Vielleicht sollte ich…

Katja Günther eine eigene Rubrik spendieren? Wenn ich sehe, wie sehr alleine dieser Beitrag frequentiert wird, dann habe ich die Befürchtung, dass eine Menge Leute von der guten Frau Kollegin Post bekommen.

Letzte Woche hat es sogar eine Freundin von mir getroffen, sie hat Post von Opendownload.de bekommen, wußte aber weder was das überhaupt ist, noch wann sie sich da angeblich angemeldet haben soll. Sie weiß nur, dass sie 96,00 Euro bis zum 19.03.2009 zahlen soll, was sie natürlich tunlichst bleiben lassen wird.

Geschrieben von: Marian Härtel

Flirten im Netz und Minderjährigkeit

Eine Mitgliedschaft auf einer Website mit einem Minderjährigen kommt nur dann zustande, wenn diese von seinen Eltern oder nachträglich (nach seinem 18. Geburtstag) von ihm genehmigt wird. Darüber hinaus sind Entgeltvereinbarungen, die in einem ungegliederten Fließtext enthalten sind, unwirksam, da überraschend.

Der damals noch minderjährige spätere Kläger rief Anfang 2006 im Internet eine Flirtseite auf. Dort war ein Angebot für 99 Cent für eine Probemitgliedschaft enthalten, das er durch Angabe seiner persönlichen Daten und dem Anklicken eines Kästchens annahm. Einige Zeit später wurden dann auf seinem Konto 72 Euro abgebucht. Dieser Abbuchung widersprach er. Das gleiche Spiel wiederholte sich 2007. 2008 wurden erneut 72 Euro abgebucht. Hier versäumte es der spätere Kläger jedoch, rechtzeitig zu widersprechen. Deshalb verlangte er von der Internetbetreiberin die Rückzahlung des Betrages. Er habe die Seite schließlich auch nicht genutzt. Diese berief sich auf die Mitgliedschaft.

Darauf hin erhob der Kläger Klage beim AG München. Der zuständige Richter sprach ihm die 72 Euro zu und wies auch die von der Internetbetreiberin erhobene Widerklage auf Zahlung weiterer Mitgliedsbeiträge zurück:

Eine Mitgliedschaft sei nicht wirksam vereinbart worden. Der von dem Kläger getätigte Vertragsabschluss sei, da er zu diesem Zeitpunkt noch keine 18 Jahre alt war, schwebend unwirksam gewesen. Da weder seine Eltern, noch nachträglich (nach Vollendung seines 18. Geburtstages) er diesen Vertrag genehmigt hätten, sei eine Wirksamkeit nicht eingetreten. Eine stillschweigende Genehmigung (z.B. durch Nutzung des Portals) habe nicht vorgelegen. Außerdem seien die Mitgliedsbeiträge auch nicht wirksam vereinbart worden. Angesichts der Hervorhebung des Preises von 0.99 Euro (für die „Probemitgliedschaft“) sei der im nachfolgenden ungegliederten Fließtext versteckte Mitgliedsbeitrag von 72 Euro überraschend und daher unwirksam. Das gelte übrigens auch für die Verlängerungsklausel. Diese befinde sich unter dem Punkt „Zahlung und Preise“ und nicht etwa unter „Vertragslaufzeit und Verlängerung“. Aus diesem Grunde sei auch die Widerklage abzuweisen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Geschrieben von: Marian Härtel

Tweettweettweettweet…Tweeeet

Der Frühling kommt, in mehrfacher Hinsicht ;=)

Aber eigentlich will ich damit nur ausdrücken, dass ich jetzt auch einmal auf dem Twitterzug aufgesprungen bin. Ich weiß noch nicht, ob es mich wirklich langfristig fesseln wird, aber man darf sich dem Zeitgeist ja nicht verstellen, schon gar nicht, wenn man jeden Tag mit aktuellen Medienthemen beruflich zu tun hat.

Hier meine Twitterseite, will jemand mein Freund sein?

