Sind Computerspiele “Kulturgüter” oder handelt es sich dabei um “Schund”?

Die Debatte um Computerspiele läuft aktuell wieder sehr heiß. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat sich aufgrund der vielen Nachfragen nach dem Buch „Streitfall Computerspiele: Computerspiele zwischen kultureller Bildung, Kunstfreiheit und Jugendschutz“ entschlossen, das Buch neben der Printausgabe auch kostenlos als pdf-Datei im Internet zugänglich zu machen.

Das Buch kann hier abgerufen werden.

46 Autorinnen und Autoren geben in dem Buch erste Antworten auf die Fragen:

  • Sind Computerspiele „Kulturgüter“ oder handelt es sich hierbei um „Schund“?
  • Sollten Computerspiele strenger kontrolliert werden oder reichen die bestehenden Jugendschutzbestimmungen aus?
  • Sollten qualitativ hochwertige Computerspiele von der öffentlichen Hand gefördert werden oder soll es der Markt richten?

Als Buch kann der „Streitfall Computerspiele: Computerspiele zwischen kultureller Bildung, Kunstfreiheit und Jugendschutz“ auch weiterhin über jede Buchhandlung (ISBN 978-3-934868-15-1) oder direkt über den Deutschen Kulturrat bezogen werden.

Geschrieben von: Marian Härtel

World of Bullshit

Ich bin ja sonst kein Leser der TAZ, aber Kudos an die Berliner Kollegen für deren Front gegen die aktuellen Verbotspläne von Computerspielen.

Der Artikel World of Bullshit beschreibt recht gut, wie ich über die aktuellen Entwicklungen und gewisse Studien von gewissen Forschungsinstituten denke.

Es sei denn, ein Christian Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen kommt daher mit seiner Studie zu “World Of Warcraft”, für die er 44.610 Neuntklässler befragt und ermittelt haben will, dass 3 Prozent der Jungs “süchtig” sind, so richtig süchtig, als wärs Alkohol oder Kokain – und kein Spiel. Ein Spiel übrigens, das, wie jedes gute Spiel, zwar durchaus einen gewissen “Suchtfaktor” aufweist, ansonsten aber so “blutrünstig” ist wie Poker.

Nuff said!

Geschrieben von: Marian Härtel

Morgen: Diskussion um Killerspiele und den Amoklauf von Winnenden mit Prof. Christian Pfeiffer auf Phoenix

Nach dem Amoklauf von Winnenden stehen Killerspiele wieder in der Kritik. Deutschlands größte Jugendstudie belegt jetzt: Neuntklässler verbringen täglich im Durchschnitt 140 Minuten mit Computerspielen. Dabei besonders beliebt: “Ego-Shooter” wie “Counter-Strike”. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer spricht sich für ein Verbot aus.

Warum verliert die Gesellschaft Jugendliche an eine Phantasiewelt aus Blut und Gewalt? Wie sinnvoll ist ein Verbot? Nach Erfurt, Emsdetten und Winnenden – drohen nun auch in Deutschland amerikanische Verhältnisse?

Anke Plättner diskutiert in der PHOENIX Runde mit Armin Laschet (NRW-Landesminister für Generationen, Familien, Frauen und Integration), Prof. Christian Pfeiffer (Kriminologe) und Michael Wallies (Medizinstudent, war süchtig nach Computerspielen). Ebenfalls mit dabei ist mein geschätzter Kollege, aus der Kanzlei Dr. Behrmann & Härtel, Dr. Malte Behrmann (GAME e.V. – Bundesverband der Entwickler von Computerspielen und General Secretary der European Game Developer Federation), der gegen Prof. Christian Pfeiffer “in den Ring treten wird”.

Sendetermine der Diskussionrunde sind:

  • Di, 17.03.09, 22.15 Uhr
  • Mi, 18.03.09, 00.00 Uhr
  • Mi, 18.03.09, 09.15 Uhr

Unbedingt anschauen. Für Anregungen, Argumente und Diskussionsgrundlagen sind wir immer offen!

