Slogan “Deutschland sucht das hässlichste Jugendzimmer” führte zu Unterlassungsanspruch

In einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 06.02.2009 hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln (Az. 6 U 147/08) die Betreiberin der “Roller”-Möbeldiscountkette zur Unterlassung einer Werbeaktion unter Verwendung des Logos “Roller sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer” bzw. “Roller sucht Deutschlands hässlichstes Wohnzimmer” verurteilt. Zugleich wurde festgestellt, dass der Discounter gegenüber der RTL Television GmbH verpflichtet ist, den durch die Werbeaktion entstandenen Schaden zu ersetzen.

Die Möbelmarktkette hatte im August 2007 ein Gewinnspiel mit dem Slogan “Roller sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer” veranstaltet, das sie mit einem Logo bewarb ähnlich dem ovalen Markenzeichen “Deutschland sucht den Superstar” vor dunkelblauem Hintergrund, das zugunsten von RTL als sog. Wort- und Bildmarke geschützt ist. Teilnehmer des Gewinnspieles sollten ein Foto ihres alten und abgewohnten Jugendzimmers auf der Internetseite des Möbelhauses einstellen und sich einem “voting” der Seitenbesucher stellen. Der Gewinner sollte ein komplett neues Jugendzimmer inklusive Teppichboden, Wandfarbe, Tapeten und Beleuchtung im Wert von 1.500 EUR erhalten; den “Wählern” bei der Abstimmung winkten weitere Preise. Ein ähnliches Gewinnspiel fand später unter dem Slogan “Roller sucht Deutschlands hässlichstes Wohnzimmer” statt. Dagegen hatte der Privatsender geklagt und die Möbelmarktkette vor dem Landgericht Köln erfolgreich auf Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz in Anspruch genommen.

Das Oberlandesgericht Köln hat die Berufung des Möbelhändlers zurückgewiesen. Zur Begründung heißt es im Urteil, der Möbeldiscounter habe durch die Werbung mit dem ovalen Logo die Wertschätzung der zugunsten von RTL geschützten Wort-/Bildmarke ungerechtfertigt und in unlauterer Weise ausgenutzt. Bereits der Text “Roller sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer” wecke Assoziationen zur allgemein bekannten Marke der Klägerin “Deutschland sucht den Superstar”. Verstärkt werde dies durch die graphische Gestaltung; in beiden Logos finden sich die ovale Form, der blaue Hintergrund und die Lichteffekte am Rand. Das Zeichen des Möbeldiscounters nehme auf das geschützte Markenzeichen von RTL Bezug. Darin liege gerade der Witz der Werbeaktion, indem durch die Suche nach etwas Hässlichem darauf angespielt werde, dass der Publikumserfolg der Fernsehsendung “DSDS” nicht nur darin liegt, einen Superstar zu ermitteln, sondern auch solche Bewerber vorzustellen, die gerade nicht einen strahlenden Superstar, sondern eher ein hässliches Entlein abgeben..

Geschrieben von: Marian Härtel

zwei.null trends: 75 % aller Onliner wagen gerne ein Spielchen

Online-Spiele sind ein Renner – dies bestätigt auch zwei.null trends, eine Kooperationsstudie des bekannten Blogs deutsche-startups.de und dem Internet-Marktforscher Innofact. Demnach wagen 75 % aller Internetnutzer gerne ein Spielchen. Wobei mehr Frauen (78 %) als Männer (72 %) sich als Spieler outen.

Der hohe Anteil an spielenden Frauen dürfte vor allem dem Boom von Casual Games, also kurzweiligen Spielchen für Zwischendurch zu erklären sein.

  • Zu den Ergebnissen samt Charts
  • Geschrieben von: Marian Härtel

    Ein Abo hat zwingend IMMER eine Kündigungsfrist?

    Ich hatte ursprünglich die NJW, die GRUR und die Computer und Recht im Abo. Bestellt wurde das ganze letzten Mai im lokalen Thalia-Laden, wo eine nette Verkäuferin das Ganze einfach in den Computer hackte. Kurze Zeit später kamen die ersten Zeitschriften und die Rechnungen; wohlgemerkt von Thalia – nicht von den Verlagen. So weit ist das Ganze sehr unspannend.

    Interessant wurde es, als ich letztes Jahr die Zeitschriften gekündigt habe, um sie dann mit der neuen Kanzlei eventuell wieder zu bestellen. Das funktionierte auch bestens und Thalia bestätigte mir die Kündigung und teilte mir mit, dass keine weiteren Lieferung mehr folgen.

    Aber zu früh gefreut, denn Mitte Januar folgte die Rechnung für die GRUR für das Jahr 2009 und ein Schreiben, dass die die Kündigung doch erst Ende 2009 akzeptiert werden würde vom Verlag. Das verwundert mich doch schon, denn

    1. habe ich nie eine AGB bestätigt oder sonst eine Kündigungsfrist im lokalen Thalia-Geschäft anerkannt
    2. wurde mir das Vertragsende von Thalia 15 Tage vor der neuen Rechnung bestätigt.
    3. sind meiner Meinung nach nicht die Verlage meine Vertragspartner, sondern der Thalia Medienservice.

    Da man mir auf ein Schreiben nicht antwortete, rief ich heute erneut dort an, die das Schreiben NATÜRLICH nicht bekommen haben. Auf meine Erklärungen, warum ich nicht einsehe, weitere Kosten für ein Abo zu zahlen, sagte mir die Dame am Telefon, dass es doch normal sei, dass ein Abo eine Kündigungsfrist habe. Auf meine Nachfrage, wo das denn stehen würde, konnte sie mir leider keine Antwort geben.

    Jetzt bin ich einmal gespannt, sie will die Sache der Geschäftsleitung geben, denn vor Gericht wolle sie sich nicht streiten, drei Abos wären ja “Pillepalle”. Na dann!

    Geschrieben von: Marian Härtel

    Powered by WordPress