“Wer Breitband möchte, solll Breitband bekommen”, sagt die Bundesregierung

Breitband-Internet zählt heute zu den wichtigsten Infrastrukturen, die über die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Wirtschaftsstandorten entscheiden. Deutschland verfügt diesbezüglich über gute Bedingungen. Mitte des Jahres gab es bereits knapp 22 Millionen Breitbandanschlüsse. Dies entspricht einer Penetrationsrate von 26,5 Prozent. Nach wie vor wächst der Breitbandmarkt sehr dynamisch. Insbesondere die Zahl der Internetanschlüsse über Fernsehkabel wächst überdurchschnittlich schnell. Mehr als 80 Prozent der Anschlüsse ermöglichen mittlerweile Downloadgeschwindigkeiten von mehr als 2 Megabit pro Sekunde.

Staatssekretär Pfaffenbach: “Die Entwicklung ist überaus positiv. Unser Ziel ist es, dass jeder, der einen breitbandigen Internetanschluss möchte, diesen auch bekommt. Dazu benötigen wir sowohl neue leitungsgebundene Technologien als auch moderne Funklösungen. Die digitale Dividende, die sich durch die Umstellung der analogen auf die digitale Fernsehübertragung ergibt, kann einen wichtigen Beitrag zur flächendeckenden Erschließung mit Breitband-Internet leisten.” Derzeit wird in Deutschland intensiv über die bestmögliche Nutzung der digitalen Dividende diskutiert, so auch heute im Rahmen einer von der Deutschen Breitbandinitiative in Kooperation mit dem DIHK ausgerichteten Veranstaltung (siehe “Weiterführende Informationen”).Pfaffenbach: “Im Interesse unseres Landes sollten wir versuchen, unter Wahrung der Belange des Rundfunks, zu vernünftigen und einvernehmlichen Lösungen zu kommen”.

Derzeit werden 8 bis 10 Prozent der deutschen Haushalte nur unzureichend mit Breitbandanschlüssen versorgt. Knapp zwei Prozent der Haushalte sind heute nur über Satellit anschließbar. Pfaffenbach: “Wir setzen uns deshalb gemeinsam mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium, den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden und den Marktbeteiligten weiter mit großem Nachdruck für eine flächendeckende Versorgung mit leitungsgebundenen Technologien und terrestrischen Funklösungen ein”.

Im Mittelpunkt steht eine aktive Informationspolitik, die insbesondere darauf  abzielt, Marktzutritte zu erleichtern. Bausteine hierzu sind u. a. der Breitbandatlas des BMWi, die Veröffentlichung von Best-Practice-Beispielen, Beratungsleistungen im Rahmen von Pilotprojekten, eine bundesweite Abfrage aller Kommunen zur Erstellung einer Breitbanddatenbank sowie die Öffnung vorhandener Infrastrukturen für die Breitbanderschließung. Alle Maßnahmen sind gebündelt auf dem Breitband-Portal des Bundeswirtschaftsministeriums www.zukunft-breitband.de dargestellt.

Weiterer Bestandteil der Breitbandpolitik des BMWi ist die Unterstützung des Ausbaus  von Hochgeschwindigkeits-Internetzugängen mit Downloadraten von 100 Megabit pro Sekunde und mehr. Pfaffenbach: “Wir müssen jetzt die Voraussetzungen für Wachstum und innovative Zukunftstechnologien wie z. B. die neuen, leistungsstarken Glasfasernetze und die nächste Mobilfunkgeneration schaffen.” Hierzu sei es notwendig, auf nationaler und europäischer Ebene die richtigen Signale zu setzen und Wachstumspotenziale durch eine innovations- und investitionsfreundliche Rahmensetzung zu erschließen.

Geschrieben von: Marian Härtel

1. Antipiraterie Forum; GVU spricht sich gegen Massenabmahnungen aus; Rapidshare contra OLG Hamburg!

Gestern fand in Berlin das erste gemeinsame Antipiraterie Forum in Berlin als Kooperation zwischen dem GVU und dem G.A.M.E Bundesverband statt, welches sich zu einer sehr interessante Veranstaltung entwickelte und viele interessante Gespräche zu Tage förderte.

