtsverständnis

Einem US-Amerikaner, der in Deutschland Geschäfte machen will, den Unterschied zwischen anglo-amerikanischem Recht (also Case-Law) und deutschem Rechtsverständnis klar zumachen, und das auch noch am Telefon, ist gar nicht so leicht. Glaube das müsste ich ihm extra berechnen. Interessant ist es aber schon, wie er nur schwer einsehen will, dass ich als Rechtsanwalt nur eine Einschätzung abgeben kann, aber nicht im Stande bin, ihm ein Urteil zu suchen, dass sein Geschäftskonzept, welches sich in den USA bewährt hat, zu 100% bestätigt.

Auf das erste Treffen in unserer schönen Hauptstadt bin ich ja einmal gespannt, wenn er das Ganze wirklich durchziehen will und hier investieren will.

Geschrieben von: Marian Härtel

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