Der Computervirus wird 25 Jahre alt

Vor 25 Jahren, am 10. November 1983, stellte der US-Forscher Fred Cohen an der University of Southern California den ersten Computervirus vor. Auf dieses Jubiläum anderer Art weist der BITKOM hin. Nach einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des BITKOM sind fast 4 Millionen Deutsche bereits Opfer von Computer-Kriminalität geworden. Sieben Prozent aller Computernutzer ab 14 Jahre haben einen finanziellen Schaden durch Viren, bei Online-Auktionen oder Online-Banking erlitten.

Dennoch gehören Sicherheitsprogramme für viele noch nicht zum Standard. Fast jeder fünfte Computernutzer hat kein Virenschutzprogramm installiert. Lediglich 67 Prozent nutzen eine Firewall.

BITKOM nennt in Zusammenarbeit mit žDeutschland sicher im Netz e.V.œ die wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen für Computer-Nutzer:


Firewall und Anti-Virusprogramm installieren

Eine gute Sicherheitsausstattung ist entscheidend. Ein Anti-Viren-Programm und eine Firewall, die den PC vor schädlichen Dateien aus dem Netz schützen, müssen vor der ersten Web-Sitzung installiert werden.

Regelmäßig Updates von Betriebssystem und Anwendungen durchführen
Jeder Computernutzer sollte regelmäßig Updates installieren. Schon beim ersten Surfen mit einem neuen Computer sollten die aktuellsten Software-Versionen heruntergeladen werden. Meist kann bei der Konfiguration von Betriebssystemen und Anwendungen ein regelmäßiges, automatisches Suchen und Installieren von Updates eingestellt werden.

Niemals Zugangsdaten herausgeben oder unverschlüsselt auf dem PC speichern
Mitarbeiter von Banken, Online-Händlern etc. fragen nie per Email oder Telefon nach Zugangsdaten wie PINs oder TANs. Auch auf Verlangen sollten keine Kennwörter herausgegeben werden. Außerdem sollten keine Zugangsdaten wie Passwörter in Klartext auf dem PC gespeichert werden. Besser nutzt man spezielle Passwortmanager, die die Zugangsdaten verschlüsseln.

Bei der Übertragung von persönlichen Daten auf verschlüsselte Netzwerkverbindungen achten

Persönliche Informationen wie Kreditkarten-Nummern, PINs und TANs sollten nur eingegeben werden, wenn eine verschlüsselte Verbindung zu einer authentifizierten Webseite vorliegt. Bei einer verschlüsselten Verbindung steht in der Adressleiste im Browser nicht žhttp://œ sondern žhttps://œ vor der eigentlichen Adresse. Weiterhin ist ein Schlosssymbol erkennbar. Echte Websites können heute zudem verstärkt durch so genannte Extended Validation Zertifikate erkannt werden. Diese sind eine Art digitales Prüfsiegel für Website-Betreiber. Greifen Surfer mit aktuellen Webbrowsern auf die Seiten zertifizierter Organisationen zu, wird die Browserzeile grün hinterlegt.

Mit persönlichen Daten bewusst umgehen
Die meisten Menschen haben heute zahlreiche digitale Identitäten: als Kunde beim Online-Banking oder bei Online-Shops, als Nutzer von Internet-Marktplätzen oder als Teilnehmer von Communitys und Foren. In all diesen Fällen ist ein überlegter Umgang mit persönlichen Daten gefragt, insbesondere wenn diese für Dritte frei einsehbar sind. Auch sollte die private E-Mail-Adresse nicht allzu freizügig herausgegeben werden.

Geschrieben von: Marian Härtel

Eher unbekanntes Computerspiel & Tauschbörsen = kein Drittauskunftsanspruch; Gericht “fördert” DRM-Systeme

Die Gerichtsentscheidungen zum Drittauskunftsanspruch und das dafür erforderliche gewerbliche Ausmaß sind inzwischen vielfältig und können hier im Blog nachgelesen werden. Abweicherentscheidungen gibt es kaum, heute folgt jedoch eine Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 27.10.2008 , die den Problemkreis etwas konkretisiert und auch für mich als Computerspieler von besonderer Relevanz ist.

Nach dem Beschluss soll beim Tauschen eines knapp drei Monate alten Computerspieles, welches nicht besonders erfolgreich am Markt funktioniert hat, $ 101 Abs. 1 UrhG nicht anzunehmen sein. Die für das Tatbestandsmerkmal “gewerbliches Ausmaß” nach dem OLG Zweibrücken erforderliche Anzahl der Rechtsverletzungen und die Schwere der Rechtsverletzungen seien demnach nicht erreicht.

Die ganze Entscheidung kann man hier nachlesen.

