Die Crux mit dem Jugendschutz

In der Ausgabe 20/08 der MIM – Magazin 4 the interactive Markt ist auf den Seiten 36+37 meine zweiwöchentliche Kolumne “Die Crux it dem Jugendschutz” erschienen. Die gesamte Ausgabe kann jetzt online als PDF nachgelesen werden. Dazu einfach auf MPnow.eu gehen und links auf “Aktuelle Ausgabe” klicken.

Geschrieben von: Marian Härtel

Anglo-Amerikanisches Rechtsverständnis vs. Deutsches Rechtsverständnis

Einem US-Amerikaner, der in Deutschland Geschäfte machen will, den Unterschied zwischen anglo-amerikanischem Recht (also Case-Law) und deutschem Rechtsverständnis klar zumachen, und das auch noch am Telefon, ist gar nicht so leicht. Glaube das müsste ich ihm extra berechnen. Interessant ist es aber schon, wie er nur schwer einsehen will, dass ich als Rechtsanwalt nur eine Einschätzung abgeben kann, aber nicht im Stande bin, ihm ein Urteil zu suchen, dass sein Geschäftskonzept, welches sich in den USA bewährt hat, zu 100% bestätigt.

Auf das erste Treffen in unserer schönen Hauptstadt bin ich ja einmal gespannt, wenn er das Ganze wirklich durchziehen will und hier investieren will.

Geschrieben von: Marian Härtel

Der Lacher zum Sonntag: KfW Money Waste 0.7

Auf Seiten wie SpOn findet man genug Artikel zum Thma Finanzmarktkrise. Ich belasse es heute daher einmal bei folgendem Bild. Einen schönen Sonntag allen!

Geschrieben von: Marian Härtel

Katja Günther und Online Content Ltd? Was tun gegen Internetfallen?

In der CT, aus dem Verlagshaus Heise, der Ausgabe 20/2007 gibt es eine schöne Zusammenfassung der meisten Antworten, die man auf Fragen von unerfahrenen Internetnutzern zum Thema Katja Günther, Online Content Ltd. oder sonstige Internet-Vertragsfallen geben kann.

Den Artikel gibt es hier auch online zu lesen. Wenn ansonsten noch Fragen vorhanden sind, kann man sich natürlich auch an einen Rechtsanwalt seines Vertrauens wenden, wobei einem klar sein sollte, dass man ohne Rechtschutzversicherung wohl Probleme bekommen wird, dessen Kosten erstattet zu bekommen.

Geschrieben von: Marian Härtel

Abmahnung wegen einer .nfo Datei für das Computerspiel “Die Römer”

Nachdem dieser Eintrag im Internet gerade die Runde macht, bekam ich auch einige Rückmeldungen via Email bzw. in einem anderen Forum. Eine Diskussion betraf betrifft dabei die Frage, wie fehlerfrei wirklich die Raubkopie-Erkennsoftware beispielsweise von Logistep arbeitet.

In der Folge erhielt ich die Information zu einer Abmahnung. Der Fall stammt zwar bereits aus dem letzten Jahr und dürfte Einigen schon bekannt sein, ist dann aber doch zu lustig, als dass ich ihn nicht noch einmal erwähnen möchte. Es geht um eine Abmahnung im Dunstkreis des Computerspieles “Die Römer”, welches hierzulande von CDV vertrieben wird/wurde.

Abgemahnt wurde dabei der Tausch der Datei Glory.Of.The.Roman.Empire-RELOADED.nfo. Die abmahnende Kanzlei verlangte erst eine Zahlung von 250,- Euro an sich selbst sowie 100,- Euro an den Publisher, merkte dann aber wohl, dass die Datei doch nicht urheberrechtlich geschützt ist und lies dieses Schreiben mit einer Entschuldigung und Erledigterklärung folgen. Eine wirklich herzerfrischende Panne.