Die Veranstaltung in der Homebase-Lounge begann mit einem Kurzvortrag von GVU-Geschäftsführer Christian Sommer, der mit einem Kurzvortrag einen Einblick in die Rahmenbedingungen und den aktuellen Stand bei Raubkopien von Games gab und die Möglichkeit bot, im Rahmen einer Diskussion Lösungsmöglichkeiten, Strategien und die verschiedenen strategischen Ansätze zum branchenübergreifenden Umgehen mit diesem Problem aufzuzeigen.

Sehr interessant dürfte dabei der Umstand gewesen sein, dass der GVU sich im Rahmen der Veranstaltung deutlich und energisch gegen Massenabmahnungen und vor allem die Tätigkeiten von Pro-Media und Co. aussprach. Laut Christian Sommer würde diese Art des Vorgehens gegen Raubkopierer für die Interessen der Industrie oftmals kontraproduktiv sein und beispielsweise die Akzeptanz von Internetnutzern verringern legale Downloadinhalte zu akzeptieren anstatt auf illegale Wege auszuweichen.

Der GVU will sich auch in Zukunft auf die Veröffentlicher von Raubkopien konzentrieren und vor allem, in Zusammenarbeit mit mit Contentanbietern, an legalen Alternativen für Raubkopien arbeiten sowie in Zusammenarbeit mit Internetprovidern versuchen, das bereits in Frankreich und Großbritannien angewandte System der Warnung von Internetnutzern, wenn diese urheberrechtlich geschütztes Material herunterladen, auch in Deutschland durchzusetzen. Nutzer von Tauschbörsen könnte dann Emails ihrer Provider erreichen, die bei Ignorierung derselben mit der Sperrung des Zugangs bedroht sein könnten.

An der anschließenden Paneldiskussion nahm auch Bobby Chang, Geschäftsführer von Rapidshare teil, der auf meine Frage bzgl. des aktuellen Urteils des OLG Hamburg, welches Rapidshare vermehrt in die Pflicht nimmt, etwas mit Unverständnis reagierte und versuchte mir den Unterschied zwischen Urheberrecht und dem Telemediengesetz zu erklären, um dann aber schließlich zu resümieren, dass es eben keinen “Wunderfilter” gäbe und Rapidshare auf keinen Fall in Zukunft die hochgeladenen Dateien anhand des Inhaltes filtern wolle..

Bzgl. Computerspiele war der Tenor übrigens auch eindeutig und im Ergebnis wird da Heil in Onlinespielen wie World of Warcraft oder Browserspielen gesucht, denn diese haben auch ohne Bevormundung der Nutzer faktisch einen eingebauten Kopierschutz ;-)

Geschrieben von: Marian Härtel

Sie sind der 999.999 Besucher, aber bekommen trotzdem keinen Gewinn

Ok, der Spruch lautet anders, das Fazit ist aber leider richtig. Der Kollege Dr. Bahr weist auf ein aktuelles Urteil des LG Köln hin, wonach ein Popup mit dem Inhalt

"Sie sind unser 999.999 Besucher,
jetzt online um: 15:06:54 Uhr
Herzlichen Glückwunsch - Sie haben dadurch die freie Auswahl gewonnen:
AUDI A5
25.000,- EURO
Multimedia Paket.
Falls ausgewählt: hier klicken: www(...).de"

keinen Anspruch aus $ 661a BGB ergeben würde, da es der Werbung an einer Verkörperung fehle und sie sich zudem an einen unbestimmten Nutzerkreis richte.

Für mich, unabhängig von der juristischen Bewertung eines Popups gegenüber einem Stapel Papier, der jeden Tag meinen Briefkasten verstopft, ein völlig verfehltes Urteil. Solche Werbemaßnahmen, die meiner Meinung einzig und allein darauf abzielen, als “Bauernfänger” zu fungieren, sollten nicht noch den Schutz der Rechtsordnung verdienen, nur weil die Richter meinen, eine solche Werbung wäre “flüchtig”, weil der Kläger sie einzig mit einem Screenshot festhalten könne.