Insgesamt eine nachvollziehbare Entscheidung. Problematisch finde ich in dem Urteil eine andere, fast unscheinbare, Passage. Das OLG Zweibrücken war der Meinung, dass seine Argumentation umso mehr gelte, wenn der Hersteller bzw. Rechteinhaber sein Produkt bewusst nicht mit einem Kopierschutz versehen habe und damit in gewissem Maße Raubkopien seines Produkts erheblich vereinfacht und gewisser Maßen auch in Kauf genommen hat.

Ein Urteil wie es nur von einem OLG Senat kommen kann, der sich selber mal wieder nicht mit der Branche bzw. mit den aktuellen Entwicklungen und Problemen der digitalen Branche auskennt. Die Folge des Satzes ist einfach: Hersteller, die ihre eigenen ehrlichen Kunden nicht gängeln und mit nervigen Kopierschutzmaßnahmen bedrängen, werden durch dieses Urteil “bestraft” und daran gehindert, ihr Rechte genauso zu verfolgen, wie dies bei Herstellern der Fall ist, die Kopierschutzmaßnahmen wie “Securom” einsetzen.

Ein Schlag ins Gesicht für eine positive Entwicklung in der Unterhaltungsbranche, ehrliche Kunden nicht mit DRM Systemen zu belasten. Danke liebes OLG Zweibrücken für diesen Bärendienst!

Geschrieben von: Marian Härtel

Einkommenssteuer auf virtuelle Güter…

…hat man sich zwar noch nicht in Deutschland einfallen lassen, dafür im Land der aufgehenden Sonne und der aufgehenden Spieleindustrie. Demnach soll in China bald Einkommensteuer auf virtuelle Güter fällig werden. Gernauer gesagt, sollen 20% Steuern auf jegliche realen Einnahmen fällig werden, die durch diese virtuellen Güter erwirtschaftet werden.

Insgesamt werden ihn China mit virtuellen Gütern 1,45 Milliarden Dollar im Jahr umgesetzt.

Das Gold für World of Warcraft dürfte also wieder etwas teurer werden ;-) Ach, und um den ersten Satz nicht zu einem Irrtum der Leser werden zu lassen. Auch wenn es in Deutschland nicht derart plakativ benannt wird, aber auch in Deutschland gibt es diese Steuer im Prinzip, denn bei der Einkommensteuererklärung ist es dem Finanzamt recht egal, ob das Geld auf dem Konto aus dem Verkauf von virtuellen- oder realen Gold stammt.

Geschrieben von: Marian Härtel

Landgericht Coburg: Wenn Telefonwerbung nervt

Das Landgericht Coburg informiert in einer aktuellen Pressemeldung über ein aktuelles Urteil aus eigenem Hause zum Thema nervige Telefonwerbung, allerdings schon aus dem Jahre 2007.

Wer kennt das nicht: Ungebetene Anrufer behelligen einen mit allen möglichen Angeboten in Sachen Telekommunikation, Geldanlagen oder Versandhandel. Diesen mitunter penetranten “Werbe-Klingel-Terror” braucht der Verbraucher aber nicht hinzunehmen. Er kann sich vielmehr “ zum Beispiel mit Hilfe der Verbraucherzentralen “ effektiv zur Wehr setzen.

Einem Versandhaus wurde durch das Landgericht Coburg verboten, Verbraucher bei deren privaten Telefonanschlüssen anzurufen, um ihnen Kaufverträge anzubieten. Ausnahme: Es liegt eine vorherige Einwilligung des Kunden vor. Bei Zuwiderhandlung drohen dem Unternehmen jetzt jedes Mal bis zu 250.000 € Ordnungsgeld.

Zum Sachverhalt

Obwohl sie es nicht wollte, wurde die Kundin eines Versandhauses immer wieder mit Werbeanrufen bedrängt. Es nutzte auch nichts, dass sie die jeweiligen Anrufer aufforderte, das zu unterlassen. Als sie sich nicht mehr zu helfen wusste, wandte sie sich an die Verbraucherzentrale. Diese schickte dem Unternehmen eine Abmahnung und verklagte es auf Unterlassung derartiger Anrufe. Und zwar nicht nur bei der speziellen Kundin, sondern bei allen Verbrauchern, die nicht in Werbeanrufe eingewilligt haben.

Mit Erfolg. Das Landgericht Coburg untersagte dem Beklagten solche Anrufe bei Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €. Der Behauptung des Versandhauses, man habe nur wegen einer früheren Bestellung nachfragen wollen, schenkte es schon wegen der Vielzahl der Anrufe und nach Anhörung der angerufenen Verbraucherin keinen Glauben. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Kundin durch die Werbeanrufe unzumutbar belästigt worden war. Als nicht ausreichend sah es an, dass sich das Unternehmen freiwillig verpflichten wollte, die spezielle Verbraucherin nicht mehr anzurufen. Gegenüber allen anderen Verbrauchern wäre damit ein wettbewerbswidriges Verhalten nämlich nicht ausgeräumt gewesen.

