“Sie haben Post”

Manchmal findet man beim Surfen im Internet und beim täglichen Besuch seiner Stammseiten so manches Kleinod. Heute war es wieder einmal und zwar in einem eigentlich unscheinbaren Interview bei Deutsche Startups.

Ein Kommentar zu diesem Interview enthült sodann das Folgende:

Zur berühmten AOL-Stimme: Die deutsche Version stammt seit 1995 unverändert von Michaela Heinz.

Entdeckt hat sie Jan-Hendrik Büttner, erster GF von AOL. Damals arbeitete Michaela Heinz als Chefentertainerin in einem Robinson-Club und war u.a. verantwortlich für die Abendmoderationen. Büttner war als Gast in dem Club und von der Stimme so begeistert, dass er Michaela Heinz nach einem kurzen Vorsprechen im Tonstudio zur AOL-Stimme machte.

Was man nicht so alles erfährt!

Geschrieben von: Marian Härtel

Quo Vadis – Deutsche Gamestage

Berlin ist nächste Woche wieder einmal im Fokus der Spieleentwickler: Von Dienstag, dem 21. bis Donnerstag, dem 23. April 2009 finden zum dritten Mal die vom Medienboard Berlin-Brandenburg initiierten Deutschen Gamestage als branchenübergreifende Kommunikations- und Networking-Plattform für Vertreter der klassischen und neuen Medienbranchen in der Urania in Berlin statt. Herzstück der Gamestage ist die größte deutsche Entwicklerkonferenz „Quo Vadis“, die deutschen und internationalen Spiele-Entwicklern, Experten, Publishern, Investoren sowie Vertreter der gesamten Medienindustrie drei Tage lang ein umfassendes Programm aus Workshops, Keynotevorträgen und Podiumsdiskussionen bietet.

Die „Deutschen Gamestage“ und die Entwicklerkonferenz „Quo Vadis“ finden seit 2007 in Berlin statt und werden vom Medienboard Berlin- Brandenburg gefördert.

Ganz im Zeichen des „Business Forums“ steht der Beginn der Deutschen Gamestage am Dienstag, dem 21. April. Im Hinblick auf die aktuelle Wirtschaftslage setzt sich der Eröffnungstag schwerpunktmäßig mit dem Thema „Games als Wachstumsmarkt in Zeiten der Wirtschaftskrise?!“ auseinander. Verschiedene Vorträge beleuchten aktuelle Geschäftsmodelle, die nationale und internationale Branchenentwicklung, sowie die Entscheidungen der wichtigsten Medienkonzerne, in die Gamesbranche und digitale Inhalte zu investieren.

Im Rahmen der Deutschen Gamestage findet im übrigens auch Venture Lounge „Media, Games & Internet“ statt, die dort ganztägig Spieleentwicklern und Medienunternehmen die Möglichkeit bietet, ihre Projekte potentiellen Investoren zu präsentieren. Am Mittwoch und Donnerstag werden zur größten deutschsprachigen Spieleentwicklerkonferenz „Quo Vadis“ erneut hunderte Spieleentwickler aus Deutschland und ganz Europa in der Hauptstadt erwartet. Kernpunkt der diesjährigen Konferenz bildet die „Online Games Conference“ mit den wichtigsten Redner der Branche. Themen aus Wissenschaft und Ausbildung diskutieren der „Academic Day“ und die „Young Creatives Conference“. Deutschlands beste Spieleentwickler kommen in der „Classic Games Conference“ zur Wort und referieren über klassische
Entwicklerthemen.

Noch sind sicherlich Plätze frei. Wer daher in der Branche tätig ist und die kommerziellen Möglichkeiten oder aktuellen Trend mitbekommen will, sollte sich nächste Woche in die Bundeshauptstadt begeben.

Geschrieben von: Marian Härtel

Fotos und Infos über ehemaligen Stasi-IM im Internet nicht rechtswidrig

Ein Stasi-IMB muss es sich gefallen lassen, dass im Zusammenhang mit einem historischen Ereignis durch entsprechendes Bildmaterial und auch unter Namensnennung über ihn berichtet wird. Das entschied in einem heute verkündeten Urteil die 9. Zivilkammer des Landgerichts München I.

Der Kläger war 1981 vom Ministerium für Staatssicherheit der DDR unter Androhung eines Ermittlungsverfahrens sowie einer Gefängnisstrafe wegen seiner Kenntnis von illegalen Antiquitätenverkäufen nach Westberlin als informeller Mitarbeiter (IM) angeworben worden. Seit 1989 war der Kläger gar als „IMB“ tätig, wurde also über die Informationsbeschaffung hinaus als einer von nur wenigen IM zur Zersetzung, Zerschlagung oder Zurückdrängung von „Feinden“ eingesetzt.

Der Beklagte berichtet auf seiner Internetseite über die Aktivitäten der Staatssicherheit in und um Erfurt. Dabei ist auch ein Foto veröffentlicht, auf dem ein Militärstaatsanwalt im Dezember 1989 Räumlichkeiten des Ministeriums für Staatssicherheit versiegelt. Auf diesem Foto ist auch der Kläger zu sehen. Neben dem Bild stehen Namen und Funktion (IMB) des Klägers. Dergleichen wollte der Kläger dem Beklagten verbieten lassen. Begründung: Da er im Staatsapparat der DDR weder ein Amt bekleidet noch eine sonstige Position des öffentlichen Lebens ausgefüllt habe, müsse das Informationsinteresse der Öffentlichkeit hinter seinen berechtigten Interessen zurücktreten.

Das sah die 9. Zivilkammer anders: Es handelt sich – so befanden die Richter – um ein wahrhaft historische Bilddokument, auf dem der Kläger da zu sehen ist. Als „IMB“ – so heißt es in dem Urteil weiter – hebt sich der Kläger durchaus von anderen informellen Mitarbeitern oder gar der übrigen Bevölkerung der DDR ab und ist insoweit sehr wohl exponiert.

Vor diesem Hintergrund muss das grundsätzlich anerkennenswerte Interesse des Klägers an Anonymität … hinter die durch die allgemeine Meinungsfreiheit, die Informationsfreiheit und die Wissenschaftsfreiheit geschützten Interessen des Beklagten zurücktreten. Die Aufarbeitung historischer Ereignisse und die Ermittlung der geschichtlichen Wahrheit, wie sie unabdingbare Voraussetzung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und eines jeden freien und pluralistischen Gemeinwesens sind, würden in nicht hinnehmbarem Maße zurückgedrängt, wenn über historische und geschichtlich bedeutsame Ereignisse nicht voll umfänglich berichtet werden dürfte. Dies schließt die Veröffentlichung von Bildern und – soweit Personen sprichwörtlich Geschichte machen – Bildnissen mit ein. Im vorliegenden Fall ist es gerade auch nicht so, dass die Person des Klägers für die historische Aufarbeitung irrelevant wäre, so dass sein Recht auf Anonymität die Publikationsinteressen des Beklagten und die Informationsinteressen der Allgemeinheit überwiegen würde: Gerade die Besonderheit des Augenblicks und die „Funktion“, die der Kläger seinerzeit eingenommen hatte, lassen die Veröffentlichung seines Bildnisses als gerechtfertigt erscheinen.

Gleiches gilt nach dem Urteil auch für die Namensnennung: Man darf das historische Foto also nicht nur zeigen, sondern auch sagen, wer und was darauf zu sehen ist.

Geschrieben von: Marian Härtel

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