Eher unbekanntes Computerspiel & Tauschbörsen = kein Drittauskunftsanspruch; Gericht “fördert” DRM-Systeme

Die Gerichtsentscheidungen zum Drittauskunftsanspruch und das dafür erforderliche gewerbliche Ausmaß sind inzwischen vielfältig und können hier im Blog nachgelesen werden. Abweicherentscheidungen gibt es kaum, heute folgt jedoch eine Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 27.10.2008 , die den Problemkreis etwas konkretisiert und auch für mich als Computerspieler von besonderer Relevanz ist.

Nach dem Beschluss soll beim Tauschen eines knapp drei Monate alten Computerspieles, welches nicht besonders erfolgreich am Markt funktioniert hat, $ 101 Abs. 1 UrhG nicht anzunehmen sein. Die für das Tatbestandsmerkmal “gewerbliches Ausmaß” nach dem OLG Zweibrücken erforderliche Anzahl der Rechtsverletzungen und die Schwere der Rechtsverletzungen seien demnach nicht erreicht.

Die ganze Entscheidung kann man hier nachlesen.

Insgesamt eine nachvollziehbare Entscheidung. Problematisch finde ich in dem Urteil eine andere, fast unscheinbare, Passage. Das OLG Zweibrücken war der Meinung, dass seine Argumentation umso mehr gelte, wenn der Hersteller bzw. Rechteinhaber sein Produkt bewusst nicht mit einem Kopierschutz versehen habe und damit in gewissem Maße Raubkopien seines Produkts erheblich vereinfacht und gewisser Maßen auch in Kauf genommen hat.

Ein Urteil wie es nur von einem OLG Senat kommen kann, der sich selber mal wieder nicht mit der Branche bzw. mit den aktuellen Entwicklungen und Problemen der digitalen Branche auskennt. Die Folge des Satzes ist einfach: Hersteller, die ihre eigenen ehrlichen Kunden nicht gängeln und mit nervigen Kopierschutzmaßnahmen bedrängen, werden durch dieses Urteil “bestraft” und daran gehindert, ihr Rechte genauso zu verfolgen, wie dies bei Herstellern der Fall ist, die Kopierschutzmaßnahmen wie “Securom” einsetzen.

Ein Schlag ins Gesicht für eine positive Entwicklung in der Unterhaltungsbranche, ehrliche Kunden nicht mit DRM Systemen zu belasten. Danke liebes OLG Zweibrücken für diesen Bärendienst!

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Geschrieben von: Marian Härtel

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