Denunzierung im Internet ist nur schlimm, wenn die Rechtsschutzversicherung zahlt?
So ähnlich, wie in der Überschrift dargestellt, dachte ich es mir gestern, nachdem jemand eine Mandatierung doch nicht durchführen wollte. Die Person wird im Internet denunziert, wohl beschimpft und das Persönlichkeitsrecht durch private Fotos verletzt. Das wollte diese Person nicht auf sich sitzen lassen, was völlig verständlich ist.
Die Rechtsschutzversicherung derjenigen Person möchte die Kosten für meine Tätigkeiten und für die Beantragung einer einstweiligen Verfügung nicht tragen und ob (bzw. wann) von dem Denunzianten etwas zu holen ist, bleibt fraglich, weil dieser sich inzwischen im Ausland befindet.
Alleine kann (oder will) die Person die Kosten aber nicht tragen. Ich würde der Person gerne helfen, nur arbeite ich auch nicht für ein Tasse lauwarmen Kaffee. Schade eigentlich, dass der Denunziant nun mit seiner Art und Weise durchkommt, denn die einstweilige Verfügung wegen der Persönlichkeitsverletzung im Internet wäre wohl formsache gewesen und auch die Vollstreckung im Ausland hätten wir meistern können – oder war es am Ende doch nicht so schlimm, wie im ersten Telefonat behauptet?
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Geschrieben von: Marian Härtel
Oktober 17th, 2008 at 07:33
Eine Abmahnng und einen Antrag auf den Erlass einer Einstweiligen Verfügung kann Ihr “Mandant” selbst stellen. Dafür benötigt er keinen Anwalt.
Ist er zu betucht, um Prozesskostenhilfe zu erhalten, dann bewegt er sich unter den vielen Millionen, welche auf ihr Recht verzichten, weil die Durchsetzung zu teuer ist, und niemand bereit ist, die Kosten zu übernehmen.
Das betrifft allein schon die Umweltverschmutzung, den zu hohen Lärm, die vielen Gifte in unseren Lebensmitteln und auch eine Unmenge an täglichen Kleinigkeitn, wie die vielen sinnlosen Graffitis.
Recht bekommen kostet Geld. Das war schon immer so.
Raten Sie ihrem Mandanten zur Gelassenheit. Dann verliert der Beleidigende schnell an Lust und/oder er verpufft.