Im Übrigen, weil ich zu dem Thema auch ein Feedback erhalten habe:

Ich bin zu 100% für den Schutz von Urheberrechten. Ich komme/bin selbst in der Spieleindustrie und Raubkopien schaden sowohl Unternehmen, Spieleentwicklern als auch den Spielern selbst (durch eine u.U. sinkende Qualität der Spiele), auch wenn Zahlen zu Umsatzeinbußen ebenfalls übertrieben sind, denn das Argument, dass nicht jeder Raubkopierer das Original gekauft hätte, stimmt nun einmal auch zum Teil.

Was ich jedoch nicht gutheißen kann, sind Massenabmahnungen, die unreflektiert und ohne großartige Einzelprüfung aus den Großdruckern einiger Kanzleien rauschen, woran diese auch noch sehr gut verdienen.

Geschrieben von: Marian Härtel

Bundesnetzagentur mahnt 1&1 wegen 0-24cent Angaben ab, Maxdome nicht besser

Wie die Kollegen von Telemedicus berichten, hat die Bundesnetzagentur die 1&1 Internet AG wegen Vertoßes gegen$ 66a TKG abgemahnt, da der Provider in Emails und auf der Webseite für seine Telefonhotlines angibt, dass die Kosten “0-0,24 Euro pro Minute” betragen würden. Das Verfahren wurde durch den Blogger und Journalisten Dorin Popa angestoßen, der darüber auf seinem Blog berichtet.

Mir ist im Übrigen die Klausel gerade erst auch aufgefallen und ich dachte, bevor ich selber bei der Hotline anrief, die mir erklärte, was gemeint sei, sogar selbst an einen Tippfehler in der entsprechenden Email. Allerdings war dies nicht bei 1&1, sondern beim Videoportal Maxdome und deren Rechnungshotline.

Das liegt aber wohl auch daran, dass die Maxdome GmbH immer noch von United Internet mitgetragen wird, die ja bekanntlich im beschaulichen Kreistädtchen Montabaur ihre Zentrale hat. Andere Gesellschaft, weiterer Spaß mit der Bundesnetzagentur? Wenn ich doch im Moment nur nicht so gut ausgelastet wäre…

Geschrieben von: Marian Härtel

EDV Gerichtstag in Saarbrücken und die Wahl zum besten juristischen Internetprojekt

Der EDV Gerichtstag in Saarbrücken ist bereits in vollem Gange und es ist bedauerlich, dass ich nicht daran teilnehmen kann. Wenn ich mich nicht irre, müsste heute die Wahl der Besten Freien Juristischen Internetprojekten 2008 anstehen.

Ich wünsche natürlich nochmal allen Kollegen viel Glück, eigentlich hat es jeder verdient, denn auch die im Bereich “Blogs” Nominierten geben sich viel Mühe mit den betreffenden Seiten. Und für die, die jeweils nur die Trostpreispositionen erlangen, verbleibe ich ohne große Worte einfach:

Keep Smiling


Geschrieben von: Marian Härtel

…we can pay you by credit card, if that™s OK

Ich muss sagen, ich finde Amerikaner wirklich knuffig. Aber ich habe ja auch einige Zeit selber in den Staaten gelebt.  Ein Mandant aus den USA möchte jedenfalls in Berlin ein Geschäftsmodell, das er im Land der unbegrenzten Möglichkeiten bereits erfolgreich durchführt, auch hierzulande etablieren.

Nachdem wir schon einige Male die grundlegenden Probleme besprochen haben, eröffnete ich ihm, dass eine genaue Auskunft, Gespräche mit den lokalen Behörden und ähnliche Arbeiten nur gegen Vorkasse möglich sind, weil ich mich ungern mit einem amerikanischen Unternehmen um Geld streite (Letzteres habe ich natürlich nicht ausdrücklich geschrieben).