Schade!

Geschrieben von: Marian Härtel

Trotz Bankenkrise: Massig offene Stellen im IT-Sektor

In der deutschen Wirtschaft gibt es derzeit rund 45.000 offene Stellen für IT-Experten. Das geht aus einer aktuellen Studie hervor, die der Hightech-Verband BITKOM heute in Berlin vorgestellt hat. An der repräsentativen Untersuchung nahmen mehr als 1.500 Unternehmen teil. Die bundesweite Befragung wurde im September 2008 durchgeführt. Danach entfallen 19.000 offene IT-Stellen auf die ITK-Industrie und 26.000 IT-Jobs auf die Anwenderbranchen. žDie Finanzkrise hatte bis dato offenbar kaum Einfluss auf den Arbeitsmarkt für IT-Expertenœ, sagte BITKOM-Präsident Prof. August-Wilhelm Scheer. žDie Zahl der offenen Stellen liegt sogar leicht über Vorjahresniveau.œ Wie stark sich die aktuelle Finanzkrise mittelfristig auf die Geschäfte im ITK-Sektor auswirken wird, sei derzeit schwer abzusehen. žEine abflauende Konjunktur kann den Expertenmangel nur vorübergehend abschwächen, da er strukturelle Ursachen hatœ, sagte Scheer. Junge Menschen sollten sich bei ihrer Berufswahl daher nicht aus der Ruhe bringen lassen. Scheer: žDie Hightech-Branche hat einen hohen Arbeitskräftebedarf und sie bietet spannende, perspektivreiche Jobs.œ

Nach den Ergebnissen der Studie sind die Chancen für IT-Spezialisten nach wie vor sehr gut. Ein Drittel der befragten ITK-Unternehmen hat eine oder mehrere offene Stellen zu bieten. Die mit Abstand meisten Jobs stellen die Anbieter von Software und IT-Diensten. Dieser Markt wächst im laufenden Jahr um rund 6 Prozent. žIT-Projekte bestehen heute in erster Linie aus Beratungsleistungen, individuellen Programmierungen und Schulungenœ, sagte Scheer. žDafür ist viel Manpower notwendig.œ Seit dem Jahr 2000 haben Software-Häuser und IT-Dienstleister rund 100.000 neue Arbeitsplätze in Deutschland geschaffen. Mit 518.000 Jobs stellen sie heute den Großteil der insgesamt 829.000 Arbeitsplätze in der ITK-Branche. Entsprechend stark gefragt sind Software-Entwickler, die von zwei Drittel der ITK-Unternehmen mit freien IT-Stellen gesucht werden. Ebenfalls gesucht sind Projektmanager und IT-Berater. Im Gegensatz zur ITK-Industrie sind bei den Anwendern im Handel, im produzierenden Gewerbe und anderen Branchen vor allem IT-Administratoren gefragt, die für den reibungslosen Betrieb von IT-Systemen zuständig sind.

Der Mangel an Spezialisten bleibt laut der Umfrage für die ITK-Branche ein gravierendes Problem. 46 Prozent der befragten ITK-Unternehmen geben an, dass sie einen Fachkräftemangel spüren. Ein Drittel sagt, dass offene Stellen nur schwer zu besetzen waren und ein Viertel konnte für freie Arbeitsplätze gar keinen geeigneten Bewerber finden. žIn absoluten Zahlen handelt es sich um rund 11.000 Stellen, die gar nicht oder nur schwer besetzt werden konntenœ, sagte Scheer. Die Folge ist ein volkswirtschaftlicher Schaden von rund einer Milliarde Euro. Einen Engpass gibt es in erster Linie bei Mitarbeitern mit hoher Qualifikation. Fast zwei Drittel der ITK-Firmen suchen ausschließlich Mitarbeiter mit Hochschulabschluss.

