Admin-C Haftung bei Vertipperdomains

Erst vor kurzem berichtete ich über dieses Urteil bzgl. der Haftung eines Admin-C bei Markenrechtsverletzungen.

Für den Bereich der Vertipper-Domains sieht das Landgericht Berlin die Sache allerdings anders und stellt den Admin-C auf eine Stufe mit dem Domaininhaber. Dabei erkannten die Richter nicht nur auf eine Mitstörereigenschaft, sondern sprachen sogar Schadensersatz zu. Das Handeln als Admin-C für eine Vielzahl von Domains sahen das Landgericht als fahrlässig an und distanziert sich damit auch argumentativ recht deutlich vom Landgericht Düsseldorf und bürdet diesem Prüfungspflichten auf.

Langsam wird es wohl wirklich einmal Zeit für ein paar mehr höhergerichtliche Urteile….

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Geschrieben von: Marian Härtel

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