Lovebuy.de, die Staatsanwaltschaft und mein Ermittlungsverfahren; Teil 2

Ich glaube so langsam verliere ich den Glauben an den Sinn der Staatsanwaltschaft in Berlin. Vor kurzem flatterte mir ein ein ja ein Brief ins Haus, dass gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen “Fälschung beweiserheblicher Tatsachen” geführt werden würde. Grund: Das Vertippen um eine Ziffer bei der Kontoverbindung auf Lovebuy.de

Ich wurde daher in eigener Sache tätig, teilte Frau Staatsanwältin mit, dass es Blödsinn sei, was sie geschrieben habe und beantragte Akteneinsicht.

Nun, Akteneinsicht habe ich bisher nicht bekommen, dafür wurde das Verfahren nach § 170 II StPO eingestellt…der Haken an der Sache. Trotz des gleichen Aktenzeichens wurde nicht das Verfahren wegen “Fälschung beweiserheblicher Tatsachen” sondern das Verfahren wegen “Betruges” eingestellt, von dem ich noch gar nicht wusste, dass eröffnet ist. Warum mich eine solche Verwechslung ärgert? Nun, es zeigt doch meiner Meinung nach erneut perfekt, was für ein unsinniges, meine Steuergelder verschwendendes Massenverfahren dort gerade durchgezogen wird, dass die Fr. Staatsanwältin schon selber nicht mehr weiß, welche Straftatbestände in ihren Aktenbergen angeblich verwirklicht sein sollen.

Ich glaube ich muss mir wirklich eine Beschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft überlegen. Ist doch lachhaft, oder?

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Geschrieben von: Marian Härtel

One Response to “Lovebuy.de, die Staatsanwaltschaft und mein Ermittlungsverfahren; Teil 2”

  1. AlteEgo Says:

    schon mal § 344 StGB angeprüft? ;-)

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