Zwar wird sich der Expertenmangel mit der abflauenden Konjunktur entschärfen. žEs gibt aber einen demografisch bedingten, strukturellen Engpass für hochqualifizierte Nachwuchskräfte in praktisch allen technischen Disziplinen und der Informatikœ, sagte Scheer. In den kommenden Jahren verabschiede sich eine geburtenstarke Generation hoch qualifizierter Techniker in den Ruhestand. Scheer: žDas Bildungssystem in Deutschland ist nach wie vor nicht in der Lage, den Nachwuchsbedarf der Wirtschaft zu decken. Deshalb müssen die Reform des Bildungssystems und moderne Zuwanderungsregelungen auf der Tagesordnung der Politik bleiben.œ

Der BITKOM wird aus Anlass des Bildungsgipfels in der kommenden Woche die bildungspolitischen Forderungen der Hightech-Industrie gemeinsam mit dem Verein Deutscher Ingenieure (VDI) der Öffentlichkeit vorstellen.

Geschrieben von: Marian Härtel

EuGH: Telefonnummer im Impressum nicht erforderlich

Der Europäische Gerichtshof hat gestern entschieden (C-298/07), dass die Angabe einer Telefonnummer im Impressum einer Versicherung nicht erforderlich ist und dieser Umstand daher nicht abgemahnt werden konnte.

Neben der Emailadresse muss aber eine weitere Möglichkeit zur schnellen Kontaktaufnahme angeboten werden. Die Anfrage des BGH zur Auslegung von Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (“Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr”) ist damit beantwortet und der Streit zwischen unterschiedlichen Oberlandesgerichten somit wohl hinfällig.

Wenngleich der Gemeinschaftsgesetzgeber demnach die Weiterentwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs fördern wollte, ergibt sich doch aus keinem der Erwägungsgründe der Richtlinie, dass er den elektronischen Geschäftsverkehr vom Rest des Binnenmarkts isolieren wollte. Folglich spiegelt die Erwähnung der žAdresse der elektronischen Postœ in Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie den Willen des Gemeinschaftsgesetzgebers wider, sicherzustellen, dass der Diensteanbieter den Nutzern des Dienstes diese Information, die eine elektronische Kommunikation ermöglicht, auf jeden Fall zur Verfügung stellt, ohne dass er damit beabsichtigt hätte, andere, nichtelektronische Kommunikationsformen, die ergänzend genutzt werden können, aufzugeben.

und stellt weiter klar

Es steht fest, dass eine telefonische Kommunikation als eine unmittelbare und effiziente Kommunikation angesehen werden kann, auch wenn sie keine greifbaren Spuren hinterlässt und nach ihrem Abschluss grundsätzlich keinen Beweis für ihren Inhalt liefert.

Dabei ist von vornherein darauf hinzuweisen, dass das Adverb žunmittelbarœ im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie nicht notwendigerweise eine Kommunikation in Form von Rede und Gegenrede, d. h. einen wirklichen Dialog, erfordert, sondern nur, dass kein Dritter zwischen den Beteiligten eingeschaltet ist.

Im Übrigen bedeutet eine effiziente Kommunikation nicht, dass eine Anfrage sofort beantwortet wird. Eine Kommunikation ist vielmehr dann als effizient anzusehen, wenn sie es erlaubt, dass der Nutzer angemessene Informationen innerhalb einer Frist erhält, die mit seinen Bedürfnissen oder berechtigten Erwartungen vereinbar ist.

