Ebay: Auktionsergebnis, auch weit unter erwartetem Ergebnis, ergibt wirksamen Kaufvertrag

Das Einstellen eines Verkaufsangebots in eine Internetplattform (hier Ebay) ist ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Kaufvertrages zum Höchstgebot, keine Versteigerung. Werden dann nur 100 Euro geboten, obwohl der Gegenstand 2100 Euro wert ist, ist der Kaufvertrag zu diesem Preis zustande gekommen. Eines gesonderten  Zuschlages bedarf es nicht mehr, es kommt allenfalls eine Anfechtung in Betracht, sollte das Angebot nicht dem Willen des Einstellenden entsprechen. Diese muss jedoch sofort erfolgen.

Der spätere Beklagte bot auf der Internetplattform Ebay einen Mitsubishi L 300 zum Verkaufan. Er wollte dafür einen Mindestpreis von 2100. Zu diesem Preis wurde kein Angebot abgegeben. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wurde ein zweites Mal das Auto ohne Mindestgebot angeboten. Hierfür bot der spätere Kläger 100 Euro und erhielt die Nachricht von Ebay, dass er das Auto erworben habe, da sich kein weiterer Käufer gemeldet habe.

Als der Käufer nunmehr den Verkäufer anschrieb und sein Auto haben wollte, weigerte sich dieser, es heraus zu geben. Darauf hin erhob der Käufer Klage beim AG München.

Die zuständige Richterin beim AG München gab dem Kläger Recht:

Das Einstellen eines Angebots in die Internetplattform stelle ein wirksames, verbindliches Angebot dar. Es handele sich bei einer derartigen Auktion auch um keine Versteigerung im eigentlichen Sinne, bei der es eines gesonderten Zuschlags bedürfe. Mit der Abgabe eines Gebotes werde dieses Angebot angenommen. Da ein Mindestgebot nicht vorlag, sei der Verkauf im konkreten Fall zum Preis von 100 Euro zu Stande gekommen. Dies sei auch nicht sittenwidrig, da bei privaten Auktionen ohne Mindestangebot die Zielsetzung bestehe, den Preis durch die Nachfrage festlegen zu lassen. Im Hinblick auf die Willensfreiheit der Beteiligten sei auch nicht zu beanstanden, dass auch Gegenstände unter Wert verkauft werden.

Soweit der Beklagte einwende, dass das zweite Angebot nicht mit seinem Willen eingestellt wurde, sei dies zunächst unbeachtlich. Der äußere Anschein eines Verkaufsangebotes liege vor. Der Verkäufer könne zwar diese Willenserklärung anfechten, dies müsse er nach den gesetzlichen Vorschriften jedoch unverzüglich tun. Nach dem er durch das Schreiben des Klägers, in dem dieser die Lieferung des Autos verlangte, von dem Verkauf erfahren habe, hätte er sofort die Anfechtung erklären müssen. Dies habe er jedoch nicht getan, so dass er sich an dem Vertrag festhalten lassen müsse.

Geschrieben von: Marian Härtel

Computerspiele boomen wie nie!

Die Umsätze mit Videospielen erreichten in Deutschland im Jahr 2008 mit 695 Millionen Euro ein neues Rekordniveau. Verbraucher investierten rund 25,5 Prozent mehr für Konsolensoftware gegenüber dem Jahr 2007. “Diesen Aufschwung verdankt die Branche innovativen Spielkonzepten und der erfolgreichen Erschließung neuer Zielgruppen”, so Ulrike Altig, Geschäftsführerin von media control GfK. Gleichzeitig vergrößerte sich die Verkaufsmenge auf Basis des wöchentlichen Panelmarktes von media control GfK auf 18,7 Millionen Stück “ ein Plus von 18,6 Prozent im Vorjahresvergleich.

Altig weiter: “Profitieren konnte der Softwaremarkt besonders von der sehr guten Performance der Next-Generation-Konsolen.” So stieg der Software-Markanteil der Nintendo Wii an der Gesamtverkaufsmenge aller Spiele auf 16,0 Prozent. 2007 waren es noch 7,5 Prozent. Auf Sonys PlayStation 3 entfielen im Berichtszeitraum 12,5 Prozent aller Softwareabsätze. Die beiden stationären Konsolen stiegen zur Nummer drei und vier auf. Platz fünf ging mit 7,9 Prozent an die Xbox 360 von Microsoft. Neuer Software-Marktführer ist der Nintendo DS mit 6,6 Millionen verkauften Spielen beziehungsweise 35,0 Prozent Anteil.

Spielkonsolen und Fitness “ eine früher eher undenkbare Verbindung “ wird heute erfolgreich miteinander kombiniert. Mit “Wii Fit” landete ein neuartiges Konzept hinter dem Topseller “Mario Kart Wii” auf dem zweiten Platz der Verkaufsstatistik des vergangenen Jahres. “Videospielen ist endgültig der Sprung in die Wohnzimmer gelungen”, unterstreicht Ulrike Altig. Platz drei belegte “Dr. Kawashima: Mehr Gehirn-Jogging”. “Grand Theft Auto IV (GTA 4)”, das auf die Sieben raste, entstammt als einer von zwei Titeln der Top Ten nicht der Nintendo-Schmiede.

Bei den PC-Spielen gingen die drei Podestplätze an einen Rollenspielklassiker: “Wrath of the Lich King”, das neueste Add-on zu “World of Warcraft”, holte souverän Gold. Silber und Bronze sprangen für die Ur-Version “WoW” und “WoW “ The Burning Crusade” heraus.

Geschrieben von: Marian Härtel

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