Praktikant für den Bereich Onlinemarketing/Onlinegames gesucht

Aus gegebenen Anlass möchte ich noch einmal ein Jobangebot vorstellen für einen Praktikanten bei uns im Büro. Es wäre super, wenn jemand diese Anzeige auch an interessierte Personen weiterleiten könnte, die eventuell den Einstieg in die Gamingbranche suchen.
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Geschrieben von: Marian Härtel

Amokläufe und die Verantwortung der Presse

Ich wollte zu dem Thema, wie die Presse mit dem Amoklauf vom Dienstag umgegangen ist und umgeht, eigentlich einen eigenen Beitag schreiben. Besser als der Kollege Udo Vetter von Lawblog.de vermag ich es aber gar nicht auszudrücken und verweise daher zum einen lieber noch einmal auf die Pressemitteilung von BIU und G.A.M.E und schüttele einfach einmal mit Unverständnis den Kopf über Herrn Christian Pfeiffer, der – ebenfalls noch bevor die Opfer zu Grabe getragen sind – seine eigene Sensationsgier und sein eigenes Geltungsbedürfnis mit Unkenntnis und eventuell auch finanziellen Eigeninteressen schmückt und zufällig gerade zu diesem Zeitpunkt solche Studienergebnisse an die Öffentlichkeit gibt und natürlich gleich noch das totale Verbot von “Killerspielen” fordert und der Meinung ist, dass World of Warcraft ab 18 Jahren eingestuft werden sollte.

Da mir dazu nichts anderes mehr einfällt, als der erneute Verweis auf auf mein Verfassungsrechtsgutachten zu § 131a StGB und unserer Familienministerin zu ihrer besonnenen Stellungnahme zu dem Thema zu beglückwünschen, beende ich diesen Eintrag hier einfach abrupt.

Edit: Wie ich sehe, gibt es auch schon erste Beschwerden beim Deutschen Presserat wegen der Art und Weise der Berichterstattung. Ein richtiger Schritt, auch wenn ich das Ergebnis der Beschwerde wohl schon erahne.

Geschrieben von: Marian Härtel

Katja Günther: Jetzt kommen Mahnbescheide?

Geht Katja Günther jetzt sogar den Schritt, dass für unberechtigte Forderungen doch Mahnbescheide beantragt werden? Ein Umstand, den ich, schon wegen den Kosten für den Antragsteller, immer für ausgeschlossen gehalten habe. Aber die Masche scheint einfach zu gut zu funktionieren.

Beantragt werden die Bescheide gegen Verbraucherinnen und Verbraucher, die in der Vergangenheit nicht bereit waren, fragwürdige Forderungen der Online Content Ltd. für die Nutzung von Internetseiten zu begleichen.

Ein Mahnbescheid ist ein einfacher und kostengünstiger Weg, Geld einzutreiben. Die Besonderheit dieses gerichtlichen Mahnverfahrens liegt darin, dass das Gericht nicht prüft, ob die geltend gemachte Forderung zu Recht besteht. Nach einer ausschließlich formalen Prüfung erlässt das Mahngericht einen Mahnbescheid, der Verbrauchern von Amts wegen zugestellt wird.

Daher sei allen, die einen solchen Bescheid bekommen, ausdrücklich mitgeteilt: Ist die Forderung unberechtigt, müssen Betroffene unbedingt innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt des Mahnbescheids Widerspruch einlegen. Danach ist es Sache des Anbieters, ob er das Verfahren weiter betreibt und Klage einreicht.

Hat man keine Anmeldung vorgenommen oder waren Preise unerkennbar in AGB versteckt, sollte man sich auch nicht durch einen Mahnbescheid einschüchtern lassen. Im Zweifel ab diesem Zeitpunkt einen Rechtsanwalt aufsuchen. Auf keinen Fall darf jetzt mehr der gerne gegebene Hinweis: “Einfach nicht reagieren” beachtet werden, da die Gegner sonst bald einen gerichtlichen Titel in der Hand haben, mit dem auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden können.

Geschrieben von: Marian Härtel

DSDS-News.de wehrt sich – Verteidigung der Pressefreiheit?

Letzte Woche wurde das Portal DSDS-News.de von RTL abgemahnt und wegen der Verwendung des markenrechtlich geschützten Begriffes “DSDS” zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert.

Diesem Druck, der trotz inzwischen dreijähriger Betriebszeit bei voller Kenntnis von RTL von dem Projekt, plötzlich aufgebaut werden sollte, wollte sich der Betreiber Phillip Klöckner nicht beugen und verweigert über den Kollegen Kalkreuth die Abgabe der Erklärung mit der Begründung, dass schon keine gewerbliche Nutzung des Begriffes DSDS erfolgen würde und zudem bei dem Betrieb eines News- und Fanportales, gestützt durch die grundrechtliche Pressefreiheit, auch keine markenmäßige Nutzung erfolge.

Da man an beiden Argumentationen auch Zweifel und Gegenargumente anbringen könnte, führt der Kollege noch ins Feld, dass der Anspruch von RTL verwirkt und wettbewerbsrechtliche Ansprüche verjährt seien. Man darf gespannt sein, ob es RTL auf ein Verfahren ankommen lässt, denn es tuen sich durchaus ein paar Interessante Fragen auf, die sich im Medienrecht öfters ergeben.

Den gesamten Schriftsatz findet man hier.

Geschrieben von: Marian Härtel

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