Geschrieben von: Marian Härtel

Praktikant für den Bereich Onlinemarketing/Onlinegames gesucht

Aus gegebenen Anlass möchte ich noch einmal ein Jobangebot vorstellen für einen Praktikanten bei uns im Büro. Es wäre super, wenn jemand diese Anzeige auch an interessierte Personen weiterleiten könnte, die eventuell den Einstieg in die Gamingbranche suchen.
(weiterlesen …)

Geschrieben von: Marian Härtel

Amokläufe und die Verantwortung der Presse

Ich wollte zu dem Thema, wie die Presse mit dem Amoklauf vom Dienstag umgegangen ist und umgeht, eigentlich einen eigenen Beitag schreiben. Besser als der Kollege Udo Vetter von Lawblog.de vermag ich es aber gar nicht auszudrücken und verweise daher zum einen lieber noch einmal auf die Pressemitteilung von BIU und G.A.M.E und schüttele einfach einmal mit Unverständnis den Kopf über Herrn Christian Pfeiffer, der – ebenfalls noch bevor die Opfer zu Grabe getragen sind – seine eigene Sensationsgier und sein eigenes Geltungsbedürfnis mit Unkenntnis und eventuell auch finanziellen Eigeninteressen schmückt und zufällig gerade zu diesem Zeitpunkt solche Studienergebnisse an die Öffentlichkeit gibt und natürlich gleich noch das totale Verbot von “Killerspielen” fordert und der Meinung ist, dass World of Warcraft ab 18 Jahren eingestuft werden sollte.

Da mir dazu nichts anderes mehr einfällt, als der erneute Verweis auf auf mein Verfassungsrechtsgutachten zu § 131a StGB und unserer Familienministerin zu ihrer besonnenen Stellungnahme zu dem Thema zu beglückwünschen, beende ich diesen Eintrag hier einfach abrupt.

Edit: Wie ich sehe, gibt es auch schon erste Beschwerden beim Deutschen Presserat wegen der Art und Weise der Berichterstattung. Ein richtiger Schritt, auch wenn ich das Ergebnis der Beschwerde wohl schon erahne.

Geschrieben von: Marian Härtel

Katja Günther: Jetzt kommen Mahnbescheide?

Geht Katja Günther jetzt sogar den Schritt, dass für unberechtigte Forderungen doch Mahnbescheide beantragt werden? Ein Umstand, den ich, schon wegen den Kosten für den Antragsteller, immer für ausgeschlossen gehalten habe. Aber die Masche scheint einfach zu gut zu funktionieren.

Beantragt werden die Bescheide gegen Verbraucherinnen und Verbraucher, die in der Vergangenheit nicht bereit waren, fragwürdige Forderungen der Online Content Ltd. für die Nutzung von Internetseiten zu begleichen.

Ein Mahnbescheid ist ein einfacher und kostengünstiger Weg, Geld einzutreiben. Die Besonderheit dieses gerichtlichen Mahnverfahrens liegt darin, dass das Gericht nicht prüft, ob die geltend gemachte Forderung zu Recht besteht. Nach einer ausschließlich formalen Prüfung erlässt das Mahngericht einen Mahnbescheid, der Verbrauchern von Amts wegen zugestellt wird.

Daher sei allen, die einen solchen Bescheid bekommen, ausdrücklich mitgeteilt: Ist die Forderung unberechtigt, müssen Betroffene unbedingt innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt des Mahnbescheids Widerspruch einlegen. Danach ist es Sache des Anbieters, ob er das Verfahren weiter betreibt und Klage einreicht.

Hat man keine Anmeldung vorgenommen oder waren Preise unerkennbar in AGB versteckt, sollte man sich auch nicht durch einen Mahnbescheid einschüchtern lassen. Im Zweifel ab diesem Zeitpunkt einen Rechtsanwalt aufsuchen. Auf keinen Fall darf jetzt mehr der gerne gegebene Hinweis: “Einfach nicht reagieren” beachtet werden, da die Gegner sonst bald einen gerichtlichen Titel in der Hand haben, mit dem auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden können.

