Hartplatzhelden verliert auch beim OLG Stuttgart

Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat heute in einem Rechtsstreit des Württembergischen Fußballverbandes e.V. (wfv) gegen die Betreiberin von Hartplatzhelden.de deren Berufung gegen das Verbotsurteil des Landgerichts Stuttgart zurückgewiesen.

Das Oberlandesgericht bestätigte, dass der Württembergische Fußballverband verlangen darf, dass dHartplatzhelden.de „Filmaufzeichnungen von Fußball-Verbandsspielen, Fußball-Verbandspokalspielen, Fußball-Auswahlspielen, Fußball-Freundschafts- und -Turnierspielen sowie Fußball-Hallenspielen, die im Verbandsgebiet des Klägers ausgetragen werden und für die der Kläger oder seine Organe spielleitende Stelle sind“, unterlassen muss.

Zwischen den Prozessparteien bestehe tatsächlich und aktuell ein Wettbewerbsverhältnis in Bezug auf die wirtschaftliche Vermarktung von Spielszenen. Dass der Kläger als gemeinnütziger Verein die Vermarktung von Amateurspielen nicht aus eigenem Gewinninteresse vornehme, sondern auf diese Weise Mittel für die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben erzielen wolle, ändere nichts an einem Wettbewerbsverhältnis.

Die Betätigung der Beklagten stelle eine unlautere Nachahmung im Sinne des UWG dar. Der Kläger habe zurecht geltend gemacht, dass durch das angegriffene Internetportal Leistungen nachgeahmt würden, die nur er verwerten dürfe.

Diese Nachahmung sei Im Sinne des Wettbewerbsrechts auch unlauter.

Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Die Sache sei von grundsätzlicher Bedeutung, u. a. weil die bisherigen Entscheidungen alle zum Profisport ergangen seien.

Vorgeschichte:

Auf Hartplatzhelden.de sind von Nutzern eingesandte Filmszenen abrufbar.

Das Landgericht Stuttgart hat der Betreiberin verboten, Filmaufzeichnungen von Fußballspielen, deren Veranstalter der wfv ist, öffentlich zugänglich zu machen oder solche Filmaufzeichnungen Dritten zur Weiterverbreitung zur Verfügung zu stellen oder auf Bild-/Ton-/Datenträgern zum Zwecke der Wiedergabe zu vervielfältigen und zu verbreiten oder im Fernsehne oder im Kino zu nutzen, insbesondere zu Werbezwecken.

Das Landgericht Stuttgart ist mit diesem Verbotsurteil dem Vorbringen des wfv gefolgt, dass er Veranstalter der Fußballspiele im Amateurbereich sei und ihm als solchem das alleinige Verwertungsrecht zustehe, das die Beklagte unter Verstoß gegen das wettbewerbsrechtliche Nachahmungs- und Behinderungsverbot rechtswidrig verletzt habe. Mit der Berufung wollte die Portalbetreiberin die Urteilsaufhebung und Abweisung der Verbotsanträge erreichen.

Geschrieben von: Marian Härtel

IT-Berufe haben bei Jugendlichen einen guten Ruf

Viele Jugendliche und junge Erwachsene haben großes Interesse an IT-Berufen, setzen dieses aber noch zu selten in ein technisches Studium oder eine Ausbildung um. Das hat eine repräsentative Umfrage des Markforschungsinstituts Forsa im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM ergeben. Befragt wurden 1.002 Jugendliche im Alter von 14 bis 25 Jahren. Danach gaben 39 Prozent der Befragten an, dass sie großes oder sehr großes Interesse an einem Beruf haben, der im weitesten Sinne mit Informations- und Kommunikationstechnik (ITK) zu tun hat. Allerdings wollen nur 11 Prozent der Abiturienten Informatik, Elektrotechnik oder Mathematik studieren. Von den Schülerinnen und Schülern, die eine Ausbildung absolvieren wollen, streben sogar nur 6 Prozent einen Beruf im IT-Bereich an. Deutlich beliebter sind kaufmännische, soziale oder künstlerische Berufsfelder. „Viele Jugendliche nutzen die Informations- und Kommunikationstechnik intensiv, streben aber zu selten eine Karriere in den einschlägigen Berufen an“, sagte BITKOM-Präsident Prof. August-Wilhelm Scheer. Nach einer aktuellen BITKOM-Studie wollen zwei Drittel der ITK-Firmen in diesem Jahr neue Jobs schaffen oder die Beschäftigung zumindest stabil halten. Scheer: „Die BITKOM-Branche bietet auch in schwierigen Zeiten gute Berufsaussichten.“

