Auch bei Gewerbetreibenden dürfen Preise für ein Branchenverzeichnis nicht in AGB versteckt sein!

“Wird eine Entgeltvereinbarung im Auftragsformular innerhalb ungegliederter, kleingedruckter allgemeiner Geschäftsbedingungen so versteckt, dass sie leicht überlesen werden kann, ist sie unwirksam”, das hat das Amtsgericht München entschieden.

Der Betreiber eines Internetbranchenverzeichnisses übersandte einem Gewerbetreibenden unaufgefordert und ohne mit ihm in Geschäftsbeziehungen gestanden zu haben, ein Formular, mit dem die Eintragung seiner Firma in das Verzeichnis beantragt werden konnte. Ganz unten auf dem Formular befanden sich ungegliedert und sehr kleingedruckt die allgemeinen Geschäftsbedingungen des anbietenden Unternehmens. In den Geschäftsbedingungen versteckt befand sich auch der Hinweis, dass der Eintrag 1076,75 Euro plus Mehrwertsteuer pro Jahr kosten würde.

Der Gewerbetreibende füllte das Formular aus und sandte es zurück. Prompt kam die Rechnung über 1249,03 Euro.

Als er nicht bezahlte, erhob der Betreiber des Branchenverzeichnisses Klage vor dem AG München. Der zuständige Richter wies die Klage jedoch ab:

Zwischen den Parteien sei keine wirksame Entgeltvereinbarung zustande gekommen, weil die Zahlungsverpflichtung und der Preis innerhalb der ungegliederten, kleingedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen so versteckt gewesen seien, dass sie leicht überlesen werden konnten. Die Klausel sei daher überraschend und damit unwirksam.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Geschrieben von: Marian Härtel

Computerspiele in der Mitte der Gesellschaft angekommen

Computerspiele durchdringen immer mehr die Gesellschaft und werden somit zu einer anerkannten Freizeitgestaltung; jedenfalls in den USA.

Geht es nach einer Studie von PEW Internet, spielen 53 Prozent der erwachsenen US-Amerikaner Computerspiele. Zu 73 Prozent wird demnach in den USA am Computer gespielt, 53 Prozent an einer Konsole, 35 Prozent auf einem Mobiltelefon und 25 Prozent auf einer tragbaren Konsole.

Das dürften Werte sein, die sich in etwa auch auf europäische Verhältnisse übertragen lassen und zeigen, dass vom Staat das Medium Computerspiele in Zukunft alles andere als stiefmütterlich behandelt werden sollte.

Geschrieben von: Marian Härtel

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