Nochmal: Beweislast für Einwilligung in Werbemails liegt beim Versender

Eigentlich behandelt das Urteil des Landgericht Hamburg vom 04. August 2008 (327 O 493/08) keine wirklich neue Rechtslage, sondern bestätigt nur erneut, was jeder Rechtsanwalt mit Kenntnissen im Internetrecht auch mitteilen würde: Versendet jemand Werbeemails liegt die Beweislast, dass der Empfänger dem Versand ausdrücklich zugestimmt hat, beim Versender!

Dem Bestreiten des Kläger konnte der Beklagte keine glaubhafte Ausführungen entgegen halten, weswegen ich einfach noch einmal auf diesen Artikel von mir verweisen möchte.

Geschrieben von: Marian Härtel

Was für eine dumme Erfindung: Geburtstag

Es gibt ja Dinge, die wirklich unsinnig sind, es gibt Dinge, die unnütz und dann gibt es Dinge, die einfach einfach dumm sind. Zu letzterem gehört doch eindeutig der Geburtstag, oder? Jeder, der älter als 14 Jahre ist, stimmt mir insgeheim sicher zu!

Was hat man davon? Es gibt Socken als Geschenk, die man sich lieber selbst gekauft hätte, es gibt Glückwünsche wie toll man doch aussieht, obwohl man weiß, dass die Worte geheuchelt sind und das schlimmste daran: Man ist wieder ein Jahr älter geworden.

Bin ich deprimiert? Ja! Habe ich Midlife-Crisis? Hoffentlich noch nicht mit 32 Jahren!

Danke trotzdem für zahlreiche Glückwünsche, die mich heute erreicht haben, es tröstet zumindest ein wenig darüber hinweg, dass die Jugend wohl endgültig vorbei ist…und daher, Geldgeschenke für den Schönheitschirurgen sind immer gern gesehen ;-)

Geschrieben von: Marian Härtel

Powered by WordPress