Geschrieben von: Marian Härtel

DSDS-News.de wehrt sich – Verteidigung der Pressefreiheit?

Letzte Woche wurde das Portal DSDS-News.de von RTL abgemahnt und wegen der Verwendung des markenrechtlich geschützten Begriffes “DSDS” zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert.

Diesem Druck, der trotz inzwischen dreijähriger Betriebszeit bei voller Kenntnis von RTL von dem Projekt, plötzlich aufgebaut werden sollte, wollte sich der Betreiber Phillip Klöckner nicht beugen und verweigert über den Kollegen Kalkreuth die Abgabe der Erklärung mit der Begründung, dass schon keine gewerbliche Nutzung des Begriffes DSDS erfolgen würde und zudem bei dem Betrieb eines News- und Fanportales, gestützt durch die grundrechtliche Pressefreiheit, auch keine markenmäßige Nutzung erfolge.

Da man an beiden Argumentationen auch Zweifel und Gegenargumente anbringen könnte, führt der Kollege noch ins Feld, dass der Anspruch von RTL verwirkt und wettbewerbsrechtliche Ansprüche verjährt seien. Man darf gespannt sein, ob es RTL auf ein Verfahren ankommen lässt, denn es tuen sich durchaus ein paar Interessante Fragen auf, die sich im Medienrecht öfters ergeben.

Den gesamten Schriftsatz findet man hier.

Geschrieben von: Marian Härtel

Deutscher Computerspielepreis 2009: Nominierungen stehen fest

Unter rund 150 Einsendungen deutscher Spielehersteller und –entwickler, sowie Universitäten und Schulen hat eine unabhängige, hochkarätige Jury unter Leitung von Professor Dr. Ring, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, die Nominierungen für den Deutschen Computerspielpreis ermittelt.
Die Sieger in den neun Kategorien, die mit Preisgeldern im Gesamtwert von 600.000 Euro dotiert sind, sowie der Gewinner in der Kategorie “Bestes Internationales Spiel“ werden am 31.März 2009 im Rahmen der Preisverleihung in München bekannt gegeben.

In den insgesamt neun Kategorien wurden unter dem besonderen Fokus auf die Bewertung von kulturell und pädagogisch wertvollen Inhalten folgende Nominierte ermittelt:

Beste Innovation:

Die Heinies, Lilli & Killa, STORMVISION Multimedia GmbH
Die Siedler – Aufbruch der Kulturen, FUNACTICS STUDIO ALPHA LIMITED & CO KG/ Ubisoft GmbH

Bestes Browsergame:

Online Fußball Manager, Online Fußball Manager GmbH
Equilino – My Virtual Horse, Limbic Entertainment GmbH
Ikariam, Gameforge AG

Bestes Jugendspiel:

Das schwarze Auge: Drakensang, dtp entertainment AG/Radon Labs GmbH
Edna bricht aus, Daedalic Entertainment GmbH
Geheimakte 2 Puritas Cordis, Koch Media GmbH/Deep Silver/Fusionsphere Systems Ltd.

Bestes Kinderspiel:

Fritz & Fertig, Koch Media GmbH/Deep Silver/ Terzio Möllers & Bellinghausen Verlag GmbH
Die Siedler – Aufbruch der Kulturen, FUNACTICS STUDIO ALPHA LIMITED & CO KG/ Ubisoft GmbH
2Zweistein – Das Geheimnis des roten Drachen, Brainmonster Studios GmbH

Bestes Konzept Schülerwettbewerb:

Monkey`s World Wide Jungle, Elsa-Brandström-Gymnasium/Oberhausen
Die Elfenflöte, Moritz Blanck

Bestes Konzept Studentenwettbewerb:

Snatch’Em, Katrin Köhler, FHTW Berlin
Studeorama, Martin Reichl, BU Weimar
BLIND, Sebastian Knüppel und Falko Melz, Media Design Hochschule Düsseldorf

Bestes mobiles Spiel:

Emergency DS, rondomedia Marketing & Vertriebs-GmbH/Promotion Software – Agentur für interactive Medien GmbH
Crazy Machines DS, dtp entertainment AG/FAKT Software GmbH
Geheimakte Tunguska, Koch Media GmbH/Deep Silver/Fusionsphere Systems Ltd.

