Verwaltungsgericht Berlin stoppt Vorratsdatenspeicherung für British Telecom

Wie das Handelsblatt berichtet hat die British Telecom vor dem Verwaltungsgericht Berlin erfolgreich eine einstweilige Anordnung zur Aussetzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung erstritten. Der Grund dafür ist aber eher materialistischer Natur, denn die British Telekom sieht es nicht ein, die Sprachdaten seiner Kunden aufzubewahren, ohne dass der Bund die dadurch anfallenden Kosten ersetzt.

Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes dürften die Berliner Richter jetzt wohl noch so einige Verfahren auf den Tisch bekommen, denn die Anordnung gilt nur im Verhältnis zur British Telecom.

Geschrieben von: Marian Härtel

“Wer Breitband möchte, solll Breitband bekommen”, sagt die Bundesregierung

Breitband-Internet zählt heute zu den wichtigsten Infrastrukturen, die über die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Wirtschaftsstandorten entscheiden. Deutschland verfügt diesbezüglich über gute Bedingungen. Mitte des Jahres gab es bereits knapp 22 Millionen Breitbandanschlüsse. Dies entspricht einer Penetrationsrate von 26,5 Prozent. Nach wie vor wächst der Breitbandmarkt sehr dynamisch. Insbesondere die Zahl der Internetanschlüsse über Fernsehkabel wächst überdurchschnittlich schnell. Mehr als 80 Prozent der Anschlüsse ermöglichen mittlerweile Downloadgeschwindigkeiten von mehr als 2 Megabit pro Sekunde.

Staatssekretär Pfaffenbach: “Die Entwicklung ist überaus positiv. Unser Ziel ist es, dass jeder, der einen breitbandigen Internetanschluss möchte, diesen auch bekommt. Dazu benötigen wir sowohl neue leitungsgebundene Technologien als auch moderne Funklösungen. Die digitale Dividende, die sich durch die Umstellung der analogen auf die digitale Fernsehübertragung ergibt, kann einen wichtigen Beitrag zur flächendeckenden Erschließung mit Breitband-Internet leisten.” Derzeit wird in Deutschland intensiv über die bestmögliche Nutzung der digitalen Dividende diskutiert, so auch heute im Rahmen einer von der Deutschen Breitbandinitiative in Kooperation mit dem DIHK ausgerichteten Veranstaltung (siehe “Weiterführende Informationen”).Pfaffenbach: “Im Interesse unseres Landes sollten wir versuchen, unter Wahrung der Belange des Rundfunks, zu vernünftigen und einvernehmlichen Lösungen zu kommen”.

Derzeit werden 8 bis 10 Prozent der deutschen Haushalte nur unzureichend mit Breitbandanschlüssen versorgt. Knapp zwei Prozent der Haushalte sind heute nur über Satellit anschließbar. Pfaffenbach: “Wir setzen uns deshalb gemeinsam mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium, den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden und den Marktbeteiligten weiter mit großem Nachdruck für eine flächendeckende Versorgung mit leitungsgebundenen Technologien und terrestrischen Funklösungen ein”.

Im Mittelpunkt steht eine aktive Informationspolitik, die insbesondere darauf  abzielt, Marktzutritte zu erleichtern. Bausteine hierzu sind u. a. der Breitbandatlas des BMWi, die Veröffentlichung von Best-Practice-Beispielen, Beratungsleistungen im Rahmen von Pilotprojekten, eine bundesweite Abfrage aller Kommunen zur Erstellung einer Breitbanddatenbank sowie die Öffnung vorhandener Infrastrukturen für die Breitbanderschließung. Alle Maßnahmen sind gebündelt auf dem Breitband-Portal des Bundeswirtschaftsministeriums www.zukunft-breitband.de dargestellt.

Weiterer Bestandteil der Breitbandpolitik des BMWi ist die Unterstützung des Ausbaus  von Hochgeschwindigkeits-Internetzugängen mit Downloadraten von 100 Megabit pro Sekunde und mehr. Pfaffenbach: “Wir müssen jetzt die Voraussetzungen für Wachstum und innovative Zukunftstechnologien wie z. B. die neuen, leistungsstarken Glasfasernetze und die nächste Mobilfunkgeneration schaffen.” Hierzu sei es notwendig, auf nationaler und europäischer Ebene die richtigen Signale zu setzen und Wachstumspotenziale durch eine innovations- und investitionsfreundliche Rahmensetzung zu erschließen.

Geschrieben von: Marian Härtel

1. Antipiraterie Forum; GVU spricht sich gegen Massenabmahnungen aus; Rapidshare contra OLG Hamburg!

Gestern fand in Berlin das erste gemeinsame Antipiraterie Forum in Berlin als Kooperation zwischen dem GVU und dem G.A.M.E Bundesverband statt, welches sich zu einer sehr interessante Veranstaltung entwickelte und viele interessante Gespräche zu Tage förderte.

Die Veranstaltung in der Homebase-Lounge begann mit einem Kurzvortrag von GVU-Geschäftsführer Christian Sommer, der mit einem Kurzvortrag einen Einblick in die Rahmenbedingungen und den aktuellen Stand bei Raubkopien von Games gab und die Möglichkeit bot, im Rahmen einer Diskussion Lösungsmöglichkeiten, Strategien und die verschiedenen strategischen Ansätze zum branchenübergreifenden Umgehen mit diesem Problem aufzuzeigen.

Sehr interessant dürfte dabei der Umstand gewesen sein, dass der GVU sich im Rahmen der Veranstaltung deutlich und energisch gegen Massenabmahnungen und vor allem die Tätigkeiten von Pro-Media und Co. aussprach. Laut Christian Sommer würde diese Art des Vorgehens gegen Raubkopierer für die Interessen der Industrie oftmals kontraproduktiv sein und beispielsweise die Akzeptanz von Internetnutzern verringern legale Downloadinhalte zu akzeptieren anstatt auf illegale Wege auszuweichen.

Der GVU will sich auch in Zukunft auf die Veröffentlicher von Raubkopien konzentrieren und vor allem, in Zusammenarbeit mit mit Contentanbietern, an legalen Alternativen für Raubkopien arbeiten sowie in Zusammenarbeit mit Internetprovidern versuchen, das bereits in Frankreich und Großbritannien angewandte System der Warnung von Internetnutzern, wenn diese urheberrechtlich geschütztes Material herunterladen, auch in Deutschland durchzusetzen. Nutzer von Tauschbörsen könnte dann Emails ihrer Provider erreichen, die bei Ignorierung derselben mit der Sperrung des Zugangs bedroht sein könnten.

An der anschließenden Paneldiskussion nahm auch Bobby Chang, Geschäftsführer von Rapidshare teil, der auf meine Frage bzgl. des aktuellen Urteils des OLG Hamburg, welches Rapidshare vermehrt in die Pflicht nimmt, etwas mit Unverständnis reagierte und versuchte mir den Unterschied zwischen Urheberrecht und dem Telemediengesetz zu erklären, um dann aber schließlich zu resümieren, dass es eben keinen “Wunderfilter” gäbe und Rapidshare auf keinen Fall in Zukunft die hochgeladenen Dateien anhand des Inhaltes filtern wolle..

Bzgl. Computerspiele war der Tenor übrigens auch eindeutig und im Ergebnis wird da Heil in Onlinespielen wie World of Warcraft oder Browserspielen gesucht, denn diese haben auch ohne Bevormundung der Nutzer faktisch einen eingebauten Kopierschutz ;-)

Geschrieben von: Marian Härtel

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