Michael “Bully” Herbig unterliegt im Rechtsstreit gegen das Computerspiel “Bully”
Der bekannte Komiker Michael “Bully” Herbig hat in dem von ihm angestrengten Verfahren vor dem Landgericht München I eine Niederlage hinnehmen müssen. Die 33. Zivilkammer hat gestern entschieden, dass das Wort “Bully” zur Bezeichnung eines Computerspiels keine Rechte vom Schöpfer der Bullyparade verletzte, da das Wort “Bully” als Homonym mehere völlig unterschiedliche Bedeutungen habe.
Michael Herbig muss es daher hinnehmen, dass das Computerspiel weiter auf dem deutschen Markt angeboten wird. Laut der 33. Zivilkammer stehe der Begriff neben dem Anstoß beim Eishockey eben auch für einen VW-Transporter oder eben – aus dem Englischen stammend – für einen Schläger. Auf letzteren Bedeutung beziehe sich auch der Titel des Computerspieles. Für eben diesen beschreibenden Begriff gewährten die Richter somit kein Freihaltebedürfnis zu Gunsten von Michael “Bully” Herbig.
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Geschrieben von: Marian Härtel
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