Bestes Serious Game:

TechForce, Zone 2 Connect GmbH
Willi wills wissen: Notruf – Retter im Einsatz, United Soft Media Verlag GmbH/ Promotion Software – Agentur für interactive Medien GmbH
2ZWEISTEIN – Lernen, Trainieren, Spielen!, Brainmonster Studios GmbH

Bestes internationales Spiel:

Wii fit, Nintendo of Europe GmbH
Little Big Planet, Sony Computer Entertainment Deutschland GmbH
Rock Band 2, Electronic Arts GmbH

Der Gewinner in der Kategorie „Bestes Deutsches Spiel“ ermittelt sich aus den Siegern der vorgenannten Kategorien, mit Ausnahme der Schüler- und Studentenkonzepte und des Sonderpreises.

Kulturstaatsminister Bernd Neumann und die Branchenverbände G.A.M.E. e.V , BIU e.V., BVDW e.V. und der BITKOM e.V., die gemeinsam den Preis ausrichten, freuen sich über die hohe Resonanz seitens der Spielewirtschaft und heben insbesondere außerordentlich die professionelle Arbeit der Jury hervor. Kulturstaatsminister Bernd Neumann über die Entwicklung des Deutschen Computerspielpreises:„Die hohe Qualität der Nominierungen unterstreicht für mich das zentrale Anliegen des Deutschen Computerspielpreises – die Förderung kulturell und pädagogisch wertvoller Computerspiele in Deutschland. Damit stellt die Initiative eine nachhaltige Investition in den Wirtschaftsstandort Deutschland dar. Ich schaue mit großer Vorfreude und Spannung nach München und wünsche allen Nominierten viel Glück.“

Die Sieger der einzelnen Kategorien werden am 31. März 2009, in der BMW-Welt in München, im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung gekürt. Veranstalter dieser vom Freistaat Bayern geförderten Gala sind die Medientage München, die als Partner der ausrichtenden Verbände fungieren. „Ich freue mich, dass die Gamesbranche in Bayern zu Gast ist,“ so Ministerpräsident Horst Seehofer, der die Auszeichnungen in der Kategorie „Bestes internationales Spiel“ überreichen wird.

Geschrieben von: Marian Härtel

Terroranschlag oder ansteckende Krankheit? Dann kann ich wohl nicht zur GDC

Vor einigen Tagen habe ich dann doch noch meine Einreiseerlaubnis für die USA erhalten, um zur Games Developers Conference in San Francisco nächste Woche fliegen zu können. Neben dem Datenstriptease konnte ich zum Glück auch alle sonstigen Fragen mit NEIN beantworten.

Leiden Sie an einer ansteckenden Krankheit, an einer körperlichen oder geistigen Störung, oder betreiben Sie Drogenmissbrauch oder sind drogenabhängig?

Nö, oder zählt Masern als Kind?

Wurden Sie jemals auf Grund eines Deliktes oder einer Straftat gegen die Sittlichkeit oder aufgrund eines Vergehens im Zusammenhang mit Drogen verhaftet [...] oder beabsichtigen Sie, zum Zweck krimineller oder sittenwidriger Handlungen einzureisen?

Da würde ich mit dem Schiff und aus Südamerika kommen!!

Waren Sie jemals oder sind Sie gegenwärtig an Spionage- oder Sabotageakten, an terroristischen Aktivitäten oder an Völkermord beteiligt, oder waren Sie zwischen 1933 und 1945 in irgendeiner Weise an Verfolgungsmaßnahmen in Zusammenhang mit dem Naziregime oder dessen Verbündeten beteiligt?