Update: Danke an Markus Beckedahl für einen Eintrag zu dem Thema.

Geschrieben von: Marian Härtel

Vielleicht sollte ich…

Katja Günther eine eigene Rubrik spendieren? Wenn ich sehe, wie sehr alleine dieser Beitrag frequentiert wird, dann habe ich die Befürchtung, dass eine Menge Leute von der guten Frau Kollegin Post bekommen.

Letzte Woche hat es sogar eine Freundin von mir getroffen, sie hat Post von Opendownload.de bekommen, wußte aber weder was das überhaupt ist, noch wann sie sich da angeblich angemeldet haben soll. Sie weiß nur, dass sie 96,00 Euro bis zum 19.03.2009 zahlen soll, was sie natürlich tunlichst bleiben lassen wird.

Geschrieben von: Marian Härtel

Flirten im Netz und Minderjährigkeit

Eine Mitgliedschaft auf einer Website mit einem Minderjährigen kommt nur dann zustande, wenn diese von seinen Eltern oder nachträglich (nach seinem 18. Geburtstag) von ihm genehmigt wird. Darüber hinaus sind Entgeltvereinbarungen, die in einem ungegliederten Fließtext enthalten sind, unwirksam, da überraschend.

Der damals noch minderjährige spätere Kläger rief Anfang 2006 im Internet eine Flirtseite auf. Dort war ein Angebot für 99 Cent für eine Probemitgliedschaft enthalten, das er durch Angabe seiner persönlichen Daten und dem Anklicken eines Kästchens annahm. Einige Zeit später wurden dann auf seinem Konto 72 Euro abgebucht. Dieser Abbuchung widersprach er. Das gleiche Spiel wiederholte sich 2007. 2008 wurden erneut 72 Euro abgebucht. Hier versäumte es der spätere Kläger jedoch, rechtzeitig zu widersprechen. Deshalb verlangte er von der Internetbetreiberin die Rückzahlung des Betrages. Er habe die Seite schließlich auch nicht genutzt. Diese berief sich auf die Mitgliedschaft.

Darauf hin erhob der Kläger Klage beim AG München. Der zuständige Richter sprach ihm die 72 Euro zu und wies auch die von der Internetbetreiberin erhobene Widerklage auf Zahlung weiterer Mitgliedsbeiträge zurück:

Eine Mitgliedschaft sei nicht wirksam vereinbart worden. Der von dem Kläger getätigte Vertragsabschluss sei, da er zu diesem Zeitpunkt noch keine 18 Jahre alt war, schwebend unwirksam gewesen. Da weder seine Eltern, noch nachträglich (nach Vollendung seines 18. Geburtstages) er diesen Vertrag genehmigt hätten, sei eine Wirksamkeit nicht eingetreten. Eine stillschweigende Genehmigung (z.B. durch Nutzung des Portals) habe nicht vorgelegen. Außerdem seien die Mitgliedsbeiträge auch nicht wirksam vereinbart worden. Angesichts der Hervorhebung des Preises von 0.99 Euro (für die „Probemitgliedschaft“) sei der im nachfolgenden ungegliederten Fließtext versteckte Mitgliedsbeitrag von 72 Euro überraschend und daher unwirksam. Das gelte übrigens auch für die Verlängerungsklausel. Diese befinde sich unter dem Punkt „Zahlung und Preise“ und nicht etwa unter „Vertragslaufzeit und Verlängerung“. Aus diesem Grunde sei auch die Widerklage abzuweisen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Geschrieben von: Marian Härtel

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Der Frühling kommt, in mehrfacher Hinsicht ;=)

Aber eigentlich will ich damit nur ausdrücken, dass ich jetzt auch einmal auf dem Twitterzug aufgesprungen bin. Ich weiß noch nicht, ob es mich wirklich langfristig fesseln wird, aber man darf sich dem Zeitgeist ja nicht verstellen, schon gar nicht, wenn man jeden Tag mit aktuellen Medienthemen beruflich zu tun hat.

Hier meine Twitterseite, will jemand mein Freund sein?

Geschrieben von: Marian Härtel

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