Nach den Ergebnissen der Umfrage zeigen Jugendliche ein höheres Interesse an IT-Berufen, wenn sie in der Schule am Informatikunterricht teilgenommen haben. „Die Einführung eines Pflichtfachs Informatik ist dringend erforderlich, um mehr junge Menschen für technische Studiengänge und Ausbildungswege zu begeistern“, sagte Scheer. Die Befragung habe ergeben, dass nur die Hälfte aller 14- bis 25-Jährigen in Deutschland am Informatikunterricht teilnimmt oder teilgenommen hat. Bisher ist nur in drei Bundesländern die Informatik Pflichtfach an Oberschulen. Ein weiteres Problem ist aus Sicht des BITKOM, dass technische Berufe nach wie vor eine Männerdomäne sind. So wollen 17 Prozent der männlichen Abiturienten Informatik, Elektrotechnik oder Mathematik studieren, aber nur 4 Prozent der Frauen. Eine Berufsausbildung im IT-Bereich wollen 14 Prozent der Jungen und nur 1 Prozent der Mädchen machen.

Trotz dieser Zurückhaltung hat die IT-Branche bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein gutes Image. Laut Umfrage stimmen 81 Prozent der Befragten der Aussage zu, dass die IT-Branche „Berufe mit Zukunft“ bietet. 72 Prozent sagen, die in der IT-Industrie gebe es „interessante Tätigkeitsfelder“. Immerhin 61 Prozent der Jugendlichen stimmen der Aussage zu, dass die IT-Branche „einen guten Ruf“ hat und 59 Prozent geben an, dass sie „sichere Arbeitsplätze“ bietet. „Die guten Imagewerte führen aber noch nicht zu wesentlich mehr Informatikstudierenden“, sagte Scheer. „Leider wissen viele Jugendliche zu wenig über die vielfältigen Möglichkeiten in der ITK-Branche.“ Der BITKOM hat daher die Initiative „erlebe IT“ gestartet, die IT-Scouts aus der Wirtschaft in die Schulen vermittelt. „In den unterschiedlichen Berufsfeldern können Jungen und Mädchen ihre persönlichen Stärken und Interessen einbringen“, sagte Scheer. So erfordert Webdesign viel Kreativität, IT-Projektmanagement Organisationstalent und die Software-Entwicklung Spaß an Programmiersprachen. Scheer: „Nur wenn es uns gelingt, die Kluft zwischen grundsätzlichem Interesse und konkreter Berufsplanung zu überbrücken, können wir dem Fachkräftemangel dauerhaft begegnen.“

Geschrieben von: Marian Härtel

Voll falsch ‘rum

Unsere Auszubildene wollte wissen, wo denn in der Nähe des Büros die Sparkasse ist. Beide Sekretärinnen schauten daher auf Google Maps nach, um es herauszufinden. Als beide die Wilmersdorfer-Straße nicht fanden, zeigte ich es ihnen, worauf unsere Auszubildene ganz erleichtert war und zu der Kartendarstellung auf Googlemaps erwiderte “Ach da, ist ja voll falsch ‘rum”.

Ich muss ehrlich zugeben, dass es mir, auch angesichts der Tatsache dass heute “Männersache” von Mario Barth im Kino startet, doch sehr schwer fiel, nicht einen Mario Barth Spruch zu zitieren. Unsere liebe Fr. K. wird uns – im Laufe Ihrer Ausbildung – wohl noch viel Spaß bereiten ;-)

Geschrieben von: Marian Härtel

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