Ich muss erst noch meinen Flugschein bei euch absolvieren!

Beabsichtigen Sie, in den Vereinigten Staaten einem Beschäftigungsverhältnis nachzugehen, oder wurden Sie jemals vom Aufenthalt in den USA ausgeschlossen und abgeschoben, oder wurden Sie aus den Vereinigten Staaten ausgewiesen, oder haben Sie sich auf Grund von Täuschung oder Falschangaben ein Visum oder Zutritt zu den Vereinigten Staaten verschafft oder haben den Versuch dazu unternommen?

Uff, keine Ahnung, macht alles mein Schleuser

Haben Sie jemals eine Person mit U.S.-Staatsbürgerschaft daran gehindert, das ihr gerichtlich zustehende Sorgerecht für ein Kind auszüben, oder haben Sie ihr dieses Sorgerecht vorenthalten oder verweigert?

Nein! Glück gehabt, dass sie nicht fragen, ob ich deswegen einreisen will :-)

Fazit: Die spinnen, die Amis! Und die Dr Pepper, die ich drüben kaufen will, darf ich dann auch nicht mit nach Hause nehmen. Verdammter Mist!

Geschrieben von: Marian Härtel

Zahlungsaufforderung von Fabriken.de oder rezepte-ideen.de erhalten? Bei der Kripo melden!

Das Kriminalkommissariat 21 führt seit Anfang März Ermittlungen gegen einen 28-jährigen Mann mit Wohnsitz in Düsseldorf wegen des Verdachts eines Leistungsbetruges. Dieser hatte zunächst für registrierte Kunden auf Internetseiten Tipps zu Outlets und Kochrezepten kostenlos angeboten. Im Februar dieses Jahres änderte er die allgemeinen Geschäftsbedingungen und verlangte nun einen Jahresbeitrag von 84 Euro. Die bereits registrierten Nutzer will er über einen Newsletter informiert haben. Dieser wurde nach den bisherigen Ermittlungen jedoch nie versandt. Bislang gingen über 300 Anzeigen bei der Polizei ein. Ein Konto des Tatverdächtigen wurde bereits von der Kriminalpolizei „eingefroren“.

Der 28-Jährige gründete im vergangenen Jahr eine Firma in Köln und bot seit September 2008 Tipps auf den Internetseiten www.fabriken.de und www.rezepte-ideen.de an. Die Nutzer mussten sich Online registrieren und hatten dann kostenfreien Zugang zu den Ratschlägen auf den Seiten. Im Januar 2009 gründete der Mann eine Firma in Düsseldorf. Hier kündigte er auf den Internetseiten an, dass er die Seiten der Kölner Firma übernimmt, aber die Tipps jetzt nicht mehr kostenlos anbieten kann. Seit dem 1. Februar 2009 sind diese auf den Seiten kostenpflichtig und es wird auch auf die anfallenden Nutzungsgebühren hingewiesen.

Die von September 2008 bis 31. Januar 2009 registrierten Nutzer will er angeschrieben und über die nun anfallenden Kosten informiert haben. Dieser Newsletter ist aber laut Angaben der Geschädigten nie angekommen. Der 28-Jährige verlangte nun per Rechnung von jedem eine Jahresgebühr in Höhe von 84 Euro.

Auf ein Konto, auf das die Gebühren eingehen, hat der Tatverdächtige keinen Zugriff mehr. Die Ermittler müssen nun in akribischer Kleinarbeit herausfinden, welche Gebühren zu Recht eingefordert und gezahlt wurden.

Die Polizei bittet weitere Geschädigte, die sich vor dem 1. Februar 2009 auf den Seiten registriert und den Jahresbeitrag gezahlt haben, sich mit dem zuständigen Kommissariat 21 unter Telefon 0211-8700 in Verbindung zu setzen.

Geschrieben von: Marian Härtel

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