Geschrieben von: Marian Härtel

Meine nackte Pyjamaparty!

Ok, nicht wirklich meine Party, vielmehr die von vier nett anzusehenden Mädchen, die in Wirklichkeit wohl vier bärtige Biertrinker sind und auf dieser Seite/bzw diese Seite ihr Unwesen treiben.

Achtung, nachdem man sich dort angemeldet hat, um Punkte zu sammeln und die angeblichen Mädchen beim “Spielen” zu bestauen, bekommt man per Email eine Rechnung. Die Betreiber sind wohl der Meinung, dass der Umstand, dass das Nutzen der Leistungen 59,00 Euro koste, einzig in die AGB geschrieben werden müsse. Irrtum liebe Freunde aus Potsdam, denn ein Vertrag ist dabei nicht zustande gekommen.

Leider wird auch dieser “Dummenfang” bei einigen Personen funktionieren. Hat man eine Rechnung erhalten, ist zu raten, einfach gar nichts zu tun, denn den Anspruch können sie nicht durchsetzen. Auf keinen Fall einschüchtern lassen und Geld dafür bezahlen!

Edit: Aufgrund der aktuellen Änderungen an der Webseite (siehe Kommentare), ist bei eigenen Zweifeln ein Rechtsanwalt des eigenen Vertrauen hinzuziehen, wobei zu beachten ist, dass man dessen Kosten nicht vom Gegner, höchstens von einer eigenen Rechtsschutzversicherung, erstattet werden wird.

Geschrieben von: Marian Härtel

Wie der Amtsrichter bei Verzögerungstaktiken hilft…

…heute hatte ich mal wieder einen schönen Termin beim Amtsgericht Wedding. Meine Klage zog eine Widerklage nach sich, die jedoch nie begründet oder gar substantiiert wurde. Auch der Klage wurde nie substantiiert entgegen getreten. Heute im Termin bekomme ich dann einen Schriftsatz der Beklagten mit einer weiteren Widerklage, vom gestrigen Tage.

Schön, meine Schrifsatzfrist diktiert der Richter gleich mit ohne dass ich etwas sage, genauso wie übrigens meine Anträge, den Antrag auf Versäumnisurteil und alles weitere. Ich hätte heute mal wieder ein Stück Papier mit der Aufschrift “Rechtsanwalt” hinlegen und einen Kaffee trinken gehen können, das hätte die gleichen Leistungen wie ich erbracht.

Viel mehr hat mich aber eines besonders geärgert. Schon der Umstand, dass ich überhaupt Klage erheben musste, die Widerklagen und alles weitere sind reine Verzögerungsmaßnahmen der Gegenseite. Zeit schinden in Perfektion. Und der Richter ist der Gegenseite dabei auch noch behilflich, indem er ihr sagt, dass die Klage absolut begründet sei, alles was die Gegenseite vorgetragen habe Blödsinn sei, dass die Widerklagen substanzlos seien und sie bislang nichts vorgetragen habe, welches ihn dazu bewegen könne, für die Beklagte und doppelte Widerklägerin zu entscheiden.

Trotzdem rät er ihr, einfach nichts zu sagen, denn dann könne sie im Einspruch noch einen Sachvortrag bringen, ergänzt dabei aber dass es etwas gänzlich Neues sein müsse und dass sie sich den Einspruch gut überlegen solle.

Ich weiß, als Amtsrichter kam er nur seinen Aufklärungspflichten nach, trotzdem ist es einfach nur ärgerlich, der Mandant wartet nämlich schon seit 15 Monaten auf sein Geld.

Geschrieben von: Marian Härtel

So wird einem die Lust auf Urlaub versaut!

Ab nächste Woche will ich mir eigentlich 2 Wochen Urlaub gönnen, die Lust darauf ist schon fast wieder weg. Unabhängig von der Tatsache, dass man auch im Urlaub, da es nicht in die Sonne geht, wohl trotzdem hin und wieder angerufen werden wird, kommen alle Mandanten kurz vor “Geschäftsschluss” und wollen etwas. Grundsätzlich ja nicht schlecht, so finanziert sich unser eines ja, aber warum genau eine Woche vor dem Urlaub, so dass man jetzt Spätschichten einschieben darf und ganz besonders urlaubsreif wird ;-)

Die Zeitplanung ist mal wieder richtig bescheiden und die Zeit für Rechtmedial fehlt mir dabei auch noch. Ich verspreche es aber wieder gutzumachen, spätestens nach dem Urlaub!

Aber ich will ja nicht meckern, sonst muss ich  mir letztens Endes auch noch eine Ausrede einfallen lassen, warum mich die FInanzkrise so schwer trifft…

Geschrieben von: Marian Härtel

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