Ebay und die Verwendung professioneller Produktfotos in Auktionen

Der Beklagte verkaufte als privater Verkäufer auf der Internetplattform eBay im Rahmen einer Online-Auktion ein gebrauchtes Navigationssystem zum Preis von 72,00 €. Er benutzte für sein Angebot ein Foto, das er nicht selbst hergestellt, sondern aus dem Internet kopiert hatte. Dabei handelte es sich um ein hochwertiges Produktfoto in der Art, wie es auch der Hersteller des Navigationsgerätes für seinen Internetauftritt verwendet.

Nachdem der Rechtsanwalt des Klägers den Beklagten ohne Erfolg abgemahnt hatte, erhob der Kläger Klage auf Unterlassung und beanspruchte vom Beklagten Schadensersatz. Dabei machte er zum einen fiktive Lizenzgebühren und zum anderen einen Honoraraufschlag wegen der unterlassenen Nennung seines Namens als Fotograf geltend, insgesamt einen Betrag in Höhe von 184,00 €. Außerdem beanspruchte er die Kosten der anwaltlichen Abmahnung in Höhe von knapp 500,00 €.

Das Landgericht Potsdam hat die Klage abgewiesen. Der Kläger hat dagegen Berufung eingelegt. Im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht am 13.1.2009 hat der Kläger nachgewiesen, dass er das vom Beklagten verwendete Bild und auch die vom Hersteller des Navigationsgeräts im Internet verwendeten Fotos hergestellt hat. Daraufhin hat der Beklagte eine Erklärung abgegeben, dass er die unerlaubte Verwendung von Fotos des Klägers zukünftig unterlassen werde, anderenfalls werde er eine angemessen hohe Vertragsstrafe an den Kläger zahlen.

Der 6. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgericht hat in seinem Urteil vom 3.2.2009 dem Beklagten die gesamten Kosten des Rechtsstreits auferlegt und ihn zur Zahlung von 40,00 € Schadensersatz und 100,00 € Abmahnkosten verurteilt.

Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, das Urheberrecht gewähre dem Kläger einen Anspruch auf Unterlassung der ungenehmigten Verwendung seiner Fotos. Hätte der Beklagte die Unterlassungserklärungserklärung nicht abgegeben, wäre er zur Unterlassung verurteilt worden. Der Kläger könne vom Beklagten allerdings lediglich 40,00 € Lizenzgebühren verlangen, weil das Foto nur wenige Tage im Internet verwendet worden sei. Zu bezahlen habe der Beklagte auch die Abmahnkosten. Da der Beklagte erstmals das Urheberrecht verletzt, das Foto lediglich für einen Privatverkauf verwendet habe und daher die Rechtsverletzung des Klägers nicht erheblich gewesen sei, sei der Kostenerstattungsanspruch auf 100,00 € zu begrenzen.

Fazit: Lieber immer selber die Digitalkamera zücken!

Geschrieben von: Marian Härtel

Prof. Thomas Hoeren über Youtube und die Zukunft des Urheberrechts

Wann ist YouTube legal? Wann können Urheberrechtsverletzungen eintreten? Welche Ausnahmen gibt es? Diese Fragen beantwortet Prof. Dr. Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster in einem 43:39 Minuten langen Video, das man konsequenter Weise auf Youtube finden kann.

Geschrieben von: Marian Härtel

GIGA TV wird eingestellt

Wie man zur Zeit  im GIGA TV Blog lesen kann, will sich Premiere auf seine Kernkompetenzen konzentrieren und lässt daher GIGA TV einstellen. Ab sofort werden werden keine weiteren Sendungen für GIGA produziert, den 52 Mitarbeitern wurde bereits gekündigt und sie sind ab Montag freigestellt.

Als Grund wird vor allem der schwächelnde Werbemarkt angegeben

Der Werbemarkt für Fernsehsender lässt immens nach. Selbst große Sender klagen bereits über bis zu zweistelligen Umsatzrückgängen und Werbekunden investieren nur verhalten in Werbung- und Marketingkampagnen. Das hat auf kleine Sender wie uns erschütternde Auswirkungen. Hinzu kommt die Tatsache, dass der Werbemarkt im Bereich Gaming stark eingebrochen ist. Man sieht an den Umsätzen der Verlage für Fachzeitschriften wie die Werbeerlöse dort schrumpfen.

Das mag natürlich durchaus richtig sein, auch wenn schon wieder die unsägliche Ausrede der Wirtschaftskrise herhalten mußte, aber ich denke, dass auch andere Aspekte durchaus ein Gewicht haben, die man natürlich Fans, in einem Blogeintrag, nicht erzählt.

So war der Verbreitungsgrad doch sehr eingeschränkt, da der Sender weder über Satellit noch über DVB-T erreichbar war. Aufgrund der einschränkten Produktionsmenge gab es sehr viele Wiederholungen der einzelnen Sendungen, irgendwie wurde das in letzter Zeit immer auffälliger.

Auch hatte man das Gefühl, wenn man einmal vorbeigezappt hat, dass inzwischen sehr viel über uralte Konsolen und Retrospiele berichtet wurde. Wie groß mag da die Zielgruppe, kombiniert mit dem geringen Verbreitungsgrad, noch gewese sein? Gleiches gilt für die allgemeine Zielgruppe. Durch die stark jugendliche Darstellung und Moderation der Sendungen, hat man fast kategorisch ältere (und zahlungskräftigere!) Zielgruppen ausgeschlossen. Kein Wunder, dass zuletzt nur noch Werbung für Browserspiele lief.

Das GIGA – The Show Format ging meiner Meinung nach in die richtige Richtung, um eine Verbesserung zu erreichen, kam aber anscheinend zu spät, um den Sender noch zu retten.  Die Webseite selber mag eine große Community gewesen sein, brillierte der IVW nach zuletzt auch mit neuen Rekorden, kann dann aber doch nicht 52 Mitarbeiter ernähren.

Viel Glück allen Mitarbeitern. Mein Auftritt bei GIGA wird demnach wohl ein einmaliges Erlebnis bleiben.

Update: DVB-S ging wohl, aber DVB-T fehlte.

Geschrieben von: Marian Härtel

1234567890

Fehler in meinem WordPress-Blog?

Nein!

Unix Zeit!

Denn $ date -d @1234567890

ergibt

Sa 14. Feb 00:31:30 CET ;-)

Schönes Wochenende allen!

Geschrieben von: Marian Härtel

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