Zeitliche Begrezungen für Verkaufsfördermaßnahmen nicht mehr zwingend
Der BGH hat in einem aktuellen Urteil vom 11. September entschieden, dass aufgrund der Änderungen des Unlauterkeitsrechtes Verkaufsfördermaßnahmen jederzeit und unbegrenz lange durchgeführt werden müssen. Einzig die Wahrheit muss der Werbetreibende bei einer solchen Werbung kundtun. Der BGH dazu
Weder aus der Regelung des $ 4 Nr. 4 UWG noch aus dem Irreführungsverbot lässt sich eine Verpflichtung herleiten, eine Verkaufsförderungsmaßnahme zeitlich zu begrenzen. Auch $ 4 Nr. 4 UWG verpflichtet den Gewerbetreibenden nur, auf eine bestehende zeitliche Begrenzung hinzuweisen.
Das ganze Urteil gibt es hier.
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Geschrieben von: Marian Härtel
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