Der Mandant war einverstanden und offerierte mir, dass ich ihm ein Angebot machen soll und er mich dann mit Kreditkarte bezahlen würde. Klingt nett, aber da ich bisher noch nicht mit “Plastik” Geld gezahlt wurde, musste ich doch glatt bei meiner Bank anrufen, wie ich das überhaupt technisch, ohne Paypal und deren horrende Gebühren, bewerkstellige. Der Support war sogar sehr auskunftsfreudig (haben wohl den Geldeingang schon gerochen bei der derzeitigen Bankenkrise – auch wenn der Mandant sicher keine 300 Millionen Euro zurücküberweisen wird :-)) und gaben mir gleich den Tipp darauf zu achten, dass der Mandant die Gebühren übernehmen sollte.

Ab jetzt ist bei mir also Kartenzahlung möglich. So entwickelt man sich!

Geschrieben von: Marian Härtel

Der Mahnbescheid und das Prozessgericht

*Update*

Wie in den Kommentaren zurecht moniert wurde, ist die Aussage, so allgemein gehalten, natürlich ziemlicher Blödsinn. Zudem sollte es natürlich auch nicht “Immer das Prozessgericht” sondern “in der Regel” heißen. Das nächste mal, lasse ich das Koffein erst wirken, bevor ich Einträge verfasse. Man verzeihe mir den Faux Pas!

*Update Ende*

Manchmal grübelt man über eine rechtliche Bewertung nach und kommt einfach nicht auf die Lösung. Naja, zumindest mir geht so, es mag ja klügere Kollegen geben.

Gestern haben wir gemeinsam gegrübelt, warum bei einem Mahnbescheid immer das Gericht am Ort des Antragsgegners als das Prozessgericht zuständig ist. Es ist so, aber der Grund, wollte gestern Abend partout nicht einfallen.

Es muss dann wohl heute am Morgenkaffee gelegen haben, dass die Lösung wie ein Geistesblitz einschlug und gleichzeitig so einfach ist, dass man sich gepflegt die Hand an die Stirn klatschen darf: Mit einem Mahnbescheid “mahnt” man nur Geldschulden an (und eben nicht beispielsweise Vertragserfüllung bei einem Telefonanschluss etc.), Geldschulden sind qualifizierte Schickschulden und damit ist Leistungsort natürlich der Ort des Antragsgegners entsprechend $ 29 ZPO.

So einfach sind Lösungen manchmal. Man(n) muss nur einmal nachdenken.

Geschrieben von: Marian Härtel

Einmal zivilrechtlicher Auskunftsanspruch für 1800 Euro bitte

Vor einigen Tagen berichtet ich darüber, dass u.a. das Landgericht Köln schnell darüber entschieden hatte, dass bereits ein einziger Kinofilm, der in einer Tauschbörse getauscht wird, genügt, um ein gewerbliches Maß im Sinne des Urhebergesetzes zu begründen und damit keine Begrenzung der Abmahnungkosten auf 100,00 Euro mehr ermöglicht.

Digiprotect jagten dafür extra eine Pressemeldung in die Öffentlichkeit, dürften jetzt aber das Grinsen eingestellt haben, denn das Gericht hat natürlich auch eine Kostengrundentscheidung für den Beschluss getroffen und jetzt veröffentlicht.

Gegenstandswert: 9 x 200,00 E (vgl. $ 128c Abs. 1 Nr. 4 KostO).

Wohl dem Umstand geschuldet, dass für den Fall 9 IP-Adressen abgefragt wurden. Macht dann also 1800,00 Euro, die die Antragssteller erst einmal auslegen müssen, trotz des unsicheren Ergebnisses, das Geld wegen der unsicheren Rechtslage oder schlicht wegen Zahlungsunfähigkeit des zukünftigen Abgemahnten, jemals wieder zu bekommen. Zudem lohnen sich sicherlich, für Massenabmahnungen, einzelne Anträge nur bedingt, sondern man will 1000ende IP-Adressen abfragen lassen, was dann schnell ein ordentliches Sümmchen ergeben dürfte, welches die Kollegen Massenabmahner verauslagen müssten.

Geschrieben von: Marian Härtel

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