Es ist offensichtlich, dass es andere Kommunikationswege als das Telefon gibt, die den Kriterien einer unmittelbaren und effizienten Kommunikation im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie, also einer hinreichend zügigen Kommunikation ohne eine zwischengeschaltete Person, genügen können, etwa die über den persönlichen Kontakt mit einer verantwortlichen Person in den Räumen des Diensteanbieters oder über Telefax.

um schließlich zu dem Ergebnis zu kommen:

Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (žRichtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehrœ) ist dahin auszulegen, dass der Diensteanbieter verpflichtet ist, den Nutzern des Dienstes vor Vertragsschluss mit ihnen neben seiner Adresse der elektronischen Post weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen. Diese Informationen müssen nicht zwingend eine Telefonnummer umfassen. Sie können eine elektronische Anfragemaske betreffen, über die sich die Nutzer des Dienstes im Internet an den Diensteanbieter wenden können, woraufhin dieser mit elektronischer Post antwortet; anders verhält es sich jedoch in Situationen, in denen ein Nutzer des Dienstes nach elektronischer Kontaktaufnahme mit dem Diensteanbieter keinen Zugang zum elektronischen Netz hat und diesen um Zugang zu einem anderen, nichtelektronischen Kommunikationsweg ersucht.

Geschrieben von: Marian Härtel

Denunzierung im Internet ist nur schlimm, wenn die Rechtsschutzversicherung zahlt?

So ähnlich, wie in der Überschrift dargestellt, dachte ich es mir gestern, nachdem jemand eine Mandatierung doch nicht durchführen wollte. Die Person wird im Internet denunziert, wohl beschimpft und das Persönlichkeitsrecht durch private Fotos verletzt. Das wollte diese Person nicht auf sich sitzen lassen, was völlig verständlich ist.

Die Rechtsschutzversicherung derjenigen Person möchte die Kosten für meine Tätigkeiten und für die Beantragung einer einstweiligen Verfügung nicht tragen und ob (bzw. wann) von dem Denunzianten etwas zu holen ist, bleibt fraglich, weil dieser sich inzwischen im Ausland befindet.

Alleine kann (oder will) die Person die Kosten aber nicht tragen. Ich würde der Person gerne helfen, nur arbeite ich auch nicht für ein Tasse lauwarmen Kaffee. Schade eigentlich, dass der Denunziant nun mit seiner Art und Weise durchkommt, denn die einstweilige Verfügung wegen der Persönlichkeitsverletzung im Internet wäre wohl formsache gewesen und auch die Vollstreckung im Ausland hätten wir meistern können – oder war es am Ende doch nicht so schlimm, wie im ersten Telefonat behauptet?

Geschrieben von: Marian Härtel

Tauschbörsenabmahner mit Problemen?

Auch wenn bei mir aktuell die Arbeitsbelastung zunimmt (und deswegen dieser Blog ein wenig zu kurz kommt), die Anfragen wegen Tauschbörsenabmahnungen haben abgenommen. Ob dies wohl daran liegt, dass Abmahnkanzleien derzeit ein Zeitproblem haben? Trotz der überwältigen Mehrheit von Gerichtsentscheidungen, die die Anwendbarkeit des neuen $ 101 UrhG auch bei relativen geringen Tauschbörsenaktivitäten annehmen, besteht das Problem, dass innerhalb der kurzen Zeitspanne, in der die meisten Internetprovider die Verbindungsdaten speichern, der Anspruch nicht durchgesetzt werden kann.

Es muss von den Abmahnkanzleien nämlich erst eine richterliche Anordnung nach $ 101 Absatz 9 UrhG beantragt werden und sodann in aller Regel zusätzlich eine einstweilige Verfügung nach $ 101 Absatz 7 UrhG erwirkt werden. Beides wird auch in Zukunft, jedenfalls wenn sich Internetprovider weiterhin weigern, vor allem kostenlos, Auskunft zu erteilen, schon rein faktisch nicht innerhalb einer, bei den meisten Providern üblichen, Zeitspanne von sieben Tagen durchführbar sein.

Ausruhen sollte man sich trotzdem nicht auf der Entwicklung, denn zum einen könnte sich die Einstellung von Internetprovidern ändern, zum anderen gilt es zu bedenken, dass Urheberrechtsverletzungen, auch und vor allem unter Verwendung von Tauschbörsen, rechtswidrig sind, den Urheber den nötigen Respekt nehmen, und wirtschaftlich am Ende uns allen schaden, sei es durch höhere Preise der Industrie oder verschärfte Kopierschutzaktivitäten.

