Sie sind der 999.999 Besucher, aber bekommen trotzdem keinen Gewinn
Ok, der Spruch lautet anders, das Fazit ist aber leider richtig. Der Kollege Dr. Bahr weist auf ein aktuelles Urteil des LG Köln hin, wonach ein Popup mit dem Inhalt
"Sie sind unser 999.999 Besucher,
jetzt online um: 15:06:54 Uhr
Herzlichen Glückwunsch - Sie haben dadurch die freie Auswahl gewonnen:
AUDI A5
25.000,- EURO
Multimedia Paket.
Falls ausgewählt: hier klicken: www(...).de"
Für mich, unabhängig von der juristischen Bewertung eines Popups gegenüber einem Stapel Papier, der jeden Tag meinen Briefkasten verstopft, ein völlig verfehltes Urteil. Solche Werbemaßnahmen, die meiner Meinung einzig und allein darauf abzielen, als “Bauernfänger” zu fungieren, sollten nicht noch den Schutz der Rechtsordnung verdienen, nur weil die Richter meinen, eine solche Werbung wäre “flüchtig”, weil der Kläger sie einzig mit einem Screenshot festhalten könne.
Schade!
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Geschrieben von: Marian Härtel
Oktober 20th, 2008 at 13:45
Da steckt meines Wissens Planet 49 dahinter. Gewinn null, aber anschließend wird man nach einer Registrierung mit spam und Telefonanrufen zugeschüttet.