Geschrieben von: Marian Härtel

Wenn der Anrufer nicht weiß, ob er angerufen hat

Am Sonnabend habe ich einen verpassten Anruf auf dem Telefon. Freundlich wie ich bin (ja wirklich!), rufe ich natürlich zurück und habe eine Person an der Strippe, die anscheinend ihre Probleme hat, sich in Deutsch sicher zu artikulieren. Dementsprechend schwer war es, den Herrn zu fragen, was ich für ihn tun könne.

Im Ergebnis könne ich nichts für ihn tun, denn er habe nicht angerufen. Ok denke ich mir, kann ja ein Fehler unserer Telefonanlage gewesen sein.

Zwei Minuten später ruft der Herr mich jedoch erneut an und meint, dass wohl jemand anderes bei mir angerufen habe. Bevor ich ihm sagen wollte, dass wir das schon im letzten Telefonat geklärt hätten, meint er zum Glück noch, dass diese Dame XY wohl sein Telefon benutzt habe und hängt ein fragendes “ODER?” an. Nun, da ich die Dame nicht kannte, vermochte ich auch zu seinem “ODER?” nicht viel zu sagen und meine Hilfe war für den Herrn sehr beschränkt. Ich weiß leider nicht, wer bei ihm alles telefoniert, wenn nicht einmal er es so genau weiß!

Mal sehen, ob die ominöse Dame, bei der es laut Aussage meine Gesprächspartners wohl um “AUTO” geht, heute noch einmal anruft, wie ich ihr mitteilen lies.

Geschrieben von: Marian Härtel

World of Warcraft: Multiboxing extrem!

Ich muss es zugeben. Wenn ich die Zeit finde, vertreibe ich mir hin und wieder die Zeit mit dem Spiele von World of Warcraft. Der Geist ist stark, der Körper ist schwach ;-)

Manche Leute übertreiben es aber auch hierbei. Ein US-Amerikaner spielt beispielsweise 36 Accounts in World of Warcraft simultan, nutzt dabei 11 Rechner per Multiboxing und gibt dafür laut eigenen Angaben im Jahr 5.711 US-Dollar aus.

So sieht sein “Spielzimmer” aus!

World of Warcraft mit 36 Accounts

Geschrieben von: Marian Härtel

Polizei warnt vor Download bei Mega-Downloads.net

Das Betrugsdezernat der Kriminalpolizei Esslingen warnt vor dem Herunterladen von an sich kostenloser Software aus dem Internet von mega-downloads.net. Im Kreis Esslingen bekamen bis jetzt 23 Geschädigte Rechnungen für eine zweijährige Mitgliedschaft über 96 Euro pro Jahr.

Bei der Kriminalpolizei Esslingen gingen in der zurückliegenden Zeit insgesamt 23 Anzeigen ein, bei denen Geschädigte ein Freeware Angebot vorgetäuscht wurde. Der Kostenhinweis ist durch die Webseitengestaltung versteckt. Als die Internetuser dann ihre Wohnadressen angaben, bekamen sie von verschiedenen Inkassofirmen Forderungen in Höhe von 96 Euro für eine Mitgliedschaft.

Laden Sie keine Software über die kostenpflichtige Website mega-downloads.net herunter. Die dort angebotenen kostenlosen Programme können vom jeweiligen Hersteller ohne Vertragsbindung bezogen werden.

Von einer Bezahlung der Rechnung für die Mitgliedschaft und der Mahnungen der Inkassobüros wird abgeraten. Ein Rechtsanwalt oder die Verbraucherzentrale können im Zweifel natürlich weiterhelfen.

Weitere Geschädigte werden gebeten sich mit der Kriminalpolizei unter Telefon 0711 3105768-66 in Verbindung zu setzen. Das Betrugsdezernat hat die Ermittlungen gegen die verantwortliche Firma mit Sitz in Österreich eingeleitet.

Geschrieben